Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/266 7. Wahlperiode 21.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Sandro Hersel und Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Drogendelikte und Suchtprävention an Schulen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Suchtprävention ist eine bildungsgangunabhängige Querschnittsaufgabe für Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist ein Aufgabengebiet, das in den Rahmenplänen des Landes ausgewiesen und im Bildungs- und Erziehungsprozess umgesetzt wird. Die Suchtprävention ist Bestandteil des Fachunterrichtes Biologie, mehrerer Unterrichtsfächer sowie unterschiedlicher Lernbereiche. Die Themen der Sucht- und Drogenprävention als Bestandteile der Gesundheitserziehung und Prävention sind allgemeine, fachbezogene sowie fächerverbindende Ziele und somit Teile des Kompetenzmodells aller Rahmenpläne. Es wird ausdrücklich im Bereich der Sozialkompetenz auf die Auseinandersetzung mit Kernproblemen wie zum Beispiel der eigenen Gesundheit, der Persönlichkeitsentwicklung und der sozialen Verantwortung hingewiesen. Drucksache 7/266 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Mehreren Medienberichten zufolge steigt die Zahl der an Schulen erfassten Drogendelikte in einem besorgniserregenden Maße an. Die Gesundheit, gerade von Minderjährigen, zu schützen, sollte höchste Priorität für die Schulen unsres Landes haben. 1. Wie viele erfasste Fälle von Drogenkonsum/Drogenbesitz/Drogenhandel gab es in dem Zeitraum von 2014 bis 2016 an den Schulen des Landes (bitte nach Jahren und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten auflisten)? a) In wie vielen dieser Fälle wurden Erziehungsmaßnahmen gemäß § 60 SchulG M-V bzw. Ordnungsmaßnahmen nach § 60 a SchulG M-V ausgesprochen? b) Auf welcher Grundlage erfasst die Landesregierung diese Zahlen? Aus einem unterschiedlichen Ursachengefüge heraus wird es trotz umfangreicher Präventionsmaßnahmen im Zusammenwirken der Schulen mit staatlichen sowie nichtstaatlichen Partnern nicht möglich sein, den Konsum von Alkohol oder illegalen Drogen ganz zu verhindern. Dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen insoweit Statistiken über Substanzmittelkonsum an den öffentlichen Schulen vor, als sie als besondere Vorkommnisse galten. Schuljahr Schulamtsbereich Schwerin Schulamtsbereich Rostock Schulamtsbereich Neubrandenburg Schulamtsbereich Greifswald Gesamt 2013/14 4 2 1 1 8 2014/15 5 4 2 0 11 2015/16 3 1 1 2 7 Tabelle 1: Vorkommnisse mit Drogen oder Alkohol. Zu a) Seitens der obersten Schulaufsichtsbehörde gibt es zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen keine statistischen Erhebungen, da diese nicht meldepflichtig sind. Zu b) Besondere Vorkommnisse (zum Beispiel Anzeigen) werden durch die oberste Schulaufsichtsbehörde auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Januar 2010 (Mitteilungsblatt BM M-V S. 119) erfasst (siehe Tabelle 1). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/266 3 2. Wie viele Fälle in Verbindung mit Drogendelikten wurden an Schulen in dem Zeitraum von 2014 bis 2016 polizeilich erfasst (bitte nach Straftatenart , Jahren und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten auflisten)? Wie bewertet die Landesregierung die Fallzahlen im Dunkelfeld? In der polizeilichen Kriminalstatistik Mecklenburg-Vorpommerns ist es durch automatische Recherchen nicht möglich, valide Daten zur Drogenkriminalität an Schulen zu erheben. Das Datenfeld der Tatörtlichkeit (Schule) ist optional. Eine valide Beantwortung der Kleinen Anfrage ist nur mit Sichtung der Einzeldatensätze möglich. Für den angefragten Zeitraum 2014 bis 2016 müssten mehr als 15.000 Rauschgiftfälle händisch ausgewertet werden. Dies würde bei der entsprechenden Anzahl von Vorgängen einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 3. Welche Arten von Drogen werden am Häufigsten bei den Delikten festgestellt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung von Drogendelikten an Schulen in den vergangenen Jahren (insbesondere 2014 bis 2016)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Wie und in welchem Umfang wird im Rahmen der Richtlinien und Lehrpläne auf die Drogenproblematik eingegangen (bitte nach Schulformen und Klassenstufen unterteilt)? Die in den nachfolgenden Rahmenplänen genannten Ziele und Inhalte sind für die öffentlichen Schulen verbindlich. Die Umsetzung liegt in der pädagogischen Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft. Drucksache 7/266 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Themen der Sucht- und Drogenprävention sind besonders ausgewiesen in den Rahmenplänen Sachkunde, Biologie und Gesundheitserziehung, wie zum Beispiel: - Rahmenplan: Sachkunde 3/4 Themenfeld: „Sich selbst wahrnehmen“ Inhalte: gesundheitsschädigende und suchtbegünstigende Faktoren - Rahmenplan: Biologie 7 bis 10 Themenfeld: „Gesundheit und soziale Verantwortung“ Inhalte: Entstehen von Süchten und ihre Folgen, Beratungsmöglichkeiten - Rahmenplan: Biologie gymnasiale Oberstufe Themenfeld: Physiologische Grundlagen ausgewählter Lebensprozesse Inhalte: Reflexionen zum Menschenbild, Suchtverhalten, Suchtprävention - Rahmenplan: Gesundheitserziehung 1 bis 12 Themenfeld: Sucht- und Drogenprävention Inhalte: Stärkung des Selbstwertgefühls, legale und illegale Drogen, allgemeine Entwicklung des Suchtverhaltens, Beratungsmöglichkeiten 6. Wie und in welchem Umfang arbeiten die Schulen des Landes mit nichtstaatlichen Organisationen zur Suchtprävention zusammen? Die Schulen arbeiten in Umsetzung der Rahmenpläne des Landes, schulinterner Rahmenpläne sowie eigener Schulkonzepte nach Bedarf und in eigenverantwortlicher Entscheidung mit externen Partnern zusammen. Mit folgenden nichtstaatlichen Organisationen erfolgt eine Zusammenarbeit: - Suchtberatungsstellen mit ihren Suchtpräventionskräften in den Regionen, - Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen - LAKOST). Die LAKOST, welche durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit gefördert wird, ist einerseits die Fach- und Informationsstelle für Suchtprävention und andererseits die Koordinierungs- beziehungsweise Vermittlungsstelle zwischen regionalen, landesweiten und bundesweiten Interessen bezüglich der Suchtprävention. Diesbezüglich werden den Schulen unter anderem folgende Angebote unterbreitet: - schulinterne Fortbildungsangebote zu suchtpräventiven Themen, - unterstützende Einzel- und Teamberatung zur Planung und Umsetzung von Unterrichtsvorhaben und Projekten, - Bereitstellung von Unterrichts- und Informationsmaterialien und Handreichungen und - Elternabende. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/266 5 Für die Lehrkräfte, Schüler und Eltern gibt es thematische Angebote in den verschiedenen Bereichen der Süchte und des Abhängigkeitsverhaltens. Diese beinhalten zum Beispiel Essstörungen , Suchtmittelkonsum während der Pubertät, Medienwelt von Schülerinnen und Schülern sowie Glücksspiel und dessen Suchtpotenzial. Für die Projektarbeit gibt es spezielle Angebote für Schulen wie - PEaS - Peer - Eltern an Schule (hauptsächlich Eltern im Grundschulbereich), - Mitmachparcours „Volle Pulle Leben - Auch ohne Alkohol“, „Klarsicht“-Mitmachparcours zur Tabak- und Alkoholprävention (für Schüler), - Prev@WORK für die Berufsorientierung, -vorbereitung und -ausbildung. Insgesamt wurden zum Beispiel zum Thema Alkohol im Jahr 2016 circa 2.370 Schüler und Schülerinnen sowie circa 200 Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen durch LAKOST erreicht. 7. Wie und in welchem Umfang betreibt die Landespolizei Suchtprävention , insbesondere an Bildungseinrichtungen? a) Wie viele hauptamtliche bzw. ehrenamtliche Präventionsberater unterhält die Polizei dafür? b) Erwägt die Landesregierung, vor dem Hintergrund gestiegener Zahlen der Drogenkriminalität an Schulen, weitere Stellen bei der Landespolizei zu schaffen? Im Jahr 2016 wurden landesweit 379 Veranstaltungen zur Suchtprävention durchgeführt. Innerhalb dieser Veranstaltungen wurden 10.981 Teilnehmer im Alter von elf bis 25 Jahren erreicht. Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern stellt folgende Medien für die polizeiliche Drogenprävention zur Verfügung: - Broschüre „Jugend und Polizei gemeinsam gegen Kriminalität“ (in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Brandenburg), - Broschüre „Rauschgift - Ohne mich!“ Zentrale Informationsschrift für Multiplikatoren zum Thema Drogen/Rauschgifte, - ProPK-Broschüre „SehnSucht - So schützen Sie ihr Kind vor Drogen!“, Ein Ratgeber für Eltern, in dem neben der Vorstellung unterschiedlicher Rauschgiftformen typische Einstiegswege und Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie auf erste Anzeichen eines Drogenmissbrauchs reagiert werden soll, - Faltblatt „FÜR DICH“ Infopost der Polizei Mecklenburg-Vorpommern, - Faltblatt „Check, wer fährt!“ (Infos zu Folgen von Drogen- und Medikamentenkonsum im Straßenverkehr), - Internetportal des ProPK: www.polizeifürdich.de. Drucksache 7/266 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Zu a) In der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit 45 hauptamtliche Präventionsberater eingesetzt. Zu b) Eine Schaffung weiterer Stellen für Präventionsberater bei der Landespolizei Mecklenburg- Vorpommern ist nicht beabsichtigt.