Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2661 7. Wahlperiode 16.11.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Solaranlagen auf landeseigenen Dachflächen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) führte im Jahr 2016 eine Untersuchung im Hinblick auf die Eignung zur Nutzung von Dachflächenphotovoltaik für vom BBL M-V bewirtschaftete Landesliegenschaften durch. Liegenschaften, die sich in der Verwaltung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt und des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung befinden, waren nicht Gegenstand der Überprüfung. Infolgedessen werden in der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage ausschließlich landeseigene Gebäude und Liegenschaften betrachtet, die vom BBL M-V bewirtschaftet werden. Drucksache 7/2661 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2460 und aufgrund der Beantwortung der Fragen in der Fragestunde des Landtages am 13. September 2018 ergeben sich weitere Nachfragen. 1. Welche Gebäude im Einzelnen, die in der Überprüfung aus dem Jahr 2016 potenziell geeignet waren, um mit einer Solaranlage ausgerüstet zu werden und weitergehend untersucht wurden, sind nach dieser Untersuchung mit welcher Begründung für nicht geeignet eingestuft worden (bitte tabellarisch die Gebäude namentlich aufzählen und unterteilen nach Gebäuden im Bestand des BBL, Verwaltung durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, den Zeitraum der Überprüfung sowie den Grund für die Nichteignung angeben)? Alle Gebäude, die sich in der Überprüfung im Jahr 2016 als potenziell geeignet herausgestellt haben, wurden in der weitergehenden Untersuchung auf die Wirtschaftlichkeit der Eigenstromerzeugung der Photovoltaikanlage geprüft. Bei der näheren Untersuchung konnte in den meisten Fällen die Wirtschaftlichkeit der Eigenstromversorgung der nutzenden Verwaltung/ Einrichtung im Vergleich zum konventionellen Strombezug nicht nachgewiesen werden. Unter Berücksichtigung von § 7 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern wurde die Installation von Photovoltaikanlagen in diesen Fällen nicht weiterverfolgt. Aufgrund des technischen Fortschritts und eintretender Skaleneffekte sinken die Preise für Photovoltaikmodule seit Jahren kontinuierlich. Darüber hinaus führten die modifizierten Regelungen der Europäischen Union im vergangenen Jahr zu einer erheblichen Verstärkung des Preisverfalls. Eine jährliche Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Gebäuden durch den BBL M-V erscheint folgerichtig, ist jedoch personell nicht leistbar. Liegenschaftsbezeichnung (Liegenschaften des BBL M-V) Zeitraum der Prüfung Grund für Nichteignung Landeskriminalamt Rampe, Retgendorfer Straße 9, Rampe 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Amtsgericht Grevesmühlen, Bahnhofstraße 2 - 4, Grevesmühlen 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich BBL M-V Schwerin, Werderstraße 4, Schwerin 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Johannes-Stelling-Straße 9 - 11, Schwerin 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Straßenbauamt Schwerin, Pampower Straße 68, Schwerin 04/2018 Investition unwirtschaftlich ehemaliges Eichamt Schwerin, Pampower Straße 68, Schwerin 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Polizeirevier Grevesmühlen, Langer Steinschlag 10, Grevesmühlen 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2661 3 Liegenschaftsbezeichnung (Liegenschaften des BBL M-V) Zeitraum der Prüfung Grund für Nichteignung Justizministerium M-V Puschkinstraße 19/20, Schwerin 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Polizeiinspektion Rostock, Ulmenstraße 54, Rostock 04/2018 Investition unwirtschaftlich Staatsanwaltschaft Rostock, Doberaner Straße 116, Rostock 04/2018 Investition unwirtschaftlich Behördenzentrum Rostock, Möllner Straße 13, Rostock 04/2018 Investition unwirtschaftlich Polizeirevier Rostock, Theodor-Heuss-Straße 40, Rostock 04/2018 Investition unwirtschaftlich Amtsgericht Stralsund, Bielkenhagen 9, Stralsund 11/2016 - 08/2017 Denkmalschutz Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 6/7, Greifswald 11/2016 - 08/2017 Denkmalschutz Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63B, Stralsund 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, Stralsund 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Autobahnamt Güstrow, Krakower Chaussee 2a, Güstrow 11/2016 - 08/2017 Installation wird nicht weiterverfolgt , da Eigentümerwechsel vorgesehen Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes M-V, Bockhorst 1, Güstrow 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Polizeipräsidium Neubrandenburg, Stargarder Straße 6, Neubrandenburg 11/2016 - 08/2017 laufende Bedarfsuntersuchung zur Nutzung der Liegenschaft Polizeihauptrevier Waren, Am Mühlenberg 2, Waren 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Malchow, Strandstraße 12, Malchow 11/2016 - 08/2017 laufende Bedarfsuntersuchung zur Nutzung der Liegenschaft Amtsgericht Demmin, Clara-Zetkin-Straße 14, Demmin 11/2016 - 08/2017 Denkmalschutz Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Demminer Straße 46, Neubrandenburg 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Amtsgericht Waren, Zum Amtsbrink 4, Waren 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei, Dorfplatz 1, Gülzow-Prüzen 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Finanzamt Hagenow, Steegener Chaussee 8, Hagenow 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Drucksache 7/2661 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Liegenschaftsbezeichnung (Liegenschaften des BBL M-V) Zeitraum der Prüfung Grund für Nichteignung Finanzamt Schwerin, Johannes-Stelling-Straße 9 - 11, Schwerin 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Amtsgericht Ludwigslust, Käthe-Kollwitz-Straße 35, Ludwigslust 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Polizeirevier Hagenow, Schweriner Straße 32, Hagenow 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Bergamt Stralsund, Frankendamm 17, Stralsund 11/2016 - 08/2017 Investition unwirtschaftlich Landesamt für Finanzen, Alexandrinenstraße 15, Schwerin 04/2018 Investition unwirtschaftlich 2. Welches Zahlenmaterial wurde für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit zugrunde gelegt (bitte Berechnungsgrundlagen und die Berechnung nachvollziehbar darlegen)? Die Wirtschaftlichkeit für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen ist unter anderem von der Art und Größe der Anlage, den solaren Einstrahlbedingungen, der Einspeisevergütung , dem Strompreis, dem Verbrauchsverhalten der Dienststelle und den baulichen Gegebenheiten abhängig. Die Wirtschaftlichkeit beziehungsweise die Stromgestehungskosten werden vom BBL M-V mittels Annuitätenmethode nach der Richtlinie VDI 2067 „Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen“ (VDI - Verein Deutscher Ingenieure e. V., Düsseldorf) ermittelt. Folgende Parameter lagen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zugrunde: Betrachtungszeitraum 25 Jahre Technische Lebensdauer aller Komponenten (ohne Wechselrichter) 25 Jahre Technische Lebensdauer Wechselrichter 10 Jahre spezifischer Anfangsjahresertrag Simulation Kalkulationszinssatz 3 % pauschaler Systempreis der Photovoltaikanlage ohne Wechselrichter (brutto) Kosten laut Planung, alternativ 1.395 Euro/ Kilowatt Peak (kWp) Wechselrichter (brutto) Kosten laut Planung, alternativ 180 Euro/kWp Niederspannungsinstallation (wie Zähler, Kabel, Verteilung) Kosten laut Planung, alternativ circa 3.500 Euro/Anlage Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2661 5 Betrachtungszeitraum 25 Jahre Anpassung Gebäude (wie Blitzschutz) Kosten laut Planung, alternativ circa 2.000 Euro/Anlage Planungskosten gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Instandsetzungskosten pro Jahr 0,5 % der Anlagenkosten Wartung und Inspektion pro Jahr 1 % der Anlagenkosten Reinigung Module pro Jahr zweimal jährlich 12 Euro/kWp Preissteigerung personalintensive Arbeiten pro Jahr 2 % Strompreissteigerung pro Jahr 2,5 % angestrebter Eigenverbrauchsanteil des PV-Stromes 90 % Degradation der Module pro Jahr 0,4 % anteilige EEG-Umlage bei Anlagen > 10 kWp 40 % Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlagen werden Richtwerte aus Veröffentlichungen des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE), des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV), des Bundes Technischer Experten e. V., Berlin sowie des Umweltbundesamtes herangezogen und fortlaufend mit den Kosten bereits durchgeführter Baumaßnahmen sowie der aktuellen Marktlage abgeglichen. 3. Welche Gebäude wurden in den jeweiligen weitergehenden Untersuchungen für geeignet erklärt? Wie gestaltet sich dort der Stand des Aufbaus von Solaranlagen? (Bitte Gebäude namentlich aufzählen und dabei unterteilen nach Gebäuden im Bestand des BBL, Verwaltung durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, den Baustand bzw. den Grund bei Fehlen einer Solaranlage nennen und ggf. das voraussichtliche Installationsdatum nennen.) Im Hinblick auf bereits installierte Anlagen wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2460 vom 27. August 2018 verwiesen. Im Ergebnis der weitergehenden Untersuchung der zunächst potenziell geeigneten Bestandsgebäude werden entsprechend aktuellem Planungsstand auf den nachstehenden Gebäuden Photovoltaikanlagen errichtet. Zur Feststellung der Eignung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 7/2661 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Liegenschaftsbezeichnung (Liegenschaften des BBL M-V) Baustand/voraussichtliches Installationsdatum Justizzentrum Stralsund, Frankendamm 17, Stralsund Bau/2018 - 2019 FHöVPR Güstrow, Wohnheime 10 und 11, Goldberger Straße 12 - 13, Güstrow Bau/2018 - 2019 Behördenzentrum Neubrandenburg Block E, Neustrelitzer Straße 120, Neubrandenburg Bau/2018 - 2019 Darüber hinaus wird die Installation einer Photovoltaikanlage bei Neubauten sowie großen Umbaumaßnahmen grundsätzlich geprüft. 4. Aus welchen Gründen nimmt die Landesregierung in der Antwort zu Frage 7 in der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2460 Bezug auf ein Projekt aus dem Jahr 2011, wenn nach dem Masterplan aus dem Koalitionsvertrag 2016 gefragt wird? Der Verweis auf die Dachflächenbörse zeigt, dass die Landesregierung sich bereits im Rahmen des „Aktionsplan Klimaschutz Mecklenburg-Vorpommern 2010“ (Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 5/3342 vom 18. März 2010) mit dem Thema Photovoltaik auf Landesliegenschaften beschäftigt hat. 5. Wird die Landesregierung den angesprochenen Masterplan noch in dieser Legislatur erarbeiten? a) Wenn ja, bis wann soll dieser vorliegen? b) Wenn nicht, aus welchen Gründen wird dieser Punkt der Koalitionsvereinbarung nicht umgesetzt? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung sieht die Erarbeitung des Masterplans nach Nummer 85 der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern vor. Der konkrete Fertigstellungszeitpunkt ist derzeit noch nicht absehbar.