Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2656 7. Wahlperiode 23.10.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Polizeiliche Zusammenarbeit zur Verhinderung illegaler Migration und ANTWORT der Landesregierung Der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erstellte Masterplan zur Bekämpfung illegaler Migration sieht in Punkt 29 eine verbesserte Zusammenarbeit unterschiedlicher Polizeieinheiten vor: „Intensivierung der Kooperation zwischen der Bundespolizei und den Polizeien der Länder sowie den Polizei- und Grenzbehörden der Nachbarstaaten , ggf. Durchführung von Modellprojekten.“ (Quelle: BMI - Verantwortung & Zusammenhalt: Der Masterplan Migration) 1. Inwieweit wird nach Kenntnis der Landesregierung die Kooperation zwischen Bundes- und Landespolizei auf Grundlage des Masterplans des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zukünftig intensiviert? Zwischen der Bundespolizei und der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern besteht bereits seit vielen Jahren eine konstruktive, erfolgreiche und intensive Zusammenarbeit. Welche Auswirkungen der "Masterplan Migration" in Zukunft auf die Zusammenarbeit haben wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Drucksache 7/2656 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie wird nach Kenntnis der Landesregierung derzeit gegen illegale Migration im Grenzraum zu Polen vorgegangen? a) Welche Polizeiinspektionen von Bund oder Land sind seit Jahresbeginn mit dem Aufgabenfeld „illegale Migration“ betraut gewesen (Inspektionen nach Ort, realer und geplanter Personaldecke sowie Einsatzgebiet aufgliedern)? b) Wie viele Polizisten von Bund oder Land sind nach Kenntnis der Landesregierung für die Bekämpfung illegaler Migration an der Grenze zu Polen oder an der Ostsee seit Jahresbeginn eingesetzt worden? c) Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die illegale Migration im Grenzbereich zu Polen seit 2015 entwickelt? Zu 2, a) und b) Im Rahmen der Gestaltung einer effektiven Sicherheitsarchitektur im Binnengrenzraum mit der vollständigen Implementierung des Schengener Regelwerks durch die Republik Polen und den damit verbundenen Wegfall der Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze wurde eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Bundespolizei, der Landespolizei und der Zollverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern geschlossen. Ausfluss dieser Vereinbarung sind Gemeinsame Diensteinheiten (GDE). In Punkt 4 der Vereinbarung wird geregelt, dass die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit der Kooperationspartner und der jeweiligen Dienststellen unberührt bleiben. Dies hat zur Folge, dass die in der GDE tätigen Bundespolizisten auch innerhalb dieser Diensteinheit als Aufgabe die Verhinderung der „illegalen Migration“ haben. Eine genaue Anzahl von eingesetzten Beamtinnen und Beamten zur Bekämpfung der „illegalen Migration“ kann nicht benannt werden, weil das Gebiet der Bekämpfung der „illegalen Migration“ neben der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Verkehrssicherheitsarbeit subsidiäre Aufgabe der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern ist. Die originäre Zuständigkeit zur Bekämpfung der „illegalen Migration“ liegt bei der Bundespolizei . Der Landesregierung liegt demnach kein entsprechendes Datenmaterial vor. Zu 2c) Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2362 verwiesen. Das Ministerium für Inneres und Europa und das Landeskriminalamt Mecklenburg- Vorpommern erhalten täglich Lageinformationen der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt und somit einen Überblick über aktuelle grenzpolizeiliche Feststellungen im Land Mecklenburg-Vorpommern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2656 3 Unter dem PKS-Erfassungsschlüssel „unerlaubte Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 Nr. 1 a) Aufenthaltsgesetz“ existieren folgende Fallzahlen für den Grenzbereich zu Polen (Landkreis Vorpommern-Greifswald): 2015: 67 Fälle, 2016: 67 Fälle, 2017: 141 Fälle. Die dargestellten Fallzahlen beziehen sich auf den Ort der Feststellung der Tat und nicht auf dem Ort des Grenzübertritts. 3. Sind in absehbarer Zeit Modellprojekte für eine verbesserte Kooperation mit Polizei- und Grenzbehörden Polens geplant, damit die illegale Migration nach Deutschland bekämpft werden kann? Zu geplanten Modellprojekten zur verbesserten Kooperation von Polizei und Grenzbehörden kann durch die Landesregierung keine Aussage getroffen werden. Punkt 29 des „Masterplan Migration“ bezieht sich auf die Kooperation zwischen Bundespolizei und anderen Behörden.