Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/268 7. Wahlperiode 21.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Abwässer der Zuckerfabrik Anklam und ANTWORT der Landesregierung Aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage „Abwässer der Zuckerfabrik Anklam“ auf Drucksache 7/112 ergeben sich für mich Nachfragen. 1. Welche Landesbehörden werten die Ergebnisse des Gutachtens der UmweltPlan GmbH Stralsund zu den Umweltauswirkungen der Undichtigkeit der Rübenerdesedimentationsteiche der Zuckerfabrik Anklam aus? Die Prüfung des Entwurfs des überarbeiteten hydrogeologischen Gutachtens zum Grundwassermonitoring wird durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) vorgenommen. 2. Welche umweltrelevanten Stoffe im Abwasser der Zuckerfabrik Anklam wurden für das Gutachten herangezogen und welche wurden nicht untersucht? Die der Erstellung des Hydrogeologischen Gutachtens der UmweltPlan GmbH vorangehende Untersuchung zur Erfassung und Bewertung der hydrochemischen Gesamtsituation erfolgte unter Zugrundelegung von 88 Parametern. Drucksache 7/268 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Dazu gehören sowohl umweltrelevante Spurenstoffe (zum Beispiel Arsen, Schwermetalle, Mineralölkohlenwasserstoffe, Per- und Trichlorethen, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe , Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe sowie deren relevante und nicht relevante Metaboliten) als auch umweltrelevante Nährstoffe und Salze (zum Beispiel Nitrat, Ammonium, Nitrit, Phosphor, Kalium, Chlorid, Sulfat). Dieses mit den zuständigen Behörden abgestimmte Parameterspektrum gewährleistet umfassend, die hydrochemische Gesamtsituation bewerten zu können. 3. Gab es einen „Vorher - Nachher - Vergleich“ oder einen Vergleich mit anderen für das Umfeld der Zuckerfabrik Anklam typischen Grundwassermessstellen im Gutachten der UmweltPlan GmbH und ist der zugrunde gelegte Messzyklus ausreichend? Die Grundwassermessstellen wurden für die Fragestellungen des Gutachtens der UmweltPlan GmbH so gewählt, dass sich die Messstellen sowohl im Zustrom als auch im Abstrom befinden. Die Zustrombetrachtung soll repräsentativ die Hintergrundbelastung wiedergeben, während die Abstrombetrachtung zu gewährleisten hat, dass mögliche Belastungen feststellbar sind. Der festgelegte Messzyklus stellt beides sicher. 4. Welche Ergebnisse brachten die weiteren Untersuchungen im Umfeld der Rübenerdesedimentationsteiche und wann ist mit deren Veröffentlichung zu rechnen? Im Januar 2017 wurde von der UmweltPlan GmbH der Entwurf des hydrogeologischen Gutachtens fertiggestellt. Das Gutachten wird Bestandteil des Genehmigungsverfahrens zur Kapazitätserweiterung der Zuckerfabrik sein. Die Antragsunterlagen werden im Anschluss an die Prüfung durch die zuständigen Behörden einen Monat zur Einsicht ausliegen. 5. Welche Maßnahmen wurden von der Zuckerfabrik Anklam ergriffen, um die 2015 festgestellte Undichtigkeit der Rübenerdesedimentationsund Schanzenbergteiche abzudichten? Die Schanzenbergteiche werden künftig im bestimmungsgemäßen Betrieb nicht mehr genutzt, das heißt, sie würden nur im Rahmen unvorhersehbarer Ereignisse zeitweise beansprucht werden. Die Zuckerfabrik hat darüber hinaus zur Erhöhung der Standfestigkeit der Rübenerdesedimentationsteiche Spundwände errichtet, unter anderem an Teich 4 in Richtung Galgenberggraben . Im Juli/August 2016 erfolgte die Installation einer dichten Spundwand in den Außendämmen des Teichs 1. Diese Dämme haben gleichzeitig auch eine abdichtende Funktion. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/268 3 Die Abwasserbehandlungsanlage wurde optimiert, wodurch die Verweilzeit des Wassers in den Teichen verkürzt wird. In dem sogenannten Schönungsteich befindet sich ausschließlich Wasser, das die Abwasserbehandlungsanlage bereits passiert hat. Die Abdichtung einzelner Rübenerdesedimentationsteiche ist vorgesehen. Hierdurch wird eine deutliche Verringerung der Versickerung und der Abstrommenge erreicht. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 6. Sind die ergriffenen Maßnahmen ausreichend, um das Verschlechterungsverbot für den Zustand des betroffenen Grundwasserkörpers und der Peene im Bereich der Zuckerfabrik Anklam einzuhalten? Die Gefährdungsabschätzung zur jetzigen Belastungssituation des Grundwassers und der Peene im Bereich der Zuckerfabrik Anklam ist noch nicht abgeschlossen. Eine abschließende Prognose der zukünftigen Entwicklung der Gewässergüte nach Durchführung der in Antwort zu Frage 5 genannten und vollzogenen Maßnahmen ist ebenfalls noch nicht möglich. 7. Wann ist mit der abschließenden Bewertung der Auswertung des Entwurfes des Abschlussberichtes zum Grundwassermonitoring rund um die Rübenerdesedimentationsteiche zu rechnen und wann wird diese Bewertung veröffentlicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 8. Gibt es schon bekannte Auswirkungen auf die Natur und Umwelt durch das Versickern der ungeklärten Abwässer aus der Zuckerfabrik? Wenn ja, welche Auswirkungen sind das konkret? Auswirkungen auf Natur und Umwelt durch die noch nicht vollständig gegebene Dichtigkeit einzelner Teiche wurden durch die Gutachter ausgeschlossen. Bisher sind keine nennenswerten Auswirkungen durch ein Versickern von Abwässern aus der Zuckerfabrik bekannt. Drucksache 7/268 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 9. Bis wann ist die Sanierung der Rübenerdesedimentationsteiche durch die Zuckerfabrik Anklam abgeschlossen? Wesentliche Sanierungsmaßnahmen sind bereits im Jahr 2016 realisiert worden (siehe Antwort zu Frage 5), weitere Maßnahmen zur Ertüchtigung der Teichanlagen sind in planerischer Vorbereitung , so etwa der Einbau von Bentonitmatten oder Folien in die Teiche 4A bis 4C sowie Teich 6. 10. Gibt es Schlussfolgerungen für zukünftige Vorhaben oder Genehmigungsverfahren seitens der Landesregierung bezüglich Technik, Kontrollmöglichkeiten und Kontrollabläufe sowie eventuelle erweiterte wasserrechtliche Auflagen im Zuge solcher Genehmigungsverfahren? Nein, die im Zusammenhang mit der Zuckerfabrik Anklam erzielten Erkenntnisse unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von den Erfahrungen aus anderen Großverfahren. Aus Sicht der Landesregierung sind daher keine speziellen Schlussfolgerungen für zukünftige Vorhaben oder Genehmigungsverfahren zu ziehen. Es wird vielmehr auch zukünftig für jedes einzelne Vorhaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bezüglich Technik, Auflagen sowie Kontrollmöglichkeiten und Kontrollabläufe zu befinden sein.