Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2706 7. Wahlperiode 30.10.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD „Schreiben nach Gehör“ in der Grundschule und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die in der Vorbemerkung des Fragestellers angeführte Studie der Universität Bonn muss als nicht signifikant eingeschätzt werden, da nur 3.084 Grundschulkinder aus zwölf Schulen in Nordrhein-Westfalen (NRW) an dieser teilgenommen haben. Es ist darauf hinzuweisen, dass nur für 237 Kinder vollständige Daten aus sechs Messzeitpunkten vom Beginn der ersten Klasse bis zum Ende der dritten Klasse erhoben werden konnten. Bei 55 Kindern wurden fehlende Daten aus einem der Testtermine 2 bis 6 mit regressionsanalytischen Verfahren geschätzt. Von den 292 Kindern der Längsschnittstudie waren 84 mit einem Fibelansatz (analytisch-synthetische Lernmethode), 81 nach der didaktischen Methode „Lesen durch Schreiben“ und 127 mit der „Rechtschreibwerkstatt“ unterrichtet worden. Somit handelt es sich weder um eine „groß angelegte Studie“, noch sind die erhobenen Daten valide für die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler aller Bundesländer. Im gültigen Rahmenplan Deutsch für die Grundschulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern (Berlin, Brandenburg, Bremen) steht, dass lautorientiertes Schreiben ein Entwicklungsschritt und eine grundlegende Rechtschreibstrategie für die Entwicklung normgerechten Schreibens ist. Weiter heißt es: „Die Schülerinnen und Schüler lernen Rechtschreiben durch gemeinsames Lautieren von Wörtern und häufiges Schreiben eigener Wörter und Texte. Regelmäßige Schreibproben lassen erkennen, ob die Schülerinnen und Schüler beim Durchgliedern der Wörter zunehmend genauer die Laut-Buchstabenstruktur erfassen. Durch Wörtersammlungen und in Gesprächen werden Rechtschreibphänomene entdeckt, Regeln ausprobiert, überprüft und angewendet.“ (Rahmenplan Seite 20) Drucksache 7/2706 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Das lautorientierte Schreiben ist ein wesentlicher Entwicklungsschritt (alphabetische Phase oder Strategie), der unabhängig von der angewandten Unterrichtsmethode zu sehen ist. Im Rahmenplan Deutsch für die Grundschule des Landes wird demzufolge keine konkrete Methode favorisiert beziehungsweise unterstützt, sondern den anerkannten fachdidaktischen Erkenntnissen hinsichtlich der schriftsprachlichen Lernentwicklung Rechnung getragen. Das ist deshalb von erheblicher Relevanz, weil diese Verankerung des lautorientierten Schreibens im bestehenden Rahmenplan nicht damit verwechselt werden darf, dass hier die Methode „Lesen durch Schreiben“ gefordert wäre. Eine Studie der Universität Bonn kommt zu dem Ergebnis, dass Grundschüler , die das Schreiben nach der Methode „Lesen durch Schreiben“ - auch als „Schreiben nach Gehör“ bekannt - gelernt haben, am Ende der vierten Klasse erheblich mehr Rechtschreibfehler machen als Schüler, die nach der traditionellen Fibel-Methode unterrichtet wurden. Gleichwohl empfiehlt der Rahmenplan Deutsch für die Grundschule „lautorientiertes Schreiben“ als „grundlegende Rechtschreibstrategie für die Entwicklung normgerechten Schreibens“ (S. 20). 1. Ist der Landesregierung bekannt, an wie vielen Grundschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in staatlicher und privater Trägerschaft die Methode des „Schreibens nach Gehör“ in den Schuljahren 2016/2017, 2017/2018 sowie im laufenden Schuljahr Anwendung fand bzw. findet (wenn ja, bitte nach Schuljahr und staatlichen und privaten Schulen aufschlüsseln)? Eine statistische Erfassung der angewandten Lehr- und Unterrichtsmethoden an Schulen des Landes erfolgt nicht. Gemäß § 79 Absatz 4 Nummer 1 des Schulgesetzes entscheidet die Fachkonferenz der jeweiligen Schule über die Umsetzung der Rahmenpläne und über didaktische und methodische Fragen des Faches. 2. Plant die Landesregierung, nach dem Vorbild anderer Bundesländer die Methode des „Schreibens nach Gehör“ in der Grundschule zu untersagen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2706 3 3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der oben genannten Studie bezüglich einer Überarbeitung des für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und Bremen geltenden Rahmenplans Deutsch für die Grundschule? Die Landesregierung hält die in Rede stehende Studie nicht für geeignet, aus ihr Konsequenzen zu ziehen. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.