Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2769 7. Wahlperiode 14.11.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Stundenzuweisungen für das Schuljahr 2018/2019 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Zu der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2649 ergeben sich Nachfragen. 1. Wie hoch ist die Anzahl der zugewiesenen Unterrichtsstunden im Grundbudget für das Schuljahr 2018/2019 an den allgemeinbildenden Schulen nach Auswertung/Plausibilisierung der Daten der Gesamterhebung (bitte die Anzahl der zugewiesenen Stunden je Einzelschule angeben)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg- Vorpommern nach Auswertung/Plausibilisierung der Daten der Gesamterhebung (bitte die Schülerzahlen je Einzelschule angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/2769 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2649 wird verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor, da die plausibilisierten Daten der Gesamtbedarfserhebung frühestens Ende 2018 vorliegen. 3. Aufgrund welcher Schülerzahlprognose erfolgte im Schuljahr 2018/2019 die Stundenzuweisung (bitte je Einzelschule angeben)? Die Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 (Unterrichtsversorgungsverordnung 2018/2019 und 2019/2020) vom 23.03.2018 regelt die Verteilung der Lehrerwochenstunden, die den öffentlichen Schulen nach dem jeweiligem Landeshaushalt abzüglich der durch die Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung bereitgestellten Lehrerwochenstunden und der durch die Pflichtstundenzahlermäßigungsverordnung bereitgestellten Ermäßigungsstunden zur Verfügung gestellt werden. Den allgemeinbildenden Schulen und Abendgymnasien wurde am 1. Juni 2018 gemäß § 2 der Unterrichtsversorgungsverordnung 2018/2019 und 2019/2020 für das Schuljahr 2018/2019 ein verbindliches Grundbudget an Lehrerwochenstunden als Stundenpool zur Absicherung von Unterrichtsangeboten zugewiesen. Bemessungsgrundlage sind das Grundbudget 2017/2018 sowie die Zuschläge zur Absicherung der zusätzlichen Deutschstunde in den Jahrgangsstufen 1 und 2 gemäß der Kontingentstundentafelverordnung vom 27. April 2009, die zuletzt durch die Verordnung vom 26. Juli 2017 geändert worden ist. Die Schülerzahl ist damit nicht als maßgebliche Bemessungsgrundlage bei der Ermittlung des Grundbudgets zugrunde zu legen - Gleiches gilt für die Schülerzahlprognose. Weitere Verfahrenshinweise hinsichtlich der Stundenzuweisung beziehungsweise Grundlage der Stundenausstattung von Einzelschulen können den Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Drucksachen 7/2333 und 7/2091 entnommen werden.