Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2720 7. Wahlperiode 30.10.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Areal Güstrower Straße 88 in 19055 Schwerin und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Eigentümer der Liegenschaft in Schwerin, Güstrower Straße 88 mit einer Größe von rund 2,4 Hektar. Für den nördlichen Teil der Liegenschaft mit einer Größe von rund 1 Hektar hatte die Firma IBG Goeke Technology Group Erwerbsinteresse mit dem Ziel der Unternehmensansiedlung einschließlich einer Wohnbebauung angezeigt. Für den südlichen Liegenschaftsteil liegt der Landeshauptstadt Schwerin bereits ein entsprechendes Angebot des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Eigentumsübergang vor. Als Eigentümer der Liegenschaft beabsichtigt die Landeshauptstadt Schwerin die erforderliche Ordnung des Gesamtareals, insbesondere der Erschließungssituation, sowie die Steuerung von Ansiedlungsvorhaben im Rahmen der gegebenen Planungshoheit. Mit Blick auf die Entwicklung des Gesamtareals hatte die Landeshauptstadt Schwerin bereits in früheren Gesprächen grundsätzliches Interesse am Eigentumsübergang der Gesamtliegenschaft angezeigt. Drucksache 7/2720 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Besagtes Grundstück befindet sich in Landesbesitz. Die vom Land geplante Ansiedlung des Unternehmens IBG Goeke wird nicht realisiert. Dadurch steht die Fläche für eine gewerbliche Nutzung wieder zur Verfügung . 1. Welche Unternehmen haben gegenüber dem Land seit dem unerwarteten Rückzug des Unternehmens IBG Goeke ein Kaufinteresse signalisiert? Seit dem Rückzug der Firma IBG Goeke Technology Group hat die Firma Wassersportzentrum MARINA NORD SCHWERIN GmbH, Schwerin, Kaufinteresse signalisiert. 2. Welche Ideen für die Entwicklung des in Rede stehenden Grundstücks haben diese Unternehmen dem Land vorgelegt? Das Unternehmen beabsichtigt die Errichtung eines maritimen Zentrums mit sowohl gewerblicher als auch touristischer Entwicklung des Grundstücks. 3. Mit welcher Begründung wurde das jeweilige Kaufinteresse zurückgewiesen ? Das Erwerbsinteresse des Unternehmens wurde unter Hinweis auf das entsprechend den Regelungen der Landeshaushaltsordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegebene grundsätzliche Ausschreibungsgebot des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgewiesen. 4. Inwieweit hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Schwerin nach dem Rückzug des Unternehmens IBG Goeke ein Interesse am Erwerb des in Rede stehenden Grundstücks angezeigt? Wie hat die Landesregierung dieses Ansinnen beantwortet? Die Landeshauptstadt Schwerin hatte bereits in früheren Gesprächen zur Entwicklung der Landesliegenschaft grundsätzliches Interesse am Erwerb der Gesamtliegenschaft angezeigt. Der Landeshauptstadt Schwerin wurde nach Rückzug des Unternehmens IBG Goeke Technology Group mitgeteilt, dass mit Blick auf die öffentliche Diskussion zur Entwicklung der Gesamtliegenschaft seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern noch Klärungsbedarf bestehen würde und die Bemühungen zum Verkauf des nördlichen Liegenschaftsteils an die Landeshauptstadt Schwerin bis zur Klärung ruhen müssen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2720 3 5. Wie plant die Landesregierung, künftig mit der Fläche zu verfahren, um eine aus der Sicht der Landeshauptstadt Schwerin gewünschte und notwendige Entwicklung nicht unnötig zu blockieren? Bedingt durch die Planungshoheit der Landeshauptstadt Schwerin bezüglich der Landesliegenschaft wird das weitere Verfahren zur Entwicklung der Landesliegenschaft eng zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Landeshauptstadt Schwerin abzustimmen sein.