Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2711 7. Wahlperiode 07.11.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Erinnerungsorte in Neubrandenburg und ANTWORT der Landesregierung 1. Inwieweit hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Anträge gestellt wurden, die zum Ziel haben, a) den Bahndamm zum ehemaligen KZ-Außenlager „Waldbau“, b) die Rampen, von denen Menschen während der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Güterzüge verladen und in Konzentrationslager transportiert wurden, c) das ehemalige Gefängnis des Ministeriums für Staatssicherheit in Neubrandenburg unter Denkmalschutz zu stellen? Die Fragen 1 a), 1 b) und 1 c) werden zusammenhängend beantwortet. Es liegen im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Anfragen eines Bürgers aus Neubrandenburg vor. Drucksache 7/2711 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie bewertet die Landesregierung die in Frage 1 genannten Erinnerungsorte unter Aspekten des Denkmalschutzes? Die Anfragen zu den Fragen 1 a) und 1 b) werden derzeit durch das für die Bewertung zuständige Landesamt für Kultur und Denkmalpflege geprüft. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 1 c) hat das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege festgestellt, dass das ehemalige Gefängnis des Ministeriums für Staatssicherheit in Neubrandenburg als 1987 errichteter, sehr später Plattenbau der ehemaligen DDR in Verbindung mit den nach 1991 erfolgten baulichen Veränderungen keine Denkmaleigenschaften im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern hat. 3. Inwieweit hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege plant, a) die Reste des Stammlagers II a und späteren Lagers des NKWD auf dem Gelände der Bundeswehr in Neubrandenburg-Fünfeichen, b) die Reste des KZ-Außenlagers „Waldbau“ in Neubrandenburg zu sichern? Die Fragen 3 a) und 3 b) werden zusammenhängend beantwortet. Für die Sicherung der genannten Objekte ist der Eigentümer und nicht das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege zuständig. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Sicherung des ehemaligen KZ- Außenlagers „Waldbau“? Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das Ausmaß der Kontaminierung des Areals einschließlich des Bahndamms? Zur Beantwortung der Frage zur Sicherung des ehemaligen KZ-Außenlagers „Waldbau“ wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, auf Drucksache 7/2435 vom 14. August 2018 verwiesen. Ergänzend hierzu wird mitgeteilt, dass der Zuwendungsbescheid für das Projekt „Das ehemalige KZ-Außenlager ‚Waldbau‘ im Nemerower Holz als erlebbare Erinnerungsstätte in Mecklenburg-Vorpommern“ inzwischen ergangen ist. Über das Ausmaß einer Kontaminierung des Areals liegen der Landesregierung keine Informationen vor.