Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2765 7. Wahlperiode 22.11.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Havarie im Penkuner Gewerbegebiet „Klarer See“ am 30. Juli 2018 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wann und durch wen wurden die zuständigen Behörden über die Havarie an einem Lagerbehälter mit Gärresten im Nawaro-Energiepark informiert? Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurde am 30. Juli 2018 um 11.30 Uhr durch einen anonymen Anrufer über eine Havarie informiert. Die zuständige Immissionsschutzbehörde, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS), wurde am 30. Juli 2018 um 17.33 Uhr per E-Mail vom Betreiber beziehungsweise Betriebsführer der Anlage, der NAWARO BioEnergie Park „Klarsee“ GmbH, informiert. 2. Welche Maßnahmen zur Beseitigung eventueller Umweltbeeinträchtigungen wurden durch die zuständige Behörde angewiesen und umgesetzt ? Wer trägt die Kosten für diese Maßnahmen? Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald hat am 30. Juli 2018 folgende Maßnahmen angeordnet: Drucksache 7/2765 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Abtragen des kontaminierten Mutterbodens und Abtransport zur landwirtschaftlichen Verwertung durch einen Landwirtschaftsbetrieb (mit Verwertungs-Nachweis), 2. Reinigung der mit Gärresten beaufschlagten Flächen unterhalb der Zaunanlage in Richtung Gewerbestraße sowie im Umfeld des Gärrestbehälters, 3. Vor-Ort-Kontrolle der Umsetzung der Punkte 1 und 2 durch die Untere Wasserbehörde am 1. August 2018, 15.00 Uhr. Bei der Vor-Ort-Kontrolle am 1. August 2018 wurde neben der Umsetzung der am 30. Juli 2018 angeordneten Maßnahmen folgende weitere Maßnahmen angeordnet bzw. umgesetzt: - Kontrolle des Leckerkennungssystems am Gärrestlager auf Funktionsfähigkeit; Ergebnis: Funktionsfähigkeit gegeben, - Anforderung eines Havarie-Berichts (mit Ursachenaufklärung), - Anordnung der Instandsetzung des (für die Havarie ursächlichen, defekten) Füllstanderfassung -/Überfüllsicherungs-Systems und Aufforderung zu zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer erneuten Havarie (Installation eines neuen Grenzwertgebers mit optischakustischen Signalgeber zur Auslösung eines Voralarms). Aus Sicht des StALU MS war es nach Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald nicht erforderlich, weitergehende Maßnahmen festzulegen. Die Kosten für die Maßnahmen trägt der Betreiber/Betriebsführer der Anlage (NAWARO BioEnergie Park „Klarsee“ GmbH). 3. Welche Umweltauswirkungen hatte diese Havarie? Welche Ursache wurde für die Havarie festgestellt? Die ausgelaufenen Gärreste wurden vom Anlagenbetreiber restlos aufgenommen und der landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt. Da die ausgelaufenen Gärreste mit der verunreinigten oberen Bodenschicht aufgenommen bzw. abgetragen wurden, sind die flüssigen Gärreste nicht in das Grundwasser gelangt. Durch Maßnahmen des Betreibers zur Schadensbegrenzung (Aufschüttung von Schutzwällen zur Verhinderung der Ausbreitung der übergelaufenen Gärreste; Absaugen der Gärreste) ist eine Verschmutzung der Gewerbestraße vermieden worden, sodass eine Verunreinigung der Gewässer über die Regenwasserkanalisation nicht erfolgte. Als Ursache für die Havarie wurde das technische Versagen der Sicherheitseinrichtung (Füllstanderfassung /Überfüllsicherung) festgestellt, die ein Abschalten der Befüll-Pumpe verhindert hatte. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2765 3 4. Stehen die wenige Tage nach der Havarie festgestellten deutlichen Grenzwertüberschreitungen für Chloride, Nitrate, Phosphor, Amonium und Kohlenstoffe im Regenwasser-Rückhaltebecken des Abwasserzweckverbandes „Klarer See“ im ursächlichen Zusammenhang mit der Havarie an dem Gärrestebehälter? Wenn nicht, konnte ein anderer Verursacher festgestellt werden? Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Havarie vom 29. Juli* beziehungsweise 30. Juli 2018 und der Belastung des Regenwasser-Rückhaltebeckens konnte nicht festgestellt werden. Die Gewerbestraße wurde nicht durch die aufgrund der Havarie ausgelaufenen Gärreste verschmutzt und eine Verunreinigung der Gewässer über die Regenwasserkanalisation erfolgte demnach auch nicht. Bisher konnte keinem Unternehmen die Einleitung, welche zu der Verschmutzung des Regenwasser -Rückhaltebeckens geführt hat, nachgewiesen werden. 5. Wer muss für die Entsorgung des belasteten Regenwassers aus dem Rückhaltebecken aufkommen? Da der Zweckverband Gewerbegebiet ,,Klarer See“ die Niederschlagswasserbeseitigung für die Unternehmen im Gewerbegebiet durchführt, trägt er die Kosten, soweit er sie nicht auf einen oder mehrere Betriebe umlegen kann. ____________________ * Nach der offiziellen wasserbehördlichen Anordnung (Auflage) vom 1. August 2018 folgenden Mitteilung des Betreibers beziehungsweise des Betriebsführers über eine „Abweichung vom Regelbetrieb am 29. Juli 2018“ wird unter dem Punkt Ereignis ausgeführt, dass es am späten Abend des 29. Juli 2018 zu der Havarie kam. Die Havarie wurde vom Betreiber beziehungsweise Betriebsführer am 29. Juli 2018 um circa 22.00 Uhr festgestellt.