Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2716 7. Wahlperiode 30.10.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, fraktionslos Auswirkungen des UN-Migrationspakts auf Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Waren Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommerns an der Ausarbeitung des sogenannten Globalen Pakts für Migration (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) beteiligt? a) Wenn ja, wer genau und in welcher Funktion? b) Wenn nicht, warum nicht? 2. Welche Kritikpunkte gab bzw. gibt es aus Sicht der Landesregierung bezüglich der Inhalte des Globalen Pakts für Migration und warum? 3. Insofern es aus Sicht der Landesregierung Kritikpunkte an den Inhalten des Globalen Pakts für Migration gab, was konkret hat die Landesregierung getan, um Nachbesserungen zu erreichen? 4. Welche positiven und welche negativen Auswirkungen wird die Umsetzung des Globalen Pakts für Migration aus Sicht der Landesregierung auf Mecklenburg-Vorpommern haben? 5. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um negative Auswirkungen des Globalen Pakts für Migration auf Mecklenburg-Vorpommern zu verhindern bzw. abzumildern? 6. Wird durch den Globalen Pakt für Migration in irgendeiner Weise bestehendes Landesrecht tangiert? a) Wenn ja, welche konkreten Regelungen sind betroffen? b) Welche mittelbaren und unmittelbaren Konsequenzen ergeben sich daraus für die Landespolitik? Drucksache 7/2716 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 7. In welcher Form wird der Globale Pakt für Migration zum Thema an den Schulen und Hochschulen sowie generell in der Kultuspolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern? 8. Wird der Globale Pakt für Migration die Arbeit weiterer Ressorts der Landesregierung beeinflussen? a) Wenn ja, welcher? b) In welcher Form wird das geschehen? Die Fragen 1 bis 8 werden zusammenhängend beantwortet. Die ausschließliche Zuständigkeit über den Beitritt zum beabsichtigten Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (GCM) liegt beim Bund. Der Bund hat das Land Mecklenburg-Vorpommern weder darüber informiert noch an seiner Willensbildung beteiligt. Der Pakt soll voraussichtlich am 10./11. Dezember 2018 unterzeichnet werden, besteht also bisher nicht und liegt der Landesregierung in seiner endgültigen Fassung auch nicht vor. Deshalb konnte eine inhaltliche Auseinandersetzung damit auch noch nicht stattfinden.