Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. November 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/27 7. Wahlperiode 24.11.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Erstattung von Mehrkosten beim Besuch einer auswärtigen Berufsschule und ANTWORT der Landesregierung Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden- Württemberg vom 28.06.2016 (Az. 9 S 1906/14) ist das Land verpflichtet, den zum Besuch einer auswärtigen Berufsschule verpflichteten Berufsschülern die dadurch verursachten Mehrkosten einer notwendigen Unterbringung und Betreuung hinreichend auszugleichen. Die bisherige Praxis des Landes, solchen Berufsschülern auf der Grundlage einer Verwaltungsvorschrift lediglich einen Zuschuss zu den Kosten für die auswärtige Unterkunft zu gewähren, sei mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Entscheidung? Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes basiert auf der Rechtslage des Landes Baden- Württemberg und entfaltet daher keine unmittelbare Bindungswirkung für andere Bundesländer . Drucksache 7/27 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung aus der Entscheidung ggf. zwischenzeitlich gezogen? Aus der Gerichtsentscheidung selbst lässt sich kein unmittelbarer Bedarf zur Änderung der Verwaltungsvorschrift „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg- Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“ vom 01.09.2015 ableiten. Die Landesregierung behält sich vor, die hiesige Rechtslage im Lichte der Gerichtsentscheidung genau zu prüfen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 3. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Landesregierung die bisherige Praxis in Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit der Erstattung von Mehrkosten bei einem Besuch auswärtiger Berufsschulen ? Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Schülerinnen und Schülern beruflicher Schulen bei Besuch einer auswärtigen Schule Zuschüsse nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“ vom 01.09.2015. Im Schuljahr 2015/2016 ist in 451 Fällen ein Landeszuschuss bewilligt worden. Die Landeszuschüsse betrugen für das Schuljahr 2015/2016 insgesamt 162.493,34 Euro. Im aktuellen Schuljahr sind bislang in 136 Fällen Landeszuwendungen bewilligt worden. Dies entspricht insgesamt einem Mittelabfluss in Höhe von 49.647,24 Euro. 4. Inwiefern beabsichtigt die Landesregierung, den Berufsschülern die Mehrkosten für den Besuch einer auswärtigen Berufsschule zu erstatten? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Förderrichtlinie leistet einen wirksamen Beitrag zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und hat einen zusätzlichen Anreiz dafür geschaffen, eine Ausbildung aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen.