Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Dezember 2018 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2749 7. Wahlperiode 05.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Verwendung von Erlösen aus dem möglichen Verkauf von Teilen des Anklamer Stadtbruchs und ANTWORT der Landesregierung Der Nordkurier berichtet am 23. Oktober 2018, dass der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern vor dem Hintergrund des großen Eigenanteils der Stadt Anklam zur Umsetzung des Ikareums-Projektes die Erwartung der Landesregierung formuliert habe, dass Einnahmen aus den Flächenverkäufen im Stadtbruch nicht stückweise in andere Projekte fließen. 1. Welche ist die genaue Erwartung der Landesregierung im Hinblick auf die Verwendung der Erlöse aus den oben genannten Flächenverkäufen und insbesondere den Einsatz dieser Mittel für die Umsetzung des Ikareums-Projektes? 2. Wie bewertet die Landesregierung die vom Nordkurier veröffentlichte Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern zur Erwartung der Landesregierung im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Anklam? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat im Rahmen der Vereinbarung mit der Hansestadt Anklam vom 22. Oktober 2018 die Bedeutung des Projektes Ikareum hervorgehoben. Drucksache 7/2749 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Mögliche Veräußerungserlöse aus dem Verkauf des Stadtbruchs sollen für den Eigenanteil der Stadt zu Realisierung des Ikareums eingesetzt werden. Verbleiben Veräußerungserlöse, die für weitere investive Auszahlungen nicht in Betracht kommen, sind diese im Interesse einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung zum Ausgleich des negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen. Zum konkreten Einsatz der Mittel sind die Landesregierung und die Hansestadt Anklam im Gespräch.