Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2689 7. Wahlperiode 20.11.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Brände in Wismar und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Seit 2013 waren insgesamt 1381 Brände, in denen die Feuerwehren der Hansestadt Wismar hinzugezogen worden sind, zu verzeichnen. Aufgrund dieser hohen Anzahl von Bränden bezieht sich die Beantwortung der Kleinen Anfrage nur auf die durch die Polizei bearbeiteten Brände. In Wismar kam es dieses Jahr zu Bränden. Am 22. September 2018 brannte in der Altstadt ein kombiniertes Geschäfts- und Wohnhaus. Das vorläufige Gutachten des Brandsachverständigen geht nicht von einer vorsätzlichen Brandstiftung aus, jedoch steht die abschließende Bewertung noch aus. Das in Familienbesitz befindliche Haus ist nun unbewohnbar (POL-HWI: Ergänzungsmeldung zu: Brand eines Wohnhauses in der Wismarschen Altstadt). Jedoch gilt der Brand in dem Imbiss eines historischen Giebelhauses in der Altstadt am 27. April 2018 nach Ermittlungsstand der Staatsanwaltschaft als Brandstiftung. Dabei wurden zwei unter Denkmalschutz stehende Giebelhäuser fast vollständig zerstört (NDR.de - Zeugenaufruf: Brand in Wismar offenbar gelegt). Drucksache 7/2689 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Brände gab es in Wismar seit 2013 (bitte nach Objekt und Örtlichkeit aufschlüsseln)? a) Auf welche Art und Weise entstanden die Brände (bitte nach Objekt und Örtlichkeit aufschlüsseln)? b) In wie vielen Fällen wurde Brandstiftung ermittelt (bitte nach Objekt und Örtlichkeit aufschlüsseln)? Zu 1 und a) Die Fragen 1 und a) werden zusammenhängend beantwortet. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden im Zeitraum von 2013 bis 2017 insgesamt 362 Fälle eines Brandes erfasst. Für das Jahr 2018 liegt die PKS noch nicht vor. Die nachfolgenden Übersichten listen die entsprechenden Brände nach Jahr und Stadtteil auf. Die angefragten Örtlichkeiten und Objekte sind nicht automatisiert abrufbar. Sie können nur durch händische Auswertung des Datenbestandes festgestellt werden. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Im Übrigen stehen schutzwürdige Interessen der Opfer von Bränden einer näheren Darstellung der Örtlichkeit entgegen, sodass in diesen Fällen die Örtlichkeit auf die Benennung des betreffenden Stadtgebietes zu reduzieren wäre. Die im vorgenannten Zeitraum erfassten Brände beziehungsweise Feuer sind nachfolgend aufgeführt. Diesen liegen folgende Tatbestände zugrunde: - Sachbeschädigung gemäß § 303 des Strafgesetzbuches (StGB), - Gemeinschädliche Sachbeschädigung gemäß § 304 StGB, - Brandstiftung gemäß § 306 StGB, - Schwere Brandstiftung gemäß § 306a StGB, - Fahrlässige Brandstiftung gemäß § 306d StGB. 2013 Altstadt 10 Friedenshof 7 Wendorf 20 Wismar-Nord 2 Wismar-Ost 6 Wismar-West 8 2013 53 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2689 3 2014 Altstadt 16 Dargetzow 1 Friedenshof 17 Wendorf 31 Wismar-Ost 8 Wismar-Süd 2 Wismar-West 6 2014 81 2015 Altstadt 5 Dargetzow 2 Friedenshof 20 Wendorf 19 Wismar-Nord 7 Wismar-Ost 6 Wismar-West 19 2015 78 2016 Altstadt 17 Dargetzow 1 Friedenshof 35 Wendorf 21 Wismar-Nord 2 Wismar-Ost 6 Wismar-Süd 6 Wismar-West 10 2016 98 2017 Altstadt 3 Friedenshof 9 Wendorf 7 Wismar, Hansestadt 1 Wismar-Nord 2 Wismar-Ost 17 Wismar-Süd 9 Wismar-West 4 2017 52 Drucksache 7/2689 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu b) Eine Brandstiftung wurde in insgesamt 143 Fällen registriert, die sich wie folgt untergliedern. 2013 Altstadt 4 Friedenshof 2 Wendorf 14 Wismar-Nord 1 Wismar-Ost 3 Wismar-West 2 2013 26 2014 Altstadt 11 Friedenshof 5 Wendorf 7 Wismar-Ost 3 Wismar-Süd 1 Wismar-West 1 2014 28 2015 Altstadt 2 Friedenshof 9 Wendorf 7 Wismar-Nord 6 Wismar-Ost 3 Wismar-West 2 2015 29 2016 Altstadt 13 Friedenshof 15 Wendorf 7 Wismar-Nord 2 Wismar-Ost 3 Wismar-Süd 5 Wismar-West 3 2016 48 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2689 5 2017 Altstadt 1 Friedenshof 6 Wendorf 2 Wismar-Nord 1 Wismar-Ost 2 2017 12 2. Welche der ausgebrannten Gebäude können entsprechend ihrer ursprünglichen Nutzung nicht mehr verwendet werden (bitte seit 2013 nach Objekt und Örtlichkeit aufschlüsseln)? a) Ist eine Veränderung der Nutzung erfolgt? b) Wenn ja, für welche Objekte trifft dieses zu? Die Fragen 2, a), b) werden zusammenhängend beantwortet. Die angefragten Daten sind nicht automatisiert abrufbar. Zur Beantwortung der Fragen wäre eine händische Auswertung des Datenbestandes erforderlich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie viele Personen sind bei den Bränden verletzt worden (bitte seit 2013 nach Objekt und Örtlichkeit aufschlüsseln)? Etwaige Verletzungen von durch Brand oder deren Folgen geschädigten Personen werden in der PKS nicht erfasst. Allenfalls erfolgt eine entsprechende Erfassung in Fällen einer Brandstiftung mit Todesfolge gemäß § 306c StGB. Derartige Fälle wurden für den Zeitraum der Jahre 2013 bis 2017 nicht registriert. 4. Wie hoch ist der jeweils entstandene Sachschaden (bitte seit 2013 nach Objekt und Örtlichkeit aufschlüsseln)? Ein Sachschaden wird in der PKS lediglich in den Fällen einer Brandstiftung erfasst. Die nachfolgenden Übersichten zeigen die Schadenssumme pro registriertem Fall. Es handelt sich hierbei jeweils um eine als vorläufig im Rahmen der Ermittlungen aufgenommene Schadenssumme. Drucksache 7/2689 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Jahr 2013 Stadtteil Sachschaden in Euro Straftat Altstadt 1.000 Vorsätzliche Brandstiftung 97.000 Vorsätzliche Brandstiftung Friedenshof 20 Fahrlässige Brandstiftung 5.000 Vorsätzliche Brandstiftung Wendorf 100 Vorsätzliche Brandstiftung 5.000 Fahrlässige Brandstiftung 1.000 Vorsätzliche Brandstiftung 43.000 Fahrlässige Brandstiftung 50 Fahrlässige Brandstiftung 1.000 Schwere Brandstiftung 1.000 Vorsätzliche Brandstiftung Wismar-Nord 3.000 Vorsätzliche Brandstiftung Wismar-Ost 1.000 Vorsätzliche Brandstiftung 5.000 Vorsätzliche Brandstiftung 300 Vorsätzliche Brandstiftung Wismar-West 50.000 Vorsätzliche Brandstiftung Jahr 2014 Stadtteil Sachschaden in Euro Straftat Altstadt 200 Vorsätzliche Brandstiftung 100 Vorsätzliche Brandstiftung 7.000 Schwere Brandstiftung 5.000 Schwere Brandstiftung 2.000 Fahrlässige Brandstiftung 5.000 Fahrlässige Brandstiftung Friedenshof 1 Fahrlässige Brandstiftung 200 Vorsätzliche Brandstiftung 3.000 Schwere Brandstiftung 1.000 Schwere Brandstiftung Wendorf 5.000 Vorsätzliche Brandstiftung 4.000 Vorsätzliche Brandstiftung 50.000 Fahrlässige Brandstiftung 1.500 Fahrlässige Brandstiftung 5.000 Vorsätzliche Brandstiftung 1.000 Fahrlässige Brandstiftung Wismar-Ost 3.000 Vorsätzliche Brandstiftung 5.000 Vorsätzliche Brandstiftung 70.000 Vorsätzliche Brandstiftung Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2689 7 Jahr 2015 Stadtteil Sachschaden in Euro Straftat Altstadt 5 Schwere Brandstiftung 2.000 Fahrlässige Brandstiftung Friedenshof 200 Schwere Brandstiftung 500 Schwere Brandstiftung 3.000 Schwere Brandstiftung 3.000 Vorsätzliche Brandstiftung 1.000 Vorsätzliche Brandstiftung 5.000 Vorsätzliche Brandstiftung Wendorf 3.000 Vorsätzliche Brandstiftung 500 Vorsätzliche Brandstiftung Wismar-Nord 2.000 Schwere Brandstiftung 200.000 Fahrlässige Brandstiftung 500 Vorsätzliche Brandstiftung Wismar-Ost 1.300 Fahrlässige Brandstiftung Jahr 2016 Stadtteil Sachschaden in Euro Straftat Altstadt 200.000 Schwere Brandstiftung 200 Fahrlässige Brandstiftung 1.500 Fahrlässige Brandstiftung 15.000 Fahrlässige Brandstiftung 10.000 Schwere Brandstiftung 20.000 Schwere Brandstiftung 220 Vorsätzliche Brandstiftung 5.000 Vorsätzliche Brandstiftung Friedenshof 5.600 Vorsätzliche Brandstiftung 1 Schwere Brandstiftung 1.000 Fahrlässige Brandstiftung 5.000 Vorsätzliche Brandstiftung Wendorf 1.000 Vorsätzliche Brandstiftung 5.000 Vorsätzliche Brandstiftung 5.100 Vorsätzliche Brandstiftung 20.000 Schwere Brandstiftung Wismar-Ost 20.000 Schwere Brandstiftung 5.000 Vorsätzliche Brandstiftung Wismar-Süd 50.000 Vorsätzliche Brandstiftung 3.000 Vorsätzliche Brandstiftung 6.000 Vorsätzliche Brandstiftung Wismar-West 5.800 Vorsätzliche Brandstiftung 1 Vorsätzliche Brandstiftung Drucksache 7/2689 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Jahr 2017 Stadtteil Sachschaden in Euro Straftat Friedenshof 800 Schwere Brandstiftung 2.000 Vorsätzliche Brandstiftung 3.000 Schwere Brandstiftung Wismar-Nord 50 Fahrlässige Brandstiftung Wismar-Ost 5.000 Vorsätzliche Brandstiftung 2.000 Vorsätzliche Brandstiftung 5. Wie hoch ist die jeweilige Versicherungssumme (bitte seit 2013 nach Objekt und Örtlichkeit aufschlüsseln)? Die angefragten Daten sind nicht automatisiert abrufbar. Zur Beantwortung der Fragen wäre eine händische Auswertung des Datenbestandes erforderlich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Konnten im Falle der Brandstiftungen die Täter ermittelt werden (bitte seit 2013 nach Objekt und Örtlichkeit aufschlüsseln)? a) Welche Motive lagen der Tat jeweils zugrunde (bitte seit 2013 nach Objekt und Örtlichkeit aufschlüsseln)? b) Wie viele Ermittlungsverfahren sind eingeleitet worden (bitte seit 2013 nach Objekt und Örtlichkeit aufschlüsseln)? c) Wie viele Verurteilungen gibt es (bitte seit 2013 nach Art und Schwere des Delikts aufschlüsseln und dem Objekt und der Örtlichkeit zuordnen)? Die Fragen 6, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die angefragten Daten ergeben sich aus nachstehender Anlage. Die Übersicht enthält auch eine nähere Bezeichnung der jeweiligen Örtlichkeit, soweit die Angaben nicht mit schutzwürdigen Interessen der Opfer kollidieren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2689 9 Anlage zu Frage 6 Lfd.- Nr. Aktenzeichen Tat Stadtteil Objekt Motiv Ergebnis 13-1 132 UJs 9795/13 136 Js 8063/17 Brandstiftung Wendorf Gartenhaus nicht bekannt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht) 13-2 132 Js 11273/13 Brandstiftung Wismar-Ost Gartenhaus nicht bekannt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 stopp (kein hinreichender Tatverdacht) 13-3 132 Js 11275/13 Brandstiftung Wismar-Ost Gartenhaus nicht bekannt verbunden zu 132 Js 11273/13 (Lfd. Nr. 13-22) 13-4 132 Js 15563/13 Fahrlässige Brandstiftung Friedenshof Wohnzimmerbrand entfällt Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO 13-5 132 UJs 7436/13 132 Js 14937/13 Brandstiftung Parkplatz Rostocker Straße PKW nicht bekannt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht) 13-6 132 Js 16833/13 Fahrlässige Brandstiftung Wendorf Gartenhaus entfällt Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO 13-7 132 Js 25296/13 Fahrlässige Brandstiftung Altstadt Wohnhaus Hausfassade entfällt Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO 14-1 132 Js 3075/14 Fahrlässige Brandstiftung Wendorf Wohnungsbrand entfällt Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO 14-2 132 Js 6754/14 Brandstiftung Schiffbauerdamm Transporter nicht bekannt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht) 14-3 132 Js 7650/14 Fahrlässige Brandstiftung Altstadt Küchenbrand entfällt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (keine Straftat) 14-4 132 Js 5728/14 Fahrlässige Brandstiftung Altstadt Kellerbrand entfällt Einstellung gem. 153 Abs. 1 StPO 14-5 132 Js 12835/14 Schwere Brandstiftung Friedenshof Wohnhaus nicht bekannt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht) 14-6 132 Js 12229/14 Fahrlässige Brandstiftung Altstadt Zimmerbrand entfällt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht) Drucksache 7/2689 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Lfd.- Nr. Aktenzeichen Tat Stadtteil Objekt Motiv Ergebnis 14-7 132 Js 10070/14 Sachbeschädigung Friedenshof Patientenzimmer psychische Erkrankung Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO 14-8 132 Js 10238/14 Brandstiftung Wismar-Ost Warenlager „sollte nur ein Spaß sein“ Einstellung gem. § 170 Abs. 2 stopp (strafunmündig) 14-9 132 Js 25290/14 Schwere Brandstiftung Friedenshof Kellerbrand nicht bekannt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht) 14-10 132 Js 17398/14 Fahrlässige Sachbeschädigung Wendorf Wohnzimmerbrand entfällt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht) 14-11 132 Js 17167/14 Fahrlässige Sachbeschädigung Altstadt Küchenbrand entfällt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (keine Straftat) 14-12 132 Js 23665/14 Brandstiftung Kapitänspromenade PKW nicht bekannt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht) 15-1 136 Js 7143/15 Sachbeschädigung Schwere Brandstiftung Friedenshof Balkonbrand nicht bekannt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht) 15-2 136 Js 3453/15 Fahrlässige Brandstiftung Wendorf Küchenbrand entfällt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht) 15-3 136 Js 5746/15 Fahrlässige Brandstiftung Wendorf Küchenbrand entfällt Einstellung gem. § 154 Abs. 1 StPO im Hinblick auf eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung 15-4 136 UJs 4988/15 136 Js 12420/16 verbunden zu 136 Js 17463/16 (Lfd. Nr. 16-1) 15-5 136 Js 36026/16 Brandstiftung Friedenshof Gartenhaus nicht bekannt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht) 15-6 150 UJs 5320/15 136 Js 17699/16 verbunden zu 136 Js 17442/16 (Lfd. Nr. 16-39) 15-7 136 Js 9898/15 Fahrlässige Brandstiftung Wismar-Ost Küchenbrand entfällt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (keine Straftat) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2689 11 Lfd.- Nr. Aktenzeichen Tat Stadtteil Objekt Motiv Ergebnis 15-8 136 Js 12558/15 Brandstiftung Friedenshof Gartenhaus nicht bekannt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (strafunmündig) 15-9 136 Js 14867/15 Fahrlässige Brandstiftung Wismar-Nord Rohbau entfällt Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO 15-10 136 Js 26715/15 Fahrlässige Brandstiftung Wismar-Ost Küchenbrand entfällt Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO 15-11 136 Js 33304/15 Fahrlässige Brandstiftung Wismar-Nord Gartenhaus entfällt Einstellung gem. § 154 Abs. 1 StPO im Hinblick auf eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde 15-12 136 Js 37617/15 Fahrlässige Brandstiftung Altstadt Küchenbrand entfällt Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO 16-1 136 Js 17463/16 Sachbeschädigung Brecht-Schule Kapitänspromenade Gebäude Hauswand jugendliches Renomiergehabe Sachakten mit Anklage vom 02.10.2018 beim Amtsgericht Wismar - Jugendrichter - Sachbeschädigung Barlachweg Papiercontainer jugendliches Renomiergehabe Sachbeschädigung Lübsche Burg 2 Papierkörbe jugendliches Renomiergehabe Sachbeschädigung Hochschule Phillip-Müller- Straße Papiercontainer jugendliches Renomiergehabe Sachbeschädigung Beethovenstraße Papiercontainer jugendliches Renomiergehabe Sachbeschädigung Raue Häge nicht mehr bewirtschaftete Gartenlaube jugendliches Renomiergehabe Sachbeschädigung Westtangente Wiese/Büsche jugendliches Renomiergehabe Drucksache 7/2689 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Lfd.- Nr. Aktenzeichen Tat Stadtteil Objekt Motiv Ergebnis Sachbeschädigung Raue Häge nicht mehr bewirtschaftete Gartenlaube jugendliches Renomiergehabe Sachbeschädigung Spielplatz Falkenweg Holzklettergerüst jugendliches Renomiergehabe Sachbeschädigung Härtelstraße Wertstoffcontainer jugendliches Renomiergehabe Sachbeschädigung Tschaikowskistraße Abfallcontainer jugendliches Renomiergehabe Sachbeschädigung Mozartstraße Wertstoffcontainer jugendliches Renomiergehabe 16-2 136 Js 17469/13 verbunden zu 136 Js 17463/16 (Lfd. Nr. 16-1) 16-3 133 Js 7188/16 Sachbeschädigung Marktplatz Weihnachtsbaum durch Alkohol enthemmt Geldstrafe 20 Tagessätze zu je 40,00 Euro 16-4 136 Js 6179/16 Brandstiftung Am Doorstein Schilffläche Man wollte sich wärmen. Es war kalt. Einstellung gem. § 45 Abs. 2 JGG 16-5 136 Js 997/16 Fahrlässige schwere Brandstiftung Altstadt Wohnhaus entfällt Verwarnung mit Strafvorbehalt Vorbehalten ist eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 15,00 Euro Beschuldigter wurde durch den Brand erheblich verletzt 16-6 136 Js 17442/16 Brandstiftung Zum Festplatz Tschaikowskistraße Grasfläche Mitläufer Einstellung gem. § 45 Abs. 3 JGG Brandstiftung Ortsausgang in Richtung Lübow Wiese Mitläufer Brandstiftung Klüß Wiese Mitläufer Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2689 13 Lfd.- Nr. Aktenzeichen Tat Stadtteil Objekt Motiv Ergebnis 16-7 136 Js 17441/16 verbunden zu 136 Js 17463/16 (Lfd. Nr. 16-1) 16-8 136 Js 17439/16 verbunden zu 136 Js 17442/16 (Lfd. Nr. 16-6) 16-9 136 Js 17437/16 verbunden zu 136 Js 17463/16 (Lfd. Nr. 16-1) 16-10 136 Js 17449/16 verbunden zu 136 Js 17463/16 (Lfd. Nr. 16-1) 16-11 136 Js 21218/16 Fahrlässige Brandstiftung Altstadt Wohneinrichtung Billardzimmer entfällt vorläufige Einstellung gem. § 153a Abs. 2 StPO. Auflagen noch nicht erfüllt. Akten beim Amtsgericht Wismar 16-12 136 Js 20807/16 Fahrlässige Brandstiftung Friedenshof Küchenbrand entfällt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (strafunmündig) 16-13 136 Js 21693/16 Fahrlässige Brandstiftung Altstadt Schlafzimmer entfällt Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO 16-14 136 Js 30318/16 Fahrlässige Brandstiftung Altstadt Küchenbrand entfällt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht) 16-15 136 Js 27190/16 Schwere Brandstiftung Wismar-Ost Kellerbrand nicht bekannt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht) 16-16 136 Js 23395/16 Brandstiftung leerstehende ehemalige Nervenklinik am Dahlberg Abrissgebäude klassischer "dummer Jungenstreich" Verwarnung gem. § 14 JGG Erbringen von 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit Arrest von 2 Wochen Arrest von 3 Wochen 16-17 136 Js 27759/16 Brandstiftung Wendorf Gartenlaube nicht bekannt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht) 16-18 136 Js 35993/16 Fahrlässige Brandstiftung Altstadt Betriebsstätte Zimmerbrand entfällt Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO 16-19 136 Js 34710/16 Schwere Brandstiftung Baustraße leerstehendes Wohnhaus psychische Erkrankung Unterbringung in einer Entziehungsanstalt Freiheitsstrafe 2 Jahre und 4 Monate Drucksache 7/2689 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 Lfd.- Nr. Aktenzeichen Tat Stadtteil Objekt Motiv Ergebnis 17-1 136 Js 4191/17 Fahrlässige Brandstiftung Friedenshof Wohnzimmerbrand entfällt Einstellung gem. § 154 Abs. 1 StPO im Hinblick auf eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde 17-2 136 Js 8465/17 Schwere Brandstiftung Friedenshof Kinderzimmer nicht bekannt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (strafunmündig) 17-3 136 Js 11501/17 Brandstiftung Wohngebiet „Am Kagenmarkt“ 18 Papiercontainer nicht bekannt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht) 17-4 136 Js 13969/17 Sachbeschädigung Friedenshof Behandlungszimmer Entzugserscheinungen Geldstrafe 90 Tagessätze zu je 15,00 Euro 17-5 136 Js 18218/17 Brandstiftung Wendorf Gartenlaube nicht bekannt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht) Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. November 2018 beantwortet.