Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/272 7. Wahlperiode 01.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD Asylzahlen 2016 in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Nordkurier vom 10.02.2017 wurden im Jahr 2016 aus der Bundesrepublik Deutschland circa 25.000 Menschen abgeschoben. Gleichzeitig kamen circa 280.000 asylsuchende Menschen nach Deutschland. Diese Zahlen korrespondieren mit fast 210.000 ausreisepflichtigen Ausländern und knapp 55.000 nicht geduldeten Menschen. Zahlen zu entsprechenden Verhältnissen in Mecklenburg-Vorpommern werden in diesem Artikel nicht genannt. In der Antwort der Landesregierung zu Drucksache 7/176 sind seit März 2016 „insgesamt 3.046 Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Erstaufnahme in Mecklenburg-Vorpommern registriert worden.“ 1. Wie viele Menschen sind in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 abgeschoben worden? Im Jahr 2016 wurden insgesamt 823 abgelehnte Asylbewerber (einschließlich Rücküberstellungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens) und 23 sonstige Ausländer abgeschoben. Drucksache 7/272 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Menschen kamen 2016 nach Mecklenburg-Vorpommern, die Asyl, einen Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz erhalten haben? Laut der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurden im Jahr 2016 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt - 35 Personen als Asylberechtige und - 8.989 Personen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes anerkannt sowie - 1.847 Personen wurde subsidiärer Schutz gemäß § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes gewährt. Ob diese Personen im Jahr 2016 eingereist sind, kann der vorliegenden Statistik nicht entnommen werden. Die Statistik bildet die Entscheidungen im Jahr 2016 ab. 3. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer lebten Ende 2016 oder zu Beginn des Jahres 2017 in Mecklenburg-Vorpommern? Zum Stichtag 31.12.2016 hielten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 3.115 ausreisepflichtige Personen auf. 4. Wie viele von den ausreisepflichtigen Ausländern in Mecklenburg- Vorpommern besitzen keine Duldung? Zum Stichtag 31.12.2016 hielten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 677 ausreisepflichtige Personen auf, die nicht im Besitz einer Duldung waren.