LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2691 7. Wahlperiode 05.11.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Offshore-Windparks in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Offshore-Windparks sind derzeit in Bau oder Planung? Aktuell werden in der deutschen Ostsee die Windparks Baltic I, Baltic II, Wikinger mit insgesamt 171 Windenergieanlagen sowie eine Windenergieanlage im Breitling betrieben. Derzeit ist nur der Windpark „Arkona“ nordöstlich der Insel Rügen im Bau. In den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur in den Jahren 2017 und 2018 erhielten die Windparks „Arcadis Ost 1“, „Baltic Eagle“ und „Wikinger Süd“ einen Zuschlag und werden voraussichtlich in den Jahren 2021 und 2022 realisiert. Daneben befindet sich der Windpark Gennaker in Planung. 2. Wie viele Haushalte können durch die Stromerzeugung des im Bau befindlichen Offshore-Windparks „Wikinger Süd“ voraussichtlich versorgt werden? Der Windpark Wikinger Süd ist derzeit nicht im Bau (siehe die Antwort zu Frage 1). Der einzige im Bau befindliche Windpark in der Ostsee „Arkona“ wird mit einer Leistung von 385 Megawatt ab 2019 etwa 400.000 Haushalte mit erneuerbarer Energie versorgen. Drucksache 7/2691 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie viele Arbeitsplätze sind im Zuge der bisher errichteten Offshore- Windparks entstanden (bitte aufschlüsseln nach Branche)? Wie viele werden voraussichtlich noch entstehen (bitte aufschlüsseln nach Branche)? Offshore-Windparks bieten mit einer Laufzeit etwa 25 Jahren hohes Potenzial zur nachhaltigen Schaffung von Arbeitsplätzen. Nach neusten Erhebungen des WindEnergy Network e. V., Rostock sind in der Offshore-Windenergiebranche in Mecklenburg-Vorpommern etwa 1.150 Personen beschäftigt. Im Rahmen der Errichtung und des Betriebs von Windparks wird eine Reihe von regionalen und lokalen Unternehmen eingebunden. Neben der Schaffung neuer Arbeitsplätze werden bestehende Beschäftigungen gesichert. Entsprechendes Datenmaterial, das diese Aussagen zahlenmäßig belegt, liegt der Landesregierung jedoch nicht vor. Nach Information einzelner Windparkbetreiber ist bei der Errichtung von mehreren Hundert und in der Betriebsphase von 50 und mehr direkt Beschäftigten auszugehen. Hinzu kommen indirekte Arbeitsplätze im Bereich der Beherbergung, Wartung und Service. 4. Welche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen wurden bei der Errichtung von Offshore-Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern seit 2011 vorgenommen, um die Eingriffe in die Natur gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG) angemessen zu kompensieren (bitte je nach Offshore -Projekt einzeln auflisten)? Im Küstenmeer, dem Zuständigkeitsbereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wurde im Jahr 2011 der Offshore-Windpark Baltic I errichtet. Für den Bau und den Betrieb der Windenergieanlagen ist als Ersatzmaßnahme die Herstellung und Sicherung einer extensiven Weidelandschaft an der Schoritzer Wiek als Lebensraum landschaftstypischer Tier- und Pflanzenarten sowie zur Aufwertung des Landschaftsbildes festgesetzt worden. Als Ersatzmaßnahme für die Errichtung und den Betrieb des Windparks Arcadis Ost 1 wurde die Renaturierung des Polders Prosnitz III festgesetzt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2691 3 5. Sind der Landesregierung Offshore-Projekte bekannt, bei denen gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG) verstoßen wurde? a) Wenn ja, welche Projekte waren das? b) Welche Verstöße sind hier zu verzeichnen? c) Wenn ja, wie wurden diese Verstöße geahndet bzw. ausgeräumt? Die Frage 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Nein, derartige Kenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. 6. Gemäß einem Artikel des Nordkuriers vom 20. September 2018 hat die Zahl der Totfunde von Robben und Schweinswalen vor der Ostseeküste mit 140 einen Negativrekord erreicht. Liegen der Landesregierung Kenntnisse über die Ursache der Zunahme an Totfunden vor? Die steigende Zahl der addierten Totfunde von Robben und Schweinswalen korreliert mit dem zunehmenden Tierbestand, der sich in den Küstengewässern Mecklenburg- Vorpommerns aufhält. 7. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Umweltauswirkungen der eingesetzten Korrosionsschutz -Systeme vor? Es liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse hinsichtlich der Umweltauswirkungen der eingesetzten Korrosionsschutzmaßnahmen vor. Es ist davon auszugehen, dass etwaige Einflüsse auf die Umwelt erst nach längerer Laufzeit der Anlagen zu ermitteln sind. Ungeachtet dessen begrüßt die Landesregierung die Entwicklung von Verfahren, die mögliche Umwelteinflüsse minimieren. So wurde bei der Fertigung der Stahlfundamente für den Windpark Arkona ein neuartiges Beschichtungssystem entwickelt, das den Korrosionsprozess des Metalls signifikant verringert und somit die Emissionen reduziert. Drucksache 7/2691 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 8. Wie viel Fläche vor der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns kann potenziell für die Errichtung von Offshore-Windparks genutzt werden (bitte kartographisch darlegen)? Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (GVOBl. M-V 2016, S. 322) definiert im Küstenmeer marine Vorranggebiete für Windenergieanlagen, ein marines Vorbehaltsgebiet für Windenergieanlagen und ein marines Vorranggebiet für Windenergieanlagen zu Testzwecken. Außerhalb dieser Gebiete ist die Errichtung von Windenergieanlagen im Küstenmeer ausgeschlossen. Es sind daher allein die in der beigefügten Abbildung (Anlage 1) aufgeführten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete potenziell für die Errichtung von Offshore-Windparks im Küstenmeer nutzbar. 9. Welche Daten liegen der Landesregierung zum Kosten-Nutzen- Verhältnis der Offshore-Windparks im gesamten Ostseeraum sowie zu den Vergleichswerten in Bezug auf Onshore-Windparks vor? Um die Ziele der Energiewende zu erreichen, ist der Ausbau der verschiedenen erneuerbaren Energien erforderlich. Die Landesregierung unterstützt in diesem Zusammenhang den Bau von Windenergieanlagen an Land und auf See. Eine Abwägung zwischen den Technologien wird als nicht zielführend angesehen. Die wirtschaftliche Beurteilung der einzelnen Projekte obliegt den jeweiligen Investoren. Rostock Bergen Grimmen Wolgast Bad Doberan Ribnitz-Damgarten Stralsund Greifswald 111,7 km² 25,3 km² 17,3 km² 15 km² 12,6 km² Quelle: © GeoBasis-DE/M-V 2017;Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2016 Festlegung Marines Vorranggebiet für Windenergieanlagen Marines Vorranggebiet für Windenergieanlagen zu Testzwecken Marines Vorbehaltsgebiet für Windenergieanlagen Nachrichtliche Übernahme Grenze der AWZ Begrenzung des Küstenmeeres ´ 0 10 205 Kilometer