Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2726 7. Wahlperiode 20.11.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Ausnahmegenehmigungen beim Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen beim Personalschlüssel liegen nach § 11 Abs. 6 des Kindertagesförderungsgesetzes bei der Fachkraft- Kind-Relation vor? Wie hat sich die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Trägern, Kitas, Krippen und Horten, Kommunen, Gemeinden, Landkreisen und kreisfreie Städte)? Die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen nach § 11 Absatz 6 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) in den Jahren 2014 bis 30. September 2018, ausgewiesen nach Landkreisen und kreisfreien Städten, können der anliegenden Tabelle entnommen werden. Eine Aufschlüsselung nach Träger der Einrichtungen erfolgte durch den Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern erst ab dem Jahr 2016. Weitere Angaben können von der Landesregierung nicht gemacht werden, weil diese Angaben vom Kommunalen Sozialverband nicht erfasst werden. Vom Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern wurde mitgeteilt, dass die in der Tabelle dargestellte Anzahl (siehe Anlage 1) der derzeit in Mecklenburg-Vorpommern erteilten Ausnahmegenehmigungen keine Rückschlüsse auf die Anzahl der Personen, die aufgrund der Ausnahmegenehmigungen in den Kindertageseinrichtungen tätig sind, ermöglichen. Drucksache 7/2726 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zur Begründung wurde Folgendes mitgeteilt: 1. Bei den ausgewiesenen Bewilligungen handelt es sich nicht immer um neu erteilte Ausnahmegenehmigungen , da auch Änderungsanträge zu bestehenden Ausnahmegenehmigungen erfasst werden. 2. Eine Vielzahl der Ausnahmegenehmigungen ist aufgrund des Erlangens eines beauflagten Abschlusses zur Fachkraft (gemäß § 11 Absatz 1 KiföG M-V) zwischenzeitlich erloschen. Zudem wurden aufgrund eines Einrichtungs- oder Trägerwechsels zum Teil neue Ausnahmegenehmigungen für dieselbe Person erforderlich. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Anzahl der Ausnahmegenehmigungen und deren Anteil zum Personalschlüssel? Die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen ist im Jahr 2018 gegenüber den vorangegangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Im Verhältnis zur Anzahl der tätigen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen ist die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen sehr gering. Auf die Angaben zu den tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen in Kapitel 2.5 im Statischen Bericht 2017 K433 vom Statistischen Amt wird verwiesen (https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/ Statistik/Dateien/Publikationen/K%20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20433/ K 433%202017%2000.pdf). Angaben zu den Ausnahmegenehmigungen in Bezug auf den Personalschlüssel können nicht gemacht werden. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Befürchtet die Landesregierung aufgrund der Anzahl an Ausnahmegenehmigungen einen Qualitätsabfall bei der Kinderbetreuung? Wenn ja, a) was unternimmt sie rechtlich und gesetzlich dagegen? b) plant die Landesregierung die Einführung eines Qualitätsmanagements für Erzieher? Nein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2726 3 Anlage 1 Ausnahmegenehmigungen nach § 11 Absatz 6 KiföG M-V nach örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Zeitraum 2014 bis 30. September 2018 örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe 2014 2015 2016 Anträge Bewilligung Ablehnung/ Erledigung Anträge Bewilligung Ablehnung/ Erledigung Anträge Bewilligung Aufschlüsselung der Bewilligungen nach Kategorie des Trägers Ablehnung/ Erledigung/ offen Träger der freien Wohlfahrts - pflege private Träger kommunale Träger Landeshauptstadt Schwerin 3 2 1 0 0 0 8 6 4 0 2 2 Hanse- und Universitätsstadt Rostock 2 0 2 7 7 0 12 8 1 7 0 4 Landkreis Ludwigslust-Parchim 6 4 2 30 23 7 51 39 27 12 0 12 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 5 4 1 12 7 5 26 19 10 7 2 7 Landkreis Nordwestmecklenburg 6 6 0 11 10 1 26 18 13 5 0 8 Landkreis Rostock 13 10 3 23 23 0 60 44 25 18 1 16 Landkreis Vorpommern-Greifswald 15 12 3 7 6 1 23 13 10 2 1 10 Landkreis Vorpommern-Rügen 14 12 2 17 15 2 33 21 13 6 2 12 Summe: 64 50 14 107 91 16 239 168 103 57 8 71 Drucksache 7/2726 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe 2017 Anträge Bewilligung Aufschlüsselung der Bewilligungen nach Kategorie des Trägers Ablehnung/ Erledigung/ offen Träger der freien Wohlfahrts - pflege private Träger kommunale Träger Landeshauptstadt Schwerin 6 6 5 0 1 0 Hanse- und Universitätsstadt Rostock 20 6 6 0 0 14 Landkreis Ludwigslust-Parchim 85 53 39 9 5 32 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 38 21 5 12 4 17 Landkreis Nordwestmecklenburg 39 26 9 16 1 13 Landkreis Rostock 49 23 12 11 0 26 Landkreis Vorpommern-Greifswald 22 14 5 7 2 8 Landkreis Vorpommern-Rügen 28 19 10 9 0 9 Summe: 287 168 91 64 13 119 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2726 5 örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe 2018 (bis 30.09.2018) Anträge Bewilligung Aufschlüsselung der Bewilligungen nach Kategorie des Trägers Ablehnung/ Erledigung/ offen Träger der freien Wohlfahrts - pflege private Träger kommunale Träger Landeshauptstadt Schwerin 7 1 1 0 0 6 Hanse- und Universitätsstadt Rostock 5 1 1 0 0 4 Landkreis Ludwigslust-Parchim 52 13 8 3 2 39 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 9 2 2 0 0 7 Landkreis Nordwestmecklenburg 17 4 0 2 2 13 Landkreis Rostock 33 9 2 6 1 24 Landkreis Vorpommern-Greifswald 12 4 1 2 1 8 Landkreis Vorpommern-Rügen 19 7 0 7 0 12 Summe: 154 41 15 20 6 113 Quelle: Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV)