Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2721 7. Wahlperiode 20.11.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Entwicklung bei der Landesfeuerwehrschule Malchow und ANTWORT der Landesregierung Am 27. September 2018 berichtete der Landrat Rolf Christiansen auf der Sitzung des Kreistages Ludwigslust-Parchim unter dem Punkt Information des Landrates, dass während der Großbrände in Groß Laasch und Belsch/ Lübtheen zu wenig Zugführer und Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung standen. Infolgedessen musste der Kreiswehrführer Ludwigslust-Parchim einspringen. Grund sei, dass an der Landesfeuerwehrschule Malchow zu wenige Ausbildungsplätze diesbezüglich zur Verfügung stünden. 1. Wie viele Ausbildungslehrgänge zum Zugführer/Leiter einer Feuerwehr standen an der Landesfeuerwehrschule 2014 bis 2018 zur Verfügung (bitte jährlich angeben)? Jahr Zugführer (18 Teilnehmer/Lehrgang) Leiter einer Feuerwehr (24 Teilnehmer/Lehrgang) 2014 0 0 2015 8 0 2016 2 6 2017 4 6 2018 4 6 Drucksache 7/2721 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Ausbildungsplätze zum Zugführer/Leiter einer Feuerwehr standen an der Landesfeuerwehrschule 2014 bis 2018 zur Verfügung? 324 Ausbildungsplätze für den Zugführerlehrgang und 432 Ausbildungsplätze für den Lehrgang Leiter einer Feuerwehr standen in den Jahren 2014 bis 2018 an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. 3. Wie viele Anmeldungen zu den Fortbildungslehrgängen gab es demgegenüber von 2014 bis 2018? In den Jahren 2014 bis 2018 gab es zum Zugführerlehrgang 961 und zum Lehrgang Leiter einer Feuerwehr 1.099 Anmeldungen. Hierbei handelt es sich um gemeldete Bedarfe der Landkreise und kreisfreien Städte. Es ist zu berücksichtigen, dass es über den Zeitraum von vier Jahren Doppelnennungen gibt und damit der tatsächliche Bedarf unterhalb der oben genannten Zahlen liegt. 4. Wie lang sind die Wartezeiten zu diesen Fortbildungslehrgängen (bitte getrennt nach Jahren darstellen)? Eine Angabe der Wartezeiten für die Fortbildungslehrgänge ist nicht möglich. Die Lehrgangsplatzvergabe wird durch die Landkreise entsprechend den örtlichen Prioritäten durchgeführt. Dementsprechend können für die Auszubildenden unterschiedliche Wartezeiten entstehen. 5. Wie viele Zugführer/Leiter einer Feuerwehr aus den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden ausgebildet (bitte getrennt nach den Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen)? Zugführer 2015 2016 2017 2018 2015 - 2018 Landkreis Rostock 21 6 16 13 56 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 26 6 12 14 58 Landkreis Ludwigslust-Parchim 34 7 18 13 72 Landkreis Vorpommern-Rügen 14 5 8 9 36 Landkreis Vorpommern-Greifswald 27 7 11 12 57 Landkreis Nordwestmecklenburg 16 4 8 8 36 Hansestadt Rostock 1 0 0 0 1 Landeshauptstadt Schwerin 2 0 0 1 3 Summe 141 35 73 70 319 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2721 3 Leiter einer Feuerwehr 2016 2017 2018 2016 - 2018 Landkreis Rostock 24 23 24 71 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 31 28 28 87 Landkreis Ludwigslust-Parchim 35 35 34 104 Landkreis Vorpommern-Rügen 8 16 16 40 Landkreis Vorpommern- Greifswald 24 22 22 68 Landkreis Nordwestmecklenburg 18 15 14 47 Hansestadt Rostock 0 1 1 2 Landeshauptstadt Schwerin 2 1 1 4 Summe 142 141 140 423 6. Sieht die Landesregierung die angebotenen Ausbildungslehrgänge als bedarfsgerecht an? a) Wenn nicht, wie plant die Landesregierung, diesbezüglich nachzusteuern ? b) Unterstützt die Landesregierung die Forderung, diese Ausbildungsgänge in den Landkreisen und kreisfreien Städten selbst durchführen zu können? Zu 6 Nein. Zu a) Um eine bedarfsgerechte Ausbildung anbieten zu können, wurde vor zwei Jahren damit begonnen, ein Konzept für die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg- Vorpommern zu erstellen, das eine hundertprozentige Abdeckung des Ausbildungsbedarfes zum Ziel hat. Nach Umsetzung des Konzeptes wird es dann möglich sein, eine vollumfängliche Ausbildung an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg- Vorpommern anbieten zu können, sodass übermäßige Wartezeiten für die Auszubildenden nicht entstehen. Zu b) Die Forderung, dass die Landkreise die Ausbildung „Zugführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ selbst durchführen, wird nicht unterstützt. Nach § 8 Nummer 3 der Feuerwehrenlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung vom 27. August 2004 sind die Lehrgänge Leiter einer Feuerwehr und Zugführer an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. Drucksache 7/2721 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Weiterhin sind nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2, Punkt 4.2 der Lehrgang „Zugführer“ und Punkt 4.6 der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ an Landesfeuerwehrschulen durchzuführen . Der Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder lässt durch die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften in seinem Auftrag Feuerwehr-Dienstvorschriften erarbeiten und empfiehlt, diese in den Ländern einzuführen. Damit wird sichergestellt , dass die Feuerwehren sowohl in Ausbildungsfragen als auch in Einsatzfragen nach gleichen bundeseinheitlichen Standards arbeiten. Ein Abweichen von diesen sollte daher nicht in Erwägung gezogen werden.