Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2699 7. Wahlperiode 30.10.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Friedhofsgebühren und ANTWORT der Landesregierung Wie aus der Schweriner Volkzeitung vom 24. September 2018 zu entnehmen ist, bestehen landesweit gravierende Unterschiede in der Höhe von Friedhofsgebühren. 1. Wie viele kommunale und kirchliche Friedhöfe sind baurechtlich in Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen? Eine rechtliche Verpflichtung zur separaten statistischen Erfassung ausgewiesener kommunaler und kirchlicher Friedhöfe besteht nicht. Daher liegt der Landesregierung entsprechendes Datenmaterial nicht vor. 2. Wie viele Normenkontrollverfahren sind der Landesregierung vor dem OVG Greifswald bekannt, die eine Rechtsunwirksamkeit von Friedhofsgebührensatzungen durch das Überschreiten des Kostenüberschreitungsverbots nach § 6 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V zum Inhalt hatten? Dem Oberverwaltungsgericht Greifswald sind keine Normenkontrollverfahren bekannt.