Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Dezember 2018 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2751 7. Wahlperiode 05.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Vereinbarungen zwischen Land und Kommunen für investive Maßnahmen und ANTWORT der Landesregierung Der Nordkurier berichtete am 23. Oktober 2018 von einer Vereinbarung zwischen der Stadt Anklam und dem Land Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung dreier Projekte und bezeichnet sie als einen „einzigartigen Vertrag“. 1. Warum wurde diese Vereinbarung als notwendig erachtet? 2. Welche Vorteile sieht die Landesregierung im Abschluss der Vereinbarung mit der Stadt Anklam zur Umsetzung der oben genannten Projekte ? 3. Welche Nachteile sieht die Landesregierung im Abschluss der Vereinbarung mit der Stadt Anklam zur Umsetzung der oben genannten Projekte ? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Anklamer Stadtvertretung hat diese drei Projekte für die weitere Stadtentwicklung als prioritär eingestuft. Mit der geschlossenen Vereinbarung haben sich Stadt und Land auf einen verbindlichen Rahmen für die Unterstützung seitens des Landes für die Planung und Realisierung der Projekte verständigt. Damit gibt es Planungssicherheit auch für Gespräche mit weiteren Zuwendungsgebern wie zum Beispiel dem Bund oder der Europäischen Union. Drucksache 7/2751 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Plant die Landesregierung, weitere Vereinbarungen nach dem Anklamer Beispiel abzuschließen? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung schließt Vereinbarungen mit Dritten, wenn die jeweiligen Parteien hierfür einen Bedarf sehen und dies für ein geeignetes Instrument halten. Konkrete Planungen für den Abschluss vergleichbarer Vereinbarungen bestehen derzeit nicht.