Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2695 7. Wahlperiode 25.10.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Abwanderung von Justiz- und Polizeipersonal und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie stellt sich die Besoldung von Polizei- und Justizvollzugsbeamten des Landes im Vergleich zu Zollbeamten des Bundes dar (bitte für alle Besoldungsstufen konkret darstellen)? Die Besoldungstabellen in der Besoldungsordnung A sind in Mecklenburg-Vorpommern und im Bund grundsätzlich anders aufgebaut, sodass ein schematischer Vergleich der Tabellenwerte nicht möglich ist. Für einen aussagekräftigen Besoldungsvergleich ist daher zunächst die Anfangsbesoldung (ohne berücksichtigungsfähige Berufserfahrung) für das jeweilige Einstiegs- beziehungsweise Eingangsamt ermittelt worden. Darüber hinaus wurden für die jeweiligen Einstiegs- beziehungsweise Eingangsämter und die folgenden Beförderungsämter die Besoldung mit einer 15-jährigen Erfahrungszeit und die Besoldung bei Erreichen des jeweiligen Endgrundgehalts ermittelt. Der Besoldungsvergleich umfasst die Ämter der Laufbahngruppe 1 im Bereich des zweiten Einstiegsamtes sowie der Laufbahngruppe 2 im Bereich des ersten Einstiegsamtes bei einer Verwendung im Polizei- oder Justizvollzugsdienst des Landes und die damit vergleichbaren Ämter in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen nichttechnischen Dienstes im Bereich des Zolldienstes des Bundes. Drucksache 7/2695 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die für das Land Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesenen Gehälter beinhalten folgende Bestandteile: - Grundgehalt Anmerkungen: - Das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 ist für den Polizeivollzugsdienst und den Justizvollzugsdienst der Besoldungsgruppe A 7 zugewiesen. Das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist für den Polizeivollzugsdienst und den Justizdienst der Besoldungsgruppe A 9 zugewiesen. - Bei der Ermittlung des Grundgehalts mit einer 15-jährigen Erfahrungszeit ist in den Beförderungsämtern zugrunde gelegt worden, dass die Einstellung in das Beamtenverhältnis im jeweiligen Einstiegsamt erfolgt ist. Bei einer Beförderung ändert sich die im bisherigen statusrechtlichen Amt erreichte Erfahrungsstufe nicht. Im Bereich der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt sind daher die für die Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 in der Erfahrungsstufe 7 ausgebrachten Grundgehälter der Besoldungstabelle entnommen worden. In der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt sind die für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 in der Erfahrungsstufe 8 ausgebrachten Grundgehälter der Besoldungstabelle entnommen worden. - Amtszulage bei der Besoldungsgruppe „A 9 Z“ in Höhe von einheitlich 284,26 Euro - Polizeizulage in Höhe von einheitlich 127,38 Euro - Justizvollzugszulage in Höhe von einheitlich 95,53 Euro - Allgemeine Stellenzulage - in Ämtern der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt in Höhe von 20,45 Euro in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 sowie in Höhe von 79,99 Euro in der Besoldungsgruppe A 9 (einschließlich „A 9 Z“) - in Ämtern der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in Höhe von einheitlich 88,90 Euro in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 - anteilige jährliche Sonderzahlung (ein Zwölftel) nach dem Sonderzahlungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern mit folgenden Vom-Hundert-Sätzen der maßgeblichen Bezüge: - 38,001 vom Hundert bis Besoldungsgruppe A 9 - 33,300 vom Hundert in den Besoldungsgruppen A 10 bis A 12 - 29,382 vom Hundert in den Besoldungsgruppen ab A 13 Etwaige familienbezogene Zuschläge wurden nicht berücksichtigt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2695 3 Die für den Bund ausgewiesenen Gehälter beinhalten folgende Bestandteile: - Grundgehalt Anmerkungen: - Für den nichttechnischen Dienst in der Zollverwaltung ist das Eingangsamt im mittleren Dienst der Besoldungsgruppe A 6 und im gehobenen Dienst der Besoldungsgruppe A 9 zugewiesen. - Im Zuge der Dienstrechtsreform 2009 sind beim Bund die allgemeine Stellenzulage und die jährliche Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut worden. - Amtszulage bei der Besoldungsgruppe „A 9 Z“ in Höhe von einheitlich 309,91 Euro - Stellenzulage für Beamtinnen und Beamte in der Zollverwaltung - bei überwiegender Verwendung im Außendienst in Höhe von 17,91 Euro im mittleren Dienst und in Höhe von 40,27 im gehobenen Dienst - in einer Verwendung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach dem Geldwäschegesetz in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 in Höhe von 140 Euro und in den Besoldungsgruppen A 10 bis A 13 in Höhe von 150 Euro Bei überwiegender Verwendung im Innendienst außerhalb der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird keine Stellenzulage gewährt. Etwaige familienbezogene Zuschläge wurden nicht berücksichtigt. Besoldungsvergleich Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt/mittlerer Dienst Drucksache 7/2695 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Besoldungsvergleich Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt/gehobener Dienst Die Zahlenwerte basieren auf dem Stand vom 1. Oktober 2018 vorbehaltlich des Inkrafttretens des vom Deutschen Bundestag am 27. September 2018 verabschiedeten Bundesbesoldungs - und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020, das eine rückwirkende Besoldungsanpassung zum 1. März 2018 in Höhe von 2,99 Prozent vorsieht. Darüber hinaus sieht das Besoldungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern sowie beim Bund Erschwerniszulagen unter anderem für den Dienst zu ungünstigen Zeiten und für Wechselschicht - und Schichtdienste sowie von Mehrarbeitsvergütungen bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen vor. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Unterschiede bezüglich der Attraktivität des Polizei- und Justizvollzugsdienstes in Mecklenburg- Vorpommern? Etwaige Unterschiede in der Attraktivität des Polizei- und Justizvollzugsdienstes dürften neben der Höhe des zu erwartenden Einkommens der unterschiedlichen Wahrnehmung der jeweiligen Berufsbilder in der Gesellschaft geschuldet sein. Die Veröffentlichung der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid) vom 2. Juli 2017 zur Entwicklung des Berufsprestige im Zeitraum 2013 bis 2016 https://fowid.de/meldung/berufsprestige-2013-2016-node3302 lässt erkennen, dass der Polizeivollzugsdienst ein hohes Ansehen in der Bevölkerung genießt, während der Justizvollzugsdienst kaum wahrgenommen wird. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2695 5 Vor diesem Hintergrund ist sich die Landesregierung bewusst, dass die Frage der Nachwuchsgewinnung für den Polizei- und Justizvollzugsdienst besonderer Beachtung bedarf. Auch mit Blick darauf ist zum 1. Oktober dieses Jahres das Karriereportal der Landesregierung (https://karriere-in-mv.de/) gestartet worden, das durch verschiedene Maßnahmen (Plakatwerbung, Werbung über soziale Medien, Teilnahme an den Berufsmessen, Tag der offenen Tür) unterstützt wird. 3. Sind Maßnahmen geplant, den Polizei- und Justizvollzugsdienst in Mecklenburg-Vorpommern finanziell attraktiver zu gestalten? Wenn ja, welche? Die Landesregierung setzt derzeit die vom Koalitionsausschuss am 16. Mai 2018 mit dem Pakt für Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern beschlossenen besoldungsrechtlichen Verbesserungen im Bereich der Erschwerniszulagen für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte um. Hierzu gehören unter anderem die Anhebung der Wechselschichtzulage von bisher 51,13 Euro auf 150,00 Euro monatlich sowie die Anhebung von bestehenden Zulagen für besondere Polizeieinheiten beziehungsweise die Einführung neuer Zulagen. Der diesbezügliche Entwurf zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ist den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände im Rahmen der Beteiligung zugeleitet worden. Er ist zeitgleich auch auf der Internetseite der Landesregierung in der Rubrik „Finanzministerium/Ministerium/Anhörungen“ veröffentlicht worden (https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1604768). 4. Ist der Landesregierung bekannt, in wie vielen Fällen Absolventen der Ausbildung (oder des Studiums) für den Polizeidienst bzw. den Allgemeinen Vollzugsdienst sofort nach der Ausbildung eine Tätigkeit in anderen Bundesländern oder bei Bundesbehörden aufgenommen haben? Wenn ja, wie viele? Für den Polizeibereich liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da eine statistische Erhebung nicht erfolgt, sodass die Personalakten der über 500 Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärter sowie Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter, die seit 2015 die Ausbildung beziehungsweise das Studium abgeschlossen haben, händisch ausgewertet werden müssten. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Drucksache 7/2695 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Im Bereich des Allgemeinen Vollzugsdienstes haben im Oktober 2016 sofort nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes sechs Anwärterinnen und Anwärter ihre Versetzung bzw. Entlassung beantragt, da sie sich endgültig beruflich anderweitig orientiert haben. Zu den anderen Terminen im Zeitraum 2015 bis 2017 haben keine Anwärterinnen und Anwärter den Landesdienst sofort nach Beendigung des Landesdienstes verlassen. 5. Ist der Landesregierung bekannt, in wie vielen Fällen Beamte der Polizei bzw. des Allgemeinen Vollzugsdienstes während ihrer Laufbahn in andere Bundesländer oder hin zu Bundesbehörden gewechselt sind? Wenn ja, wie viele? In dem Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 30. September 2018 haben insgesamt 87 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern während ihrer Laufbahn in andere Bundesländer oder zu Bundesbehörden gewechselt. Im Regelfall erfolgt der Wechsel im Wege einer Tauschversetzung. Im fraglichen Zeitraum haben jedoch auch 93 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte aus anderen Bundesländern oder von Bundesbehörden in die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern gewechselt. Im Geschäftsbereich Justizvollzug sind seit 2015 insgesamt sieben Beamtinnen und Beamte des Allgemeinen Vollzugsdienstes in andere Bundesländer versetzt worden. Im Vergleich dazu wechselten seitdem insgesamt vier Beamtinnen und Beamte aus anderen Bundesländern in den Allgemeinen Vollzugsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zusätzlich ist beabsichtigt, dass drei Bundeswehrangehörige nach Beendigung ihrer Dienstzeit zum 1. Dezember 2018 ihre Ausbildung im Allgemeinen Vollzugsdienst beginnen.