Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/275 7. Wahlperiode 07.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD Ausbau der Straße von Bergholz nach Rossow und ANTWORT der Landesregierung 1. Warum wurden die zugesagten finanziellen Mittel vom Land für die Straße von Bergholz nach Rossow (UER26) im Jahr 2016 nicht ausgereicht ? Dem Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde ein Zuwendungsbescheid mit Datum vom 27. August 2015 in Höhe von 273,7 Tausend Euro für den Ausbau der Kreisstraße UER 26 (heute VG 89) von Bergholz nach Rossow zugestellt. Die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgte im Herbst 2016. Nach Ziffer 7.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Landeshaushaltsordnung darf die Zuwendung nur insoweit und nicht eher ausgezahlt werden, als sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden. In der Bauanlaufberatung zur Baumaßnahme Ende 2016 wurde der vorgesehene Bauzeitraum für die Maßnahme vom 1. März 2017 bis 30. Juni 2017 festgelegt. Damit sind Zahlungen im Rahmen der Baudurchführung frühestens ab März 2017 zu erwarten gewesen, sodass eine Auszahlung der Fördermittel unter Beachtung der oben genannten Regelung in 2016 nicht zulässig war. Drucksache 7/275 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wann werden die Fördermittel vom Land für den zweiten Bauabschnitt dieser Kreisstraße genehmigt? Nach Ziffer 7.2.1 der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern (KommStraBauRL M-V) soll ein Vorhaben zur Aufnahme in das Förderprogramm durch den Zuwendungsempfänger angemeldet werden. Diese Anmeldung ist durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald noch nicht erfolgt. Ob für dieses Vorhaben Fördermittel ausgereicht werden können, hängt von der Prioritätensetzung des Landkreises und den verfügbaren Mitteln zur Förderung des kommunalen Straßenbaus ab.