Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2730 7. Wahlperiode 07.11.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Mobile Großfläche vor der Schlossbrücke Schwerin und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Mit einer landesweiten Kampagne wirbt das Land Mecklenburg-Vorpommern derzeit um Nachwuchs- und Führungskräfte für die Landesverwaltung. Herzstück ist das neue Karriereportal der Landesverwaltung, das seit dem 1. Oktober 2018 unter der Webadresse www.karriere-in-mv.de online ist und auf dem alle Stellen- und Ausbildungsangebote des Landes veröffentlicht sind. Zudem wird mit Plakaten, Anzeigen und in sozialen Medien für das Land Mecklenburg-Vorpommern als Arbeitgeber geworben. Im Rahmen einer landesweiten Kampagne des Finanzministeriums zur Gewinnung von Nachwuchs- und Führungskräften wurde am 1. Oktober 2018 vor der Schlossbrücke in Schwerin eine mobile Großfläche aufgestellt. Die Großfläche blieb für mehrere Tage stehen. 1. Wer hat das Aufstellen dieser Großfläche veranlasst? Die mobile Großfläche wurde auf Veranlassung des für die Kampagne zuständigen Finanzministeriums aufgestellt. Drucksache 7/2730 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. In welchem Zeitraum wurde die Großfläche aufgestellt? Die mobile Großfläche wurde zum Kampagnenstart am 1. Oktober 2018 aufgestellt und bis zum 8. Oktober 2018 eingesetzt. 3. Welche Kosten sind mit der Aktion verbunden? Die mobile Großfläche vor der Schlossbrücke Schwerin wurde im Rahmen der Großflächenkampagne zum Onlinegang des Karriereportals durch den Mediaanbieter Ströer Deutsche Städte Medien GmbH bereitgestellt. Zusätzliche Kosten für das Land sind nicht entstanden. 4. Inwiefern wurde der Landtag im Rahmen der Planung und Durchführung der Aktion beteiligt? Aufgrund der kommunalen Flächenzuständigkeit (siehe Antwort zu Frage 6) war eine Beteiligung des Landtages beziehungsweise der Landtagsverwaltung nicht angezeigt. 5. Inwiefern wurde die Landeshauptstadt Schwerin im Rahmen der Planung und Durchführung der Aktion beteiligt? Die Landeshauptstadt Schwerin wurde seitens des ausführenden Mediaanbieters Ströer Deutsche Städte Medien GmbH eingebunden. 6. Wer ist Eigentümer der entsprechenden Fläche bzw. für deren Bewirtschaftung verantwortlich? Die betroffene Fläche (Gemarkung Schwerin, Flur 35, Flurstück 1/7) ist Eigentum der Landeshauptstadt Schwerin. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2730 3 7. Inwiefern können auch der Landtag bzw. seine Gliederungen die Fläche für entsprechende eigene Aktionen in einem vergleichbaren Zeitraum nutzen? Sowohl hinsichtlich der Flächennutzung als auch hinsichtlich der Plakatierungsbedingungen des Mediaanbieters kann die Landesregierung keine Aussage dahingehend treffen, inwiefern auch der Landtag beziehungsweise seine Gliederungen entsprechende Aktionen durchführen können. Es handelt sich hierbei um Entscheidungen und Vertragsgestaltungen des Mediaanbieters und der Landeshauptstadt Schwerin als Flächeneigentümer, die diese jeweils in eigener Zuständigkeit und Verantwortung treffen. Die Landesregierung kann nicht zu möglichen zukünftigen Vertragsgestaltungen privater Unternehmen und künftigen Entscheidungen weiterer beteiligter Stellen außerhalb der Landesverwaltung Auskunft geben.