Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23.Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2690 7. Wahlperiode 25.10.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Elektrofahrzeuge und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen haben die Zulassungsbehörden dem Kraftfahrt- Bundesamt (KBA) Fahrzeugdaten und deren Aktualisierungen zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) zu übermitteln. Die Verwendung als Dienstfahrzeug oder betriebliches Kraftfahrzeug braucht nicht im Rahmen der Zulassung des Kraftfahrzeuges angegeben zu werden. Zur einheitlichen Erfassung der in den Fahrzeugregistern zu speichernden Daten über die Kraftstoffart oder Energiequelle sowie zum einheitlichen statistischen Nachweis der im ZFZR erfassten Fahrzeugdaten gibt das KBA das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern heraus (https://www.kba.de/DE/Statistik/ Verzeichnisse/systematische_verzeichnisse_inhalt.html). Gemäß diesem Verzeichnis werden die Angaben zur Kraftstoffart oder Energiequelle im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, wie viele der Elektroautos in Mecklenburg-Vorpommern Dienstfahrzeuge der Kreisverwaltungen oder der Kommunalverwaltungen sind (bitte nach Verwaltung auflisten und aufschlüsseln nach Elektro, Hybrid und Hybrid mit Plug-In)? Zu dieser Frage werden von der Landesregierung keine eigenen Daten erhoben oder vorgehalten . Insofern hat die Landesregierung keine Kenntnisse über die Anzahl von Elektroautos, die als Dienstfahrzeuge in den Kreis- oder Kommunalverwaltungen genutzt werden.