Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2710 7. Wahlperiode 05.11.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Ausbau der B 96 zwischen Neubrandenburg und Fürstenberg und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Bundesstraße B 96 bildet einen wesentlichen Bestandteil im Bundesfernstraßennetz, insbesondere in Ergänzung zu den Bundesautobahnen A 19 sowie A 11 und A 20. Da sie direkt die Metropolregion Berlin mit dem nördlichen skandinavischen Raum über den Fährhafen Sassnitz-Mukran verbindet, gehört sie mit der hohen Verbindungsfunktionsstufe 1 zu den wichtigen internationalen Fernstraßenverbindungen. Sie ist als Europastraße E 251 auch ein wichtiger Bestandteil des europäischen Straßennetzes. Wegen der kürzesten Anbindungen des Großraumes Berlins zu den beiden größten Urlaubsinseln Deutschlands, Rügen und Usedom, hat die B 96 als internationale Straßenverbindung zudem eine große nationale Bedeutung für die touristischen Verkehre. 1. Wie ist der Planungsstand für den beabsichtigten Ausbau der B 96 zwischen Neubrandenburg und Fürstenberg? Die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben in den vergangenen Jahren ein gemeinsames Um- und Ausbaukonzept für die B 96 von der A 10 bis zur A 20 erarbeitet. Dieses wurde mittlerweile finalisiert und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Kenntnisnahme übersandt. Drucksache 7/2710 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Auf Seiten Mecklenburg-Vorpommerns befinden sich derzeit die Abschnitte von Neubrandenburg bis zur A 20 und von der Landesgrenze bis nach Neubrandenburg mit unterschiedlichen Arbeitsständen in der Bearbeitung. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hat den Auftrag bekommen, den Ausbau des Streckenabschnittes der B 96 zwischen Neustrelitz und Neubrandenburg bis zum Abschluss der Linienplanung durchzuführen. Die hierfür erforderliche Planunterlage soll der Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg- Vorpommern im kommenden Jahr zur Linienbestätigung vorgelegt werden. Der Ausbau der B 96 in Brandenburg umfasst insgesamt fünf Planungsabschnitte. Im angrenzenden Abschnitt zu Mecklenburg-Vorpommern befinden sich die Ortsumgehung Fürstenberg und der Ausbau der freien Strecke bis zur Landesgrenze. Derzeit befinden sich beide Maßnahmen in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3). 2. Welches Kosten-Nutzen-Verhältnis liegt den Planungen zugrunde? Im Zusammenhang mit dem oben genannten Um- und Ausbaukonzept zur B 96 wurde auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis entsprechend den neuen Regelungen zur Bundesverkehrswegeplanung berechnet. Für den Gesamtstreckenzug Fürstenberg bis Neubrandenburg einschließlich aller Einzelmaßnahmen ergibt sich ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,85. Damit wird die Bauwürdigkeit für das Gesamtkonzept bestätigt. 3. Welches Planungsbüro ist derzeit mit den Arbeiten am Projektvorhaben beauftragt? Für die Erweiterung der B 96 zwischen Neustrelitz und Neubrandenburg erarbeitet derzeit das Büro Schüßler-Plan, Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin, Niederlassung Neustrelitz die Unterlagen der Voruntersuchung zur Linienbestätigung. 4. Welche Planungskosten sind bislang angefallen? Für den Streckenabschnitt der B 96 zwischen Neustrelitz und Neubrandenburg belaufen sich die Kosten derzeit auf insgesamt rund 952.000 Euro. Hierzu gehören unter anderem sämtliche Planungsleistungen bis zur Phase der Vorplanung zum Strecken- und Brückenbau sowie Landschaftsbau (Umweltverträglichkeitsprüfung, faunistische Kartierungen, FFH- Verträglichkeitsprüfungen, naturschutzfachliche Sondergutachten, Ausbreitungsberechnungen Lärm und Schadstoffe, Sicherheitsaudits, Verkehrsplanerische Untersuchungen). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2710 3 5. Sind Eingriffe in hochsensible Naturbereiche geplant? Wenn ja, an welchen Stellen des Streckenverlaufs? Für den Streckenabschnitt der B 96 zwischen Neustrelitz und Neubrandenburg sind als hochsensible Naturbereiche folgende Gebiete zu nennen: - Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) DE 2545-303 „Tollensesee mit Zuflüssen und umliegenden Wäldern“ sowie - Vogelschutzgebiet SPA DE 2645-402 „Wald- und Seenlandschaft Lieps-Serrahn“. Das FFH-Gebiet „Tollensesee mit Zuflüssen und umliegenden Wäldern“ befindet sich im Nahbereich der B 96 südlich von Usadel sowie im Nahbereich des vorhandenen Bauwerks an der B 96 über den Nonnenbach. Dabei sind Habitatflächen des Eremiten berührt. Das Vogelschutzgebiet „Wald- und Seenlandschaft Lieps-Serrahn“ befindet sich ebenfalls im Nahbereich der B 96 und der Ortsumgehung Usadel zwischen den Ortschaften Blumenholz und Krickow. Dabei ist die Horstschutzzone eines Fischadlers berührt. Über die genannten Natura 2000-Gebiete hinaus können weitere hochsensible kleinräumige Schutzgebiete (zum Beispiel gesetzlich geschützte Biotope) betroffen sein. Dies hängt jedoch von der abschließenden Linienbestätigung ab. 6. Mit welchem Zeitgewinn, gemessen an einer üblichen PKW-Fahrt bei jeweilig höchstzulässiger Geschwindigkeit, wird planungsseitig gerechnet? Für den Ausbau der B 96 in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere zwischen der Landesgrenze und Neubrandenburg, liegt ein Schwerpunkt in der Verbesserung der Verkehrssicherheit. Hierzu sollen unter anderem die Zahl der Knotenpunkte reduziert, die Überholmöglichkeiten erhöht und die Sichtverhältnisse verbessert werden. Die B 96 zwischen Neubrandenburg und Fürstenberg wird damit richtliniengerecht ausgebaut und erhält eine einheitliche Streckencharakteristik. Zudem werden Ortschaften vom Durchgangsverkehr und damit von Lärm- und Schadstoffen entlastet. Darüber hinaus ergibt sich für den Einzelabschnitt der B 96 zwischen Neustrelitz und Neubrandenburg eine durchschnittliche Reisezeitersparnis von einigen Minuten, eine signifikante Reisezeitersparnis ergibt sich erst nach Umsetzung des Gesamtausbaus der B 96 vom Berliner Ring (A 10) bis zur A 20, nicht zuletzt auch aufgrund der Wirksamkeit des Streckenausbaus im brandenburgischen Teil (zum Teil 4-streifig). Drucksache 7/2710 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Wie wurden die Einwände der Bürgerinnen und Bürger sowie der anliegenden Gemeinden berücksichtigt? Im Ergebnis einer freiwilligen Vorstellung des Projektstandes zum Ausbau der B 96 zwischen Neubrandenburg und Neustrelitz im Herbst 2017 hat die DEGES Stellungnahmen erhalten, die - nach deren Aussage - beantwortet wurden. Eine abschließende verbindliche Würdigung dieser Stellungnahmen erfolgt in der jetzigen Planungsphase noch nicht, da diese die Ermittlung der Vorzugstrasse zum Ziele hat und die eingegangenen Hinweise nach Aussage der DEGES keine Auswirkungen auf diese und die zu bestätigende Linie haben. Die gegebenen Hinweise bleiben aber in der Planung erhalten. Die Umsetzung der einzelnen Hinweise, Einwände, Forderungen werden in den nachfolgenden Planungsphasen - sofern straßenplanerisch umsetzbar - weiter geprüft. Darüber hinaus wird nach vertiefter Planung den Bürgerinnen und Bürgern erneut Gelegenheit gegeben, in der Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Projekt Stellung zu nehmen.