Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2731 7. Wahlperiode 12.11.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung und ANTWORT der Landesregierung 1. Wann und mit welchen Ergebnissen hat sich die Arbeitsgruppe, die Wege zur Verringerung des Problems der Lebensmittelverschwendung erarbeiten sollte, getroffen? 2. Wann und wie wurden die Vorschläge der Arbeitsgruppe konkret umgesetzt? Wann werden welche Maßnahmen noch umgesetzt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe an der Erarbeitung eines verbindlichen nationalen Handlungsrahmens . Drucksache 7/2731 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wann und in welcher Form hat die Landesregierung Best-Practice- Lösungen aus der Lebensmittelkette so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, dass auch andere Akteure von bereits erfolgreich umgesetzten Maßnahmen profitieren konnten? 4. Wie hat die Landesregierung den Erfolg der Maßnahmen aus der Antwort zu Frage 3 überprüft? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung legt sehr großen Wert darauf, dass die geförderten Institutionen (zum Beispiel die Sektion Mecklenburg-Vorpommern der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V., Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung, LandFrauenverband Mecklenburg- Vorpommern e. V.) das Thema im Rahmen der Ernährungs- und Verbraucherbildung vermitteln. Insbesondere die Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung stellen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit erfolgreiche Ideen und Praktiken vor. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Studie „Lebensmittelverschwendung : Was tut die Politik? Ein Blick auf die Bundesländer “? Welche Schlussfolgerungen und konkreten Maßnahmen wurden daraus abgeleitet? Die Landesregierung hat die Studie zum Anlass genommen, das bisher Geleistete zu bewerten. Hervorgehoben wird, dass das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg- Vorpommern ein Leitbild zur „Lebensmittelwertschätzung“ entwickelt hat, das unter nachfolgendem Link abrufbar ist: https://www.lebensmittelwertschaetzen.de/strategie/akteure/mecklenburg-vorpommern/ . Als Maßnahmen werden dort genannt: „Die Themen Lebensmittelverschwendung, Wertschätzung und nachhaltiger Konsum sind in Mecklenburg-Vorpommern in der gesellschaftlichen und politischen Debatte verankert. Mit vielfältigen Aktionen und Initiativen fördert das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Verbänden und Institutionen auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis das Bewusstsein für die Wertschätzung und den verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln. Dabei setzt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern vor allem auf Austausch und Vernetzung zwischen den Akteuren der Wertschöpfungskette, um Strategien gegen Verschwendung von Lebensmitteln auf allen Ebenen zu befördern und zu entwickeln. In den Verbändegesprächen und bei Vor-Ort-Terminen werden bewährte und vorbildliche Methoden, Praktiken oder Vorgehensweisen, die zur Verlustminderung beitragen , vorgestellt und den Akteuren vertraut gemacht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2731 3 Im Bereich der Verbraucherbildung wird die erfolgreiche Initiative „Zu gut für die Tonne!“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft genutzt. Die dort verfügbaren Informationen und Materialien machen Bürgerinnen und Bürger aus allen Lebenswelten auf den Wert von Lebensmitteln, die Folgen der Verschwendung und Möglichkeiten zu der Vermeidung aufmerksam. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern fördert - die Sektion Mecklenburg-Vorpommern der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE), - die Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung, - den LandFrauenverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., auch unter dem Aspekt der Vermittlung der notwendigen Verbraucher- und Unternehmenskompetenzen . Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel auf der Mecklenburgischen Landwirtschaftsausstellung (MeLa), Umweltprojekttagen oder den Tagen des offenen Hofes, wird die Thematik offensiv kommuniziert.“ Als konkrete praktische Maßnahmen werden aufgezählt: - der Aktionstag Schulverpflegung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung am 9. November 2015 mit 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Thematik. Hauptaufgabe der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung ist zwar die Vermittlung der DGE Standards für die Gemeinschaftsverpflegung, ökonomische Fragen spielen in den Beratungen mit Caterern eine herausragende Rolle, - Workshops und Vorträge der DGE, die gebucht werden können, - regelmäßige Aufnahme des Themas seit 2015 auf der MeLa, - Nutzung der Seite https://www.zugutfuerdietonne.de/ und weiterer geeigneter Materialien des BMEL zur Thematik in Schulen, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen, - der LandFrauenverband Mecklenburg-Vorpommern, die Sektion Mecklenburg- Vorpommern der DGE, die Verbraucherzentrale M-V e. V. nehmen im Rahmen ihrer Projekttätigkeit Bezug zum Thema „Lebensmittelwertschätzung“ und vermitteln so Alltagskompetenz. Schließlich wird darauf verwiesen, dass der Bundespreis für Engagement gegen Lebensmittelverschwendung 2018 in der Kategorie „Landwirtschaft & Produktion“ an ein Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern ging: Gärtnerei Schnelles Grünzeug (https://www.zugutfuerdietonne.de/bundespreis-2018/die-gewinner/). Drucksache 7/2731 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Wie bewertet die Landesregierung den Vorstoß einzelner Länder, wie Frankreich, wo Supermärkte ab einer bestimmten Größe zur Lebensmittelspende verpflichtet werden? 7. Kann sich die Landesregierung eine derartige gesetzliche Regelung auch in Mecklenburg-Vorpommern vorstellen? Die Fragen 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Seit Anfang des Jahres 2016 verbietet in Frankreich das Gesetz zur Bekämpfung der Verschwendung von Lebensmitteln französischen Supermärkten (ab) einer bestimmten Größe noch verwertbare beziehungsweise konsumierbare Lebensmittel zu entsorgen; Gesetzesverstöße werden mit Geldstrafen sanktioniert. Die Supermärkte werden zur Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und dazu verpflichtet, diesen Organisationen, Einrichtungen und Trägern noch verwertbare, konsumierbare Lebensmittel kostenlos und zur Weitergabe an hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen zur Verfügung zu stellen. Damit verfolgt das französische Gesetz eine zweigeteilte Zielstellung; neben der Vermeidung der Verschwendung von Lebensmitteln ist es darauf ausgerichtet, die kostenlose Versorgung hilfe- und unterstützungsbedürftiger Menschen mit Lebensmitteln sicherzustellen. Wenngleich diese Ansätze und Zielstellungen, die im Wesentlichen denen der in Deutschland beziehungsweise in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Tafeln entsprechen, grundsätzlich zu begrüßen und zu unterstützen sind, erachtet die Landesregierung den in Frankreich gewählten Weg eines gesetzlichen Vorgehens als nur eingeschränkt zielführend. Eine gesetzlich begründete und obendrein im Falle eines Verstoßes sanktionsbewehrte Handlungsverpflichtung erscheint als nicht vereinbar mit dem Wesen einer Spende. Diese ist gekennzeichnet durch Freiwilligkeit, Gemeinnützigkeit sowie Wohltätigkeit und ist zudem Ausdruck individueller persönlicher Motivation und Überzeugung des Spenders. Dieses auf Freiwilligkeit basierende System entspricht dem Wohlfahrtsgedanken Deutschlands, wonach sich das Gemeinwohl aus dem Wohlergehen des einzelnen Gesellschaftsmitglieds ergibt. Eine gesetzliche Verpflichtung stünde diesem Gedanken entgegen. Der zum Ausdruck kommende soziale Zusammenhang und Wertebezug (Überzeugungen) könnte an Bedeutung verlieren und eine insoweit wesensfremde Instrumentalisierung der Hilfs- und Spendenbereitschaft sich nachteilig auswirken. Darüber hinaus erscheint die Fokussierung des vorgenannten französischen Gesetzes auf den (Teil-)Aspekt der Verfügbarkeit von Lebensmitteln als zu einseitig, solange und soweit nicht gleichzeitig dafür Sorge getragen wird, dass die im Spendenwege eingeworbenen Lebensmittel die hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen auch erreichen. Über die reine Zurverfügungstellung der Lebensmittel hinaus bedarf es daher weiterer Maßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Transports sowie einer ebensolchen (Zwischen-) Lagerung der Lebensmittel. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2731 5 Vor diesem Hintergrund gibt die Landesregierung einer ganzheitlichen Betrachtung und Herangehensweise den Vorzug gegenüber einer insoweit undifferenzierten Übernahme beziehungsweise Anlehnung an das französische Modell, was zudem eine Berücksichtigung landesspezifischer Besonderheiten und Umstände erlaubt.