Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2701 7. Wahlperiode 05.11.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Matthias Manthei und Ralf Borschke, Fraktion der BMV Vorhaben der NABU-Stiftung mit Anklamer Stadtbruch und ANTWORT der Landesregierung Bezugnehmend auf die Kleine Anfrage vom 20. Juli 2018, Drucksache 7/2286, und der Maßnahmenbeschreibung der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe „Hydrologische Optimierung und akzeptanzverbessernde Maßnahmen sowie Flächensicherung im Anklamer Stadtbruch“ vom 31. August 2018 ergeben sich folgende Nachfragen. 1. Warum sind aus Sicht der Landesregierung vor allem die Grundstücke im Anklamer Stadtbruch für das Projekt der NABU-Stiftung interessant , die sich im Eigentum der Hansestadt Anklam befinden? Die Grundstücke der Hansestadt Anklam sind für das genannte Naturschutzvorhaben der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe von besonderer Bedeutung, weil ohne den Erwerb dieser Grundstücke das Vorhaben nicht realisiert werden kann. Drucksache 7/2701 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Warum sind speziell diese Flächen nach Haushaltstitel 893.49 (Maßnahmen zur Förderung des Schutzes, der Entwicklung und Wiederherstellung von Mooren und anderen Feuchtlebensräumen) förderfähig ? Es handelt sich um ein Projekt zum Schutz, zur Entwicklung und Wiederherstellung eines Moores, das den Flächenerwerb notwendig beinhaltet. 3. Welche sind die möglichen Auswirkungen des beabsichtigten Projektes der NABU-Stiftung auf die angrenzenden Gemeinden? Die möglichen Auswirkungen des beabsichtigten Projektes der NABU-Stiftung auf angrenzende Gemeinden werden derzeit geprüft. In Abhängigkeit von den Ergebnissen sind gegebenenfalls Anpassungen des Vorhabens geboten. 4. Bezieht die Landesregierung in ihrer Entscheidung zur möglichen Projektförderung an die NABU-Stiftung explizit die Auswirkungen des Projektes auf die angrenzenden Gemeinden ein? Ja. Die Frage möglicher Auswirkungen auf angrenzende Gemeinden muss im Rahmen der Entscheidung über den Förderantrag berücksichtigt werden. 5. Wie werden die Einwohner der angrenzenden Gemeinden über das Projekt informiert? Am 8. Oktober 2018 fand eine Einwohnerversammlung in Bugewitz statt, bei der die Anwesenden über das Projekt informiert wurden. 6. Wie werden die Einwohner der angrenzenden Gemeinden in das Projekt eingebunden? Die auf der Einwohnerversammlung in Bugewitz gemachten Vorschläge werden geprüft, weitere Abstimmungen werden folgen.