Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2719 7. Wahlperiode 16.11.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Verpflichtende Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Durch den Arbeitgeber beziehungsweise eine von ihm beauftragte Person ist eine Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes für jede Tätigkeit durchzuführen und zu dokumentieren. Im Rahmen dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit auch die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber Frauen beschäftigt. Die Festlegung der Schutzmaßnahmen erfolgt auf der Basis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 10 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes in Verbindung mit § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz ist seit dem 1. Januar 2018 für jeden Arbeitsplatz verpflichtend vorgeschrieben. Die Übergangsfrist für den Nachweis dieser Beurteilung läuft am 31. Dezember 2018 ab. Unabhängig davon, ob ein Mann oder eine Frau an einem Arbeitsplatz tätig ist, muss geprüft werden, ob es mögliche Gefahren für Schwangere und stillende Mütter gibt. Fehlt diese spezifische Gefährdungsbeurteilung, drohen ab 1. Januar 2019 hohe Bußgelder in Höhe von 5.000 bis 30.000 Euro. Drucksache 7/2719 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand bezüglich der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz in den privaten Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern dar? Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) prüft im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit auch die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung in den Unternehmen. Es werden allerdings keine zahlenmäßigen Erhebungen zum (rechtzeitigen) Vorliegen der Gefährdungsbeurteilungen in den Unternehmen durchgeführt. Das LAGuS hat ein aktuelles Mitteilungsformular mit den wichtigsten Punkten der Gefährdungsbeurteilung auf die Homepage gestellt. Damit hat der Arbeitgeber beziehungsweise die von ihm beauftragte Person zumindest spätestens zum Zeitpunkt der Mitteilung, dass in seinem Unternehmen eine Frau schwanger ist oder stillt, diesen Teil der Gefährdungen beurteilt. Das Angebot wird gut angenommen. 2. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand bezüglich der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz in den Ministerien und Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern dar? Innerhalb der Landesregierung ist jedes Ressort selbst für die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich. Entsprechend heterogen ist das Bild. Nachfolgend werden die Umsetzungsstände ressortweise dargestellt: Staatskanzlei Für den Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin werden die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Mutterschutzgesetz derzeit erarbeitet. Die Erstellung wird bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen sein. Innenministerium Das Ministerium für Inneres und Europa wird spätestens zum 1. Januar 2019 eine Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz vorhalten. Auch der Geschäftsbereich des Ministeriums ist über diese Verpflichtung informiert. Justizministerium In der Verwaltungsgerichtsbarkeit und im Bereich der Staatsanwaltschaften mit Ausnahme einer Dienststelle wurden individuelle Gefährdungsbeurteilungen Mutterschutz erstellt. Im Justizministerium, in allen anderen Gerichten und der noch ausstehenden Staatsanwaltschaft sind die verpflichtenden Gefährdungsbeurteilungen Mutterschutz derzeit noch in Bearbeitung. Die Erstellung erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit der jeweils beauftragten Fachkraft für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit bis zum Jahresende. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2719 3 Finanzministerium Gefährdungsbeurteilungen im Hinblick auf das Mutterschutzgesetz wurden in allen Behörden des Geschäftsbereiches des Finanzministeriums unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt. Dabei ist es der jeweiligen Behörde überlassen, ob sie für bestimmte Fälle besondere Regelungen zum Schutz der schwangeren Beschäftigten treffen möchte. Demnach werden im Finanzministerium in den folgenden Fällen besondere Maßnahmen für den Schutz von schwangeren Beschäftigten getroffen: a) Poststelle Die gesetzlich zulässigen Hebelasten werden für schwangere Mitarbeiterinnen der Poststelle um 50 % verringert (bei gelegentlichen Lasten von 15 kg auf 7,5 kg; bei häufigen Lasten von 10 kg auf 5 kg). b) Referat 161 (Informationstechnik) Schwangere Mitarbeiterinnen des Referates 161 sind auf Antrag von der Verrichtung körperlich anstrengender Tätigkeiten (z. B. Hardwareinstallationen) befreit. c) Referate 130 (Prüfbehörde EFRE) und 150 (Prüfbehörde ESF) Aufgrund langer und häufiger Reisezeiten können werdende Mütter auf Antrag ihre Außendiensttätigkeiten in den zu prüfenden Unternehmen verringern beziehungsweise für die Zeit der Schwangerschaft aussetzen lassen. Für reine Büroarbeitsplätze gelten keine besonderen Maßnahmen. Vergleichbare Regelungen wurden zum Teil auch in den nachgeordneten Behörden getroffen. Wirtschaftsministerium Die Gefährdungsbeurteilung ist im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit bereits abgeschlossen. Deren Bestandteil ist auch die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes . Aus dieser ergaben sich keine weiteren Schutzmaßnahmen. Landwirtschaftsministerium Im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sowie dessen nachgeordnetem Geschäftsbereich befinden sich die Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes in der Umsetzung. Unterstützt werden die jeweiligen Behörden im Geschäftsbereich dabei von ihren jeweiligen externen Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die Umsetzung wird nach derzeitigem Stand bis zu dem gesetzlich vorgegebenen Termin erfolgt sein. Bildungsministerium Im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist jeder eingerichtete Arbeitsplatz ein Büro-/Bildschirmarbeitsplatz. Eine Gefährdungsbeurteilung liegt vor mit Ausnahme des Teils der psychischen Gefährdung. Da an einem Büro-/Bildschirmarbeitsplatz die physikalischen Gefährdungsfaktoren und gefährlichen Arbeitsmittel nur eine geringe beziehungsweise keine Rolle spielen, liegt das Augenmerk eher auf der Arbeitszeit und der psychischen (Fehl-)Belastung . Nach Anzeige einer Schwangerschaft wird der konkrete Arbeitsplatz nochmals anhand des vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellten Formblattes überprüft und anschließend dem LAGuS als zuständige Aufsichtsbehörde mitgeteilt . Drucksache 7/2719 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Energieministerium Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung wird die Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz gemäß den Vorgaben in § 10 des Mutterschutzgesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228) unter Beachtung der gesetzlichen Frist sukzessive umgesetzt. Daneben wird anlassbezogen im Zusammenhang mit der Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau gemäß § 27 des Mutterschutzgesetzes an das LAGuS eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Sozialministerium Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung und das LAGuS gehen davon aus, dass die Beurteilungen der Gefährdungen, denen schwangere oder stillende Frauen oder ihr Kind ausgesetzt sind, bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen sein werden. Hinsichtlich der Beurteilung der Gefährdung durch psychische Belastungen haben die Ressorts der Landesregierung einen Verfahrensvorschlag vereinbart, der sich derzeit in der technischen Umsetzung befindet. Nach Abschluss der erforderlichen Vorbereitungen wird das Sozialressort die Beurteilung der Gefährdung aufgrund psychischer Belastungen unter Einbeziehung der Regelungen des Mutterschutzgesetzes vornehmen. 3. Welche Beratungsangebote oder anderweitige Hilfen bei der praktischen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz gibt es derzeit für die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern? Alle Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit des LAGuS stehen bei Bedarf telefonisch oder persönlich beratend zur Verfügung. Bei Betriebskontrollen werden durch die Mitarbeiter präventive Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung gegeben. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Mutterschutz halten auch diverse Vorträge zum Mutterschutz . Erste allgemeine Informationen können die Unternehmen der Homepage des LAGuS entnehmen . Dort finden sie auch das aktuelle Mitteilungsformular des LAGuS gemäß § 27 des Mutterschutzgesetzes mit den wichtigsten Punkten der Gefährdungsbeurteilung zum Ausfüllen. Hilfestellung und Informationen geben außerdem die Broschüren und Videos des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die auf der LAGuS-Homepage verlinkt sind. 4. Welche Institution mit wie vielen, ggf. zusätzlichen, Mitarbeitern wird die Einhaltung der neuen Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz ab dem 1. Januar 2019 kontrollieren? Das LAGuS ist zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Gefährdungsbeurteilung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2719 5 Ausgenommen davon sind nach § 1 Absatz 3 des Mutterschutzgesetzes Beamtinnen und Richterinnen. Zuständige Behörde für diesen Personenkreis ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Inneres und Europa. Das LAGuS verfolgt bei der risikoorientierten Überwachung einen generalistischen Ansatz. Das heißt, dass im Rahmen jeder Systemkontrolle auch der Mutterschutz mit abgeprüft wird. Hierfür stehen zum 1. Januar 2019 voraussichtlich 56 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.