Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/270 7. Wahlperiode 07.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Kosten des NPD-Verbotsverfahrens und ANTWORT der Landesregierung Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern beschloss am 24.10.2012 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ausdrücklich die Bemühungen um eine baldmögliche Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die NPD zu begrüßen. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns beantragte daraufhin im Bundesrat gemeinsam mit weiteren Bundesländern, ein Verbotsverfahren einzuleiten (Bundesratsdrucksache 770/12). Dies beschloss der Bundesrat am 14.12.2012. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.01.2017 die Anträge zurückgewiesen (Aktenzeichen: 2 BvB 1/13). 1. Welche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten und in welcher Höhe sind insgesamt durch das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht entstanden (bitte einzeln auflisten nach allen angefallenen Gerichtskostenpositionen und den einzelnen außergerichtlichen Kosten)? Antragsteller des NPD-Verbotsantrages war der Bundesrat. Die dort angefallenen Kosten fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Landesregierung und sind ihr auch nicht bekannt. Drucksache 7/270 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern an den in Frage 1 genannten Kosten zu beteiligen? Wenn ja, in welcher Höhe? Nein. 3. Hat das Land Mecklenburg-Vorpommern in Vorbereitung des Verbotsverfahrens Kosten aufgewandt, insbesondere durch die Beauftragung von vorbereitenden Gutachten oder anderweitigen Aufträgen zur Sammlung von Informationen? a) Wenn ja, welche natürlichen oder juristischen Personen wurden beauftragt? b) Wie hoch waren die einzelnen Vergütungen dieser Beauftragten? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Nein.