Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2725 7. Wahlperiode 06.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Vergütung von Erziehern und Auszubildenden und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch ist die Bezahlung von Erziehern in Mecklenburg- Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Trägern, Gemeinden, Kommunen , Landkreisen, kreisfreien Städten, Alter und Geschlecht der Erzieher , Betrag und Tarif und Tarifbindung)? Die Landesregierung verfügt nicht über die geforderten Daten. Die Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher erfolgt in Verantwortung der jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtungen . Diese sind nicht verpflichtet, die geforderten Daten gegenüber der Landesregierung zu offenbaren. Soweit die Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern Gegenstand der durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) zu führenden Entgeltverhandlungen ist, liegen auch insoweit keine Angaben bei der Landesregierung vor. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung hat keine Dienst- und Fachaufsicht gegenüber den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Gleichwohl sind die Landkreise und kreisfreien Städte aus Anlass der Kleinen Anfrage gebeten worden, die angefragten Daten zur Verfügung zu stellen. Zwei kreisfreie Städte und zwei Landkreise haben auf die Bitte des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung geantwortet. Die Landeshauptstadt Schwerin hat geantwortet, ihr sei eine Bearbeitung der Anfrage mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Die Hansestadt Rostock hat geantwortet, in den regelmäßigen Entgeltverhandlungen würden Gehaltsgefüge und/oder Tarifbindungen berücksichtigt und flössen in die entsprechenden Entgelte ein. Drucksache 7/2725 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Ein großer Teil der Träger lehne seine Erziehervergütung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) an. Eine schrittweise Angleichung an den TVöD, hier die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 8a, werde angestrebt. Der Landkreis Rostock hat mitgeteilt, er orientiere in den Entgeltverhandlungen auf eine tarifgerechte Entlohnung der Erzieherinnen und Erzieher und erkenne die daraus resultierenden Personalkosten regelmäßig an. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat mitgeteilt, er könne keine Angaben zum Alter und zum Geschlecht der Erzieherinnen und Erzieher machen. Trägerübergreifend teilte der Landkreis die durchschnittliche Arbeitnehmerbruttovergütung (ohne Berücksichtigung der jeweiligen Leitung) mit. Der Mittelwert der Vergütung von Erzieherinnen und Erziehern im Landkreis (Arbeitnehmer Brutto) beträgt 33.424 Euro. Die Landesregierung weist daraufhin, dass aus diesem Mittelwert keine Rückschlüsse zur durchschnittlichen Vergütung von Erzieherinnen und Erziehern im Landkreis Vorpommern-Rügen gezogen werden können, da Angaben zur Anzahl der Erzieherinnen und Erzieher in der jeweiligen Kindertageseinrichtung nicht vorliegen. 2. Setzt sich die Landesregierung für Änderungen bei den aktuellen gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Tarifbindung ein, indem beispielsweise die Vergabe von Landesmitteln an die Zahlung nach Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes im Sozialund Erziehungsdienst (TVöD SuE) gekoppelt wird? a) Wenn ja, ab wann sollen die gesetzlichen Regelungen geändert werden? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Nach § 11a Absatz 8 Satz 1 und 2 KiföG M-V ist Auszubildenden, die zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige ausgebildet werden, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die im Verlauf der Ausbildung mindestens jährlich ansteigt. Die Ausbildungsvergütung soll sich an dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) orientieren und 80 Prozent der tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung nicht unterschreiten. Eine weitergehende Regelung ist von der Landesregierung nicht beabsichtigt: Die Landesregierung hat sich bei dieser Regelung an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts orientiert. Weitergehende Regelungen würden in die Tarifautonomie eingreifen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2725 3 3. Setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die Träger, an denen das Land beteiligt ist, dazu verpflichtetet werden, die Ausbildungsentgelte des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes in der Pflege grundsätzlich in vollständiger Höhe bezahlen? a) Wenn ja, welche konkreten rechtlichen und gesetzlichen Verfahren ergreift die Landesregierung, um die Ausbildungsentgelte zu vereinheitlichen ? b) Wenn ja, wer würde dafür die Kosten übernehmen? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Das Studierendenwerk Greifswald unterhält eine studierendenwerkseigene Kindertagesstätte. Gemäß § 14 Studierendenwerksgesetz gelten für diese Beschäftigten die Tarifbestimmungen für die Beschäftigten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Auszubildende hat das Studierendenwerk in diesem Bereich nicht. Sowohl an der Universitätsmedizin Greifswald als auch an der Universitätsmedizin Rostock richtet sich die Vergütung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Auszubildenden nach den an beiden Standorten gleichermaßen gültigen Tarifverträgen. Für die Auszubildenden ergibt sich die Höhe der Vergütung aus dem Tarifvertrag für Auszubildende der Universitätskliniken Rostock und Greifswald im Tarifverbund Nord (TVA-UKN) in Verbindung mit dem Zusatztarifvertrag Nummer 1 zum TVA-UKN. Die Höhe der Ausbildungsvergütung der Auszubildenden in Pflegeberufen orientiert sich an beiden Standorten ab dem 1. September 2018 am TVAöD Pflege (Tariferhöhung rückwirkend zum 1. März 2018). Die sich aus dem Tarifvertrag TVAöD Pflege ergebenden Werte beziehen sich auf eine 40 Stunden/Woche. Zur Anwendung in Greifswald und Rostock wurden die Werte an die dort geltenden 39 Stunden/Woche angeglichen. 4. Welche besonderen Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Ausbildung von Erziehern zu fördern oder zu bewerben? Die Landesregierung fördert die Ausbildung von Staatlich anerkannten Erzieherinnen und Staatlich anerkannten Erziehern, indem sie über die Entwicklung mehrerer Zugänge und verschiedener Ausbildungsformen möglichst allen Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit der Ausbildung schafft. So können folgende Wege in den Beruf gewählt werden: 1. Bewerberinnen und Bewerber mit dem Abschluss der Mittleren Reife oder einer gleichwertigen Schulausbildung können in die vollzeitschulische Ausbildung zum Staatlich geprüften Sozialassistenten/zur Staatlich geprüften Sozialassistentin eintreten. Drucksache 7/2725 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Diese dauert zwei Jahre und ist grundsätzlich BAföG-fähig. Schülerinnen und Schüler, die bereits die Hochschulzugangsberechtigung, die Fachhochschulreife oder eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung vorweisen können, können bei Vorliegen der organisatorischen Bedingungen an den Höheren Berufsfachschulen die Ausbildung zum Staatlich geprüften Sozialassistenten/zur Staatlich geprüften Sozialassistentin um ein Jahr verkürzen. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung haben diese Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, entweder die ebenfalls vollzeitschulische Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher/zur Staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/zur Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin zu absolvieren. Diese Ausbildungen dauern ebenfalls zwei Jahre an der Fachschule und sind über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) grundsätzlich förderbar. 2. Den Interessentinnen und Interessenten in Mecklenburg-Vorpommern ist es auch möglich, neben einer Berufstätigkeit die berufsbegleitende Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher zu absolvieren. Diese dauert vier Jahre, verlangt als Voraussetzung ebenfalls die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Schulausbildung und inkludiert die Ausbildung zum Staatlich geprüften Sozialassistenten/zur Staatlich geprüften Sozialassistentin. 3. Seit dem Schuljahr 2017/2018 ist es möglich, in einer praxisintegrierten Form der vollzeitschulischen Ausbildung den Abschluss des Staatlich anerkannten Erziehers/der Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige zu erwerben. Dieses Modellprojekt der Landesregierung bietet unter anderem Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit der Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft, die bereits aus anderen beruflichen Bezügen kommen oder Familie haben und sich die vollzeitschulische Ausbildung in der klassischen Form aufgrund der Finanzierung nicht leisten können, aber auch nicht die Zeit haben, neben dem Beruf die berufsbegleitende Ausbildung zu absolvieren. Diese Ausbildung dauert drei Jahre und hat einen wesentlich höheren praktischen Ausbildungsanteil, für den die Schülerinnen und Schüler bei Trägern als Auszubildende angestellt und über ein Entgelt finanziert werden. Eine aktuell beginnende Zwischenevaluation wird den Stand des Modellprojektes erheben und weitere Entwicklungen ermöglichen. Durch das breit gefächerte Angebot verschiedener Ausbildungsformen ist es in nahezu allen Lebenssituationen möglich, den Beruf des Staatlich anerkannten Erziehers/der Staatlich anerkannten Erzieherin zu ergreifen.