Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2722 7. Wahlperiode 07.11.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, fraktionslos Soziale Situation auf Kreuzfahrtschiffen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Unter welchen Flaggen fuhren nach Erkenntnissen der Landesregierung die Kreuzfahrtschiffe, welche in den Jahren 2015 bis 2018 Häfen in Mecklenburg-Vorpommern anliefen? In den Jahren 2015 bis 2018 liefen Kreuzfahrtschiffe unter den nachfolgend aufgeführten Flaggen Häfen in Mecklenburg-Vorpommern an: Bahamas, Bermudas, Großbritannien, Italien, Malta, Marshallinseln, Niederlande, Norwegen, Panama, Portugal, Schweden, St. Vincent und die Grenadinen. Drucksache 7/2722 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hoch beliefen sich die gesamten Gewinne vor und nach Steuern der in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Kreuzfahrtreedereien in den Jahren 2013 bis 2017 (bitte nach Jahr und nach Gewinnen vor und nach Steuern aufschlüsseln)? 3. Welche steuerlichen Unterschiede ergeben sich für in Mecklenburg- Vorpommern ansässige Kreuzfahrtreedereien durch die Anwendung der Tonnagegewinnermittlung, also einer auf der Nettoraumzahl (NRZ) beruhenden Tonnagesteuer, im Vergleich zur sonst üblichen Gewinnbesteuerung? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Bei den erbetenen Auskünften handelt es sich um personen- und betriebsbezogene Daten aus dem Besteuerungsverfahren der Kreuzfahrtreedereien. Die Landesregierung ist daher nach § 30 der Abgabenordnung (AO) nicht befugt, diese Daten zu offenbaren (Wahrung des Steuergeheimnisses). Dies gilt selbst für anonymisierte Daten, weil bei den in Mecklenburg- Vorpommern in sehr geringer Anzahl ansässigen Kreuzfahrtreedereien die Informationen eine Zuordnung zu Einzelnen Steuerpflichtigen zulassen könnten (AEAO zu § 30, Nr. 1.1). 4. Wie viele deutsche Staatsbürger sind derzeit für in Mecklenburg- Vorpommern ansässige Kreuzfahrtreedereien tätig (bitte nach befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen aufschlüsseln)? 5. Wie viele Arbeitnehmer, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind derzeit für in Mecklenburg-Vorpommern ansässige Kreuzfahrtreedereien tätig (bitte nach EU-Bürgern und Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten sowie nach befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Quelle: Bundesagentur für Arbeit). Weitere Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2722 3 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgewähltem Wirtschaftszweig (WZ08) und der Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit insgesamt darunter ohne Angabe H Verkehr und Lagerei darunter 50 Schifffahrt darunter 501 Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt insgesamt 564.209 31.563 1.854 770 6 Deutschland 541.487 30.212 1.672 758 6 Ausland 22.604 1.345 182 12 - davon: Summe Afrika 663 20 - - - Summe Amerika 405 6 * * - Summe Asien 3.423 182 * * - Summe Australien/Ozeanien 51 26 25 - - Europa ohne EU 2.714 121 * * - EU ohne Deutschland 15.348 990 35 7 - *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert . -) Keine Angaben. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit Anmerkung: Einzig der vorbezeichnete WZ08 „501 Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt“ kann ausgewertet werden. 6. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die soziale Situation und die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer, welche auf Kreuzfahrtschiffen tätig sind, die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern anlaufen, als da wären Einkommen, Arbeitszeiten, Urlaubstage, Sozialversicherungen, Arbeitsschutz usw. (bitte nach Reedereien, Beflaggung sowie Herkunft der Arbeitnehmer aufschlüsseln)? Die Verantwortung für die Einhaltung der internationalen Regelwerke zur Schiffssicherheit und zu den Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord der Schiffe liegt beim Bund. Im Auftrag des Bundes überwacht die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post- Logistik Telekommunikation die Einhaltung der Regelwerke im Rahmen der Hafenstaatkontrolle . Der Landesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Drucksache 7/2722 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für sich bzw. für die deutsche Politik an sich, um auf eine Verbesserung der sozialen Situation , vor allem auf unter Billigflaggen fahrenden Kreuzfahrtschiffen, hinzuwirken? Die Landesregierung verweist in Bezug auf die Formulierung von Mindeststandards für „unter Billigflaggen fahrende Kreuzfahrtschiffe“ auf die Bundesregierung beziehungsweise die legislativen Instrumente der Europäischen Union.