Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/269 7. Wahlperiode 15.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Förderung der Selbsthilfe in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Organisationen der Selbsthilfe werden seit 1996 aus dem Landeshaushalt gefördert (bitte in absoluten Zahlen pro Organisation und Jahr ausweisen)? Für „Organisationen der Selbsthilfe“ stehen keine eigenen Förderbereiche zur Verfügung; insbesondere erfolgen keine institutionellen Förderungen. Es werden Fördermittel für jeweils unterschiedliche Projektbereiche ausgereicht. Freigemeinnützige und kommunale Träger von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen (KISS) erhielten seit 1996 Zuwendungen aus Kapitel 1002 Titel 686.01 (2016) und Titel 686.61 (bis 2015). Aktuell erfolgt die Zuwendung aus dem Kapitel 0605 Titel 686.01. Die Übersicht beruht entsprechend der Förderzuständigkeit auf Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales für die Zeit ab 2010. KISS 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Summe in Euro Schwerin 10.450 20.450 22.500 22.500 24.233 22.500 22.500 145.133 Neubrandenburg 6.000 20.450 22.500 22.500 22.500 22.500 22.500 138.950 Rostock 15.950 20.450 22.256 22.500 22.500 22.500 20.000 146.156 Güstrow 13.300 20.000 20.000 18.476 20.180 22.500 22.500 136.956 Stralsund 6.817 20.450 22.500 22.500 22.500 22.500 22.500 139.767 52.517* 101.800 109.756 108.476 111.913 112.500 110.000 706.962 * Jahresanteilig laut Angabe des Landesamtes für Gesundheit und Soziales. Drucksache 7/269 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Aus Kapitel 1002 Titel 685.05 (Innovative Projekte zur Anpassung der Versorgung an die demografische Entwicklung) erfolgte 2014 bis 2016 zudem die Förderung des Projektes „Selbsthilfe im ländlichen Raum“ der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfekontaktstellen Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von insgesamt 20.000 Euro. Das Projekt diente der Entwicklung und Unterstützung von Selbsthilfestrukturen in Regionen jenseits des Einzugsbereiches der bestehenden Selbsthilfekontaktstellen. Die SELBSTHILFE Mecklenburg-Vorpommern e. V. (ehemals Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e. V. Mecklenburg-Vorpommern) wurde von 1994 bis 2007 aus Kapitel 1002 Titel 684.61 „Spezielle Maßnahmen der Gesundheitsförderung“ im Rahmen einzelner kleinerer Projekte gefördert. Seit dem Doppelhaushalt 2008/2009 erfolgt die Förderung wegen des vorrangigen Bezuges zur Arbeit für Menschen mit Behinderungen aus Kapitel 1005, Maßnahmegruppe 30, Titel 684.35. Hinsichtlich der Förderhöhe wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Nach § 45d des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 7 der Landesverordnung über niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote, ehrenamtliche Strukturen und Selbsthilfe sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen wurden aus Kapitel 1005 Titel 684.06 folgende Förderungen ausgereicht (Angaben in Euro): 2011* 2012 2013 2014 2015 2016 Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen Schwerin e. V. 1.000 997,72 1.000 - 1.000 1.000 Selbsthilfekontaktstelle im Netzwerk e. V. 1.000 1.000 - 990 - - Hansestadt Stralsund, Amt für Kultur, Schule und Sport 1.000 779,32 919,89 990 1.000 1.000 DRK-Kreisverband Neubrandenburg e. V. 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 ASB KV Wismar Nordwestmecklenburg e. V. - 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 * Für die Jahre vor 2011 liegen keine elektronisch aufbereiteten Daten vor. 2. Welche Anzahl von Selbsthilfeorganisationen in Mecklenburg- Vorpommern gibt es und nach welchen Kriterien wurden die aus dem Landeshaushalt geförderten ausgewählt? Da die Gründung einer Selbsthilfegruppe oder -organisation regelmäßig weder eine Genehmigung noch eine Bekanntgabe erfordern, hat die Landesregierung keine Kenntnis über die Anzahl aller in Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Selbsthilfegruppen oder -organisationen . Für die Förderung von Selbsthilfeorganisationen aus dem Landeshaushalt bestehen Förderrichtlinien, deren Regelungen aus dem Landeshaushaltsrecht abgeleitet sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/269 3 3. Wie beurteilt die Landesregierung, dass lediglich ein geringer Teil der Selbsthilfeorganisationen aus dem Landeshaushalt gefördert wird? Da die Selbsthilfeeinrichtungen und -organisationen unterschiedlich strukturiert und finanziert sind, ist eine differenzierte Betrachtung geboten. Zum einen handelt es sich etwa um kleinere Selbsthilfegruppen im privaten Umfeld, die mit einem eher überschaubaren Kostenaufwand verbunden sind. Zum anderen handelt es sich auch um größere, auch überörtliche Selbsthilfestrukturen , die aufgrund ihres nicht unerheblichen Aufwandes einer finanziellen Unterstützung bedürfen. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Fördermittel nach den verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuches wie (insbesondere) der gesetzlichen Krankenversicherung (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V), der gesetzlichen Rentenversicherung (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch , SGB VI), der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sehr unterschiedliche Lebensbereiche betreffen und eine Doppelförderung zu vermeiden ist. Überdies sind die Landesmittel für freiwillige Leistungen naturgemäß begrenzt, zumal allein für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung etwa 1,5 Millionen Euro zur Förderung der Selbsthilfe in Mecklenburg- Vorpommern bereitstehen. In diesem Zusammenhang entspricht die Förderung der Selbsthilfe im Land Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich derjenigen anderer Länder. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wie hat sich der Mittelabfluss bei den entsprechenden Titeln im Landeshaushalt seit 1996 entwickelt? Der Mittelabfluss hat sich haushaltstitelbezogen in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Förderung der Kontakt- und Informationsstellen in Tausend Euro: Kapitel/Titel Haushaltsjahr Haushaltsansatz in Tausend Euro Mittelabfluss in Tausend Euro 1002/686.61 2008 102,3 100,5 1002/686.61 2009 102,3 101,8 1002/686.61 2010 102,3 101,2 1002/686.61 2011 102,3 101,8 1002/686.61 2012 112,5 109,8 1002/686.61 2013 112,5 108,5 1002/686.61 2014 112,5 112,5* 1002/686.61 2015 112,5 112,5 1002/686.01 2016 112,5 110,0 * Beim Mittelabfluss sind zwei nachträgliche Projektförderungen berücksichtigt worden. Drucksache 7/269 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Förderung des SELBSTHILFE Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Tausend Euro: Kapitel/Titel Haushaltsjahr Haushaltsansatz in Tausend Euro Mittelabfluss in Tausend Euro 1005/684.35 2008 60,0 60,0 1005/684.35 2009 60,0 60,0 1005/684.35 2010 60,0 60,0 1005/684.35 2011 60,0 60,0 1005/684.35 2012 65,0 65,0 1005/684.35 2013 65,0 65,0 1005/684.35 2014 65,0 65,0 1005/684.35 2015 65,0 65,0 1005/684.35 2016 65,0 65,0 Förderung nach § 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 7 der Landesverordnung über niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote, ehrenamtliche Strukturen und Selbsthilfe sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen: Kapitel/Titel Haushaltsjahr Mittelabfluss in Euro 1005/684.06 2011 4.000,00 1005/684.06 2012 4.777,04 1005/684.06 2013 3.919,89 1005/684.06 2014 3.980,00 1005/684.06 2015 4.000,00 1005/684.06 2016 4.000,00 Für die Förderung nach § 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch besteht kein eigener Haushaltstitel, weshalb auf die ergänzende Darstellung des Haushaltsansatzes verzichtet wird. Für die Haushaltsjahre vor 2011 liegen keine für die Beantwortung erschließbaren elektronischen Akten vor. Im Übrigen liegen für die über zehn Jahre zurückliegenden Zeiten keine Unterlagen mehr vor. 5. Welche weiteren finanziellen Fördermöglichkeiten für Selbsthilfeorganisationen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern, beispielsweise durch die Krankenkassen und die Kommunen? Ein wesentlicher Teil der Förderung der Selbsthilfe erfolgt bundesweit über die Regelungen nach § 20h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und § 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch. Durch den Bundesgesetzgeber sind zuletzt durch das Präventionsgesetz vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1368) für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die Ausgaben je Versicherten nach Maßgabe von § 20h Absatz 3 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mit Wirkung vom 1. Januar 2016 auf 1,05 Euro jährlich deutlich erhöht worden, wobei dieser Betrag in den Folgejahren jeweils entsprechend der Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch angepasst wird. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/269 5 Über die Vergabe der Fördermittel, die zumindest mit 50 Prozent als kassenartenübergreifende Gemeinschaftsmittel aufzubringen sind, beschließen die Krankenkassen gemeinsam nach Beratung mit den maßgeblichen Vertretungen von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Die Förderung erfolgt durch Pauschalförderung oder als Projektförderung. Im Rahmen der Pauschalförderung können insbesondere Mieten, Raumausstattung und Sachkosten, Kosten für Schulungen und Fortbildung, Personalkosten, Tagungs- und Reisekosten gefördert werden. Sofern keine Förderung nach § 20h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erfolgt, können Selbsthilfegruppen und Gruppen ehrenamtlich Tätiger, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben, zur Unterstützung der häuslichen Pflege Zuschüsse beantragen. Dafür stehen bei der sozialen Pflegeversicherung jährlich 10 Cent je Versichertem zur Verfügung. Zu den Fördermöglichkeiten der Kommunen beziehungsweise der Landkreise und kreisfreien Städte liegen der Landesregierung keine vollständigen Angaben vor. Die Hansestadt Rostock hat zur Kleinen Anfrage Folgendes mitgeteilt: „Diverse Selbsthilfegruppen unterschiedlicher Art („Rostocker Topf“ mit 45 Kleingruppen, zum Beispiel Schlaganfall und Aphasie, Tinnitus oder Autismus) werden durch die Stadt über das Gesundheitsamt jährlich mit (für das Jahr 2016) etwa 20 000 Euro gefördert. Allein die Suchtberatungs- und Behandlungsstellen (über die Volkssolidarität, die Caritas, die Evangelische Suchtberatung) werden durch die Kommune mit einem Betrag von (für das Jahr 2016) etwa 320 000 Euro gefördert (Landesanteile nicht mitgerechnet). Weitere Unterstützungen erfahren die „Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft“, die „Deutsche Rheuma-Liga“, der „Deutsche Schwerhörigenbund“ und andere regional aktive Selbsthilfeorganisationen.“ Die Landeshauptstadt Schwerin hat mitgeteilt, dass sie die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen Schwerin e.V. über den Fachdienst Soziales im Jahr 2016 mit 22 000 Euro gefördert hat. Die über den Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern beteiligten Landkreise haben keine weiteren Angaben übermittelt. 6. Wie hat sich die finanzielle Förderung der in der Antwort zu Frage 5 genannten Einrichtungen der Selbsthilfeorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern seit 1996 entwickelt (bitte in absoluten Zahlen pro Organisation und Jahr ausweisen)? Hinsichtlich der Förderung der Selbsthilfeorganisationen aus dem Landeshaushalt wird auf die Antworten zu Frage 1 und 4 verwiesen. Zur Gesamtförderung der Selbsthilfeorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern liegen der Landesregierung auch unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 5 keine Angaben vor. Drucksache 7/269 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 7. Wie waren bzw. sind die Relationen zwischen institutioneller und Projektförderung bei der Förderung aus dem Landeshaushalt und bei der Förderung durch weitere Geldgeber? Die Förderung aus dem Landeshaushalt erfolgte ausschließlich als Projektförderung. Eine allgemeingültige Relation kann aufgrund der unterschiedlichen Einzelfallgestaltung nicht angegeben werden. 8. Wie viele Vereine und Verbände der Selbsthilfe erhielten 2013, 2014, 2015 und 2016 keine finanzielle Förderung des Landes? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 9. In welcher Höhe finanzieren sich die verschiedenen Selbsthilfeorganisationen selbst (bitte pro Organisation seit 1996 in absoluten Zahlen und in Anteilen ausweisen)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor.