Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2700 7. Wahlperiode 29.10.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Missbrauchsfälle in den christlichen Kirchen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Maßnahmen der Landesregierung gegenüber der katholischen Kirche selbst sind aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Wegen der verfassungsrechtlich verankerten Trennung von Staat und Kirche stehen dem Land Mecklenburg-Vorpommern im Verhältnis zum Heiligen Stuhl keine hoheitlichen Eingriffsbefugnisse zu. 1. Ist die Landesregierung Teil der vom Hamburger Erzbischof geplanten Arbeitsgruppe zur Aufklärung der Fälle in Neubrandenburg? Wenn ja, in welcher Form erfolgt die Beteiligung? Nein. Drucksache 7/2700 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Plant die Landesregierung, sich bei der Bundesregierung für eine Änderung des § 78 StGB einzusetzen, wonach die Verjährungsfristen für die Täter sexueller Gewalttaten erhöht werden? a) Wenn ja, welche weiteren Schritte unternimmt die Landesregierung konkret? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 2 Gegenwärtig nicht. Zu a) Entfällt. Zu b) Eine Verlängerung der Verjährungsfristen erscheint gegenwärtig nicht erforderlich. Die unter anderem einschlägigen Tatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern [§ 176 des Strafgesetzbuches (StGB)], des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a StGB) und des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen (§ 182 StGB) sehen mit zehn, zwanzig beziehungsweise fünf Jahren in Verbindung mit § 78b Absatz 1 Nummer 1 StGB (Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres des Opfers) Verjährungsfristen vor, die bei Abwägung aller Umstände einen angemessenen Ausgleich zwischen der Strafverfolgung und dem Rechtsfrieden darstellen. 3. Welcher Art sollen aus Sicht der Landesregierung die Konsequenzen gegenüber der Kirche sein, die Frau Sozialministerin Drese fordert? Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung sprach Konsequenzen innerhalb der katholischen Kirche an, nicht hingegen Konsequenzen der Landesregierung gegenüber der Kirche. Die von der Ministerin genannten Konsequenzen sind nach der Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung vom 27. September 2018 konkrete Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, insbesondere der Aufbruch von Strukturen , die den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen begünstigen, die Entwicklung und Umsetzung flächendeckender Präventionskonzepte, die bessere Unterstützung von Missbrauchsopfern sowie eine lückenlose Aufklärung zur Verhinderung von Wiederholungen. Die Strafverfolgung richtet sich im Falle eines Anfangsverdachtes gegen konkrete Personen, zum Beispiel gegen individuelle Angehörige/Mitarbeiter der katholischen Kirche.