Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Dezember 2018 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2752 7. Wahlperiode 12.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Hansestadt Anklam und ANTWORT der Landesregierung Laut Nordkurier vom 23. Oktober 2018 haben der Bürgermeister der Stadt Anklam und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern am 22. Oktober 2018 eine Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern zum Neubau des Schulcampus, dem Bau einer neuen Schwimmhalle und der Umsetzung des Ikareums unterzeichnet. 1. Worin besteht die Vereinbarung im Wortlaut? 2. An welche konkreten Bedingungen sind die Stadt Anklam und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit der Vereinbarung jeweils gebunden? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Der Wortlaut der Vereinbarung ist der Anlage zu entnehmen. Die konkreten Verpflichtungen beider Seiten ergeben sich aus dem Wortlaut. Drucksache 7/2752 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie hoch ist das Fördervolumen (bitte je Projekt aufschlüsseln)? 4. Aus welchen Förderprogrammen werden die oben genannten Maßnahmen jeweils finanziert (bitte jeweils die Fördersumme je Programm angeben)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet: Das Fördervolumen je Programm stellt sich für die Projekte wie folgt dar: (A) Schulcampus Innenstadt Käthe-Kollwitz-Schule 9.500.000 Euro EFRE integrierte nachhaltige Stadtentwicklung 3.900.000 Euro Schulbauprogramm Strategiefonds 733.000 Euro Städtebauförderung (B) Ersatzneubau Schwimmhalle Die Finanzierung der Gesamtbaukosten wird derzeit noch geprüft. (C) IKAREUM - Lilienthal-Flight-Museum Zur Finanzierung des Gesamtprojektes werden derzeit Gespräche zwischen den beteiligten Ministerien und der Hansestadt Anklam sowie mit dem Bund geführt. Für das Teilprojekt „Errichtung eines Regionalen Informations- und Tourismuszentrums“ mit Gesamtkosten in Höhe von 3.833.000,00 Euro liegt ein Fördermittelantrag vor. Allerdings fehlen derzeit noch Unterlagen, um den Antrag bescheiden und eine Förderhöhe festlegen zu können 5. Wie hoch ist der Eigenanteil der Stadt Anklam an jedem der Projekte? Der Eigenanteil der Hansestadt Anklam an jedem der Projekte stellt sich wie folgt dar: (A) Schulcampus Innenstadt Käthe-Kollwitz-Schule 4.817.000 Euro. Zur Finanzierung des Eigenanteils der Hansestadt Anklam ist eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 2.000.000 Euro vorgesehen. (B) Ersatzneubau Schwimmhalle Hier trifft die Vereinbarung folgende Aussage: „Der Eigenanteil der Hansestadt Anklam für den Ersatzneubau wird aufgrund der Gesamthaushaltslage auf max. 500.000 Euro (ergänzend kommt der Verkaufserlös hinzu) festgesetzt.“ (C) IKAREUM - Lilienthal-Flight-Museum Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. Der Eigenanteil richtet sich nach der jeweiligen Förderung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2752 3 6. Welche Fristen zur Umsetzung der Projekte wurden vereinbart oder festgelegt (bitte je Projekt aufschlüsseln)? In der Vereinbarung wurden zur Umsetzung der Projekte keine Fristen festgelegt. 7. Muss die Stadt Anklam Nachweise erbringen, bevor die Förderbescheide ausgestellt werden? a) Wenn ja, welche? b) Wenn ja, mit welchen Fristen jeweils? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 7, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Hansestadt Anklam muss die Fördervoraussetzungen gemäß den jeweiligen Richtlinien erfüllen: (A) Schulcampus Innenstadt Käthe-Kollwitz-Schule Gemäß der Richtlinie zur Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Stadtentwicklungsförderrichtlinie - StadtentwFöRL M-V) vom 12. Oktober 2016 und der Städtebauförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR) in der aktuellen Fassung vom 20. Oktober 2011 sind von der Hansestadt Anklam folgende Nachweise zu erbringen, bevor die Förderbescheide erteilt werden: - Gesamtfinanzierung des Projektes - Erbringung des Eigenanteils - Sicherung der Folgekosten - Bestandsfähigkeit des Schulstandortes - Ergebnis der baufachlichen Prüfung - Stellungnahme der unteren Rechtsaufsichtsbehörde. Für die Sonderbedarfszuweisung zur Reduzierung des Eigenanteils der Hansestadt Anklam (siehe Antwort auf Frage 5) sind im Ministerium für Inneres und Europa noch folgende Unterlagen vorzulegen: - Änderungsantrag - Auszug RUBIKON 2018 - Stellungnahme untere Rechtsaufsichtsbehörde - Kostengliederung - Ergebnis der baufachlichen Prüfung - Zuwendungsbescheid des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Welche konkreten Nachweise von der Hansestadt Anklam für die Projekte (B) und (C) zu erbringen sind, hängt von den Zuwendungsvoraussetzungen der Förderinstrumente ab, nach denen die Förderung erfolgen soll. Es kommen verschiedene Förderinstrumente in Betracht. Eine konkrete Festlegung dazu hat anhand der konkreten Einzelheiten des Vorhabens und des jeweiligen Förderantrags zu erfolgen. Drucksache 7/2752 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 8. Welche Konsequenzen hätte eine fehlerhafte oder verzögerte Umsetzung eines der Projekte auf die Gesamtinvestition? Die Frage nach dem Umgang mit Verzögerungen erübrigt sich durch die Antwort auf Frage 6, wonach in der Vereinbarung keine Fristen festgelegt worden sind. Was es heißt, dass die Umsetzung eines der Projekte „fehlerhaft“ sein könnte, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorstellbar. 9. Wie bewertet die Landesregierung das Investitionsvorhaben der Vereinbarung vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Hansestadt Anklam? Investitionsvorhaben müssen mit der dauernden Leistungsfähigkeit einer kommunalen Körperschaft vereinbar sein. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Hansestadt Anklam ist auf der Grundlage der aktuellen Datenauswertung aus RUBIKON gefährdet. Nach Nummer 1.1.2 Anlage 3 zu den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung kommt bei weggefallener oder gefährdeter dauernder Leistungsfähigkeit eine Zuwendung für Investitionen grundsätzlich nur für pflichtige Aufgaben oder dann in Betracht, wenn das Vorhaben der Wiedererlangung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit dient oder ihr zumindest nicht entgegensteht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über das Vorliegen dieser Voraussetzung auf der Grundlage des Zuwendungsantrages; dessen unbeschadet ist der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde in diesen Fällen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Errichtung eines Schulcampus mit Ersatzneubau einer Grundschule, Erweiterung und Sanierung der Regionalen Schule „Käthe Kollwitz“ (Projekt A) ist dem pflichtigen Aufgabenbereich zuzuordnen und deshalb sowohl haushaltsrechtlich als auch förderrechtlich trotz weggefallener Leistungsfähigkeit zulässig. Wie die Projekte (B) und (C) mit Blick auf die Haushaltslage der Hansestadt Anklam zu bewerten sind, ist zum gegebenen Zeitpunkt durch die jeweilige Bewilligungsbehörde zu entscheiden. 10. Ist die Landesregierung bereit, sich über das bereits definierte Fördervolumen hinaus an der Umsetzung der oben genannten Projekte und an den Folgekosten zu beteiligen? Eine Beteiligung der Landesregierung an der Umsetzung der drei Projekte über das bereits definierte Fördervolumen hinaus ist nicht vorgesehen. Eine Beteiligung an Folgekosten ist aus haushaltsrechtlichen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2752 5 Anlage