Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2771 7. Wahlperiode 07.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Teilnahme von Personal des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie an Bürgerversammlungen und ANTWORT der Landesregierung Am 8. Oktober 2018 fand in Bugewitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald eine Bürgerversammlung statt, in der über die Vorhaben der NABU- Stiftung Nationales Naturerbe im Anklamer Stadtbruch informiert wurde. An der Versammlung nahm auch Personal des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie teil, das sich im Verlauf der Veranstaltung auch zu Wort meldete. 1. Aus welchen Gründen hat das Personal des oben genannten Landesamtes an der Bürgerversammlung teilgenommen? Das Personal des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg- Vorpommern (LUNG) war vor Ort, um Informationen über die Haltung der betroffenen Öffentlichkeit zu dem Vorhaben der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe für das LUNG zu gewinnen und gegebenenfalls Fragen der Anwesenden zu beantworten. 2. Wie viel Personal des oben genannten Landesamtes hat an der Bürgerversammlung teilgenommen? Es hat eine Mitarbeiterin des LUNG an der Bürgerversammlung teilgenommen. Drucksache 7/2771 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Funktionen übt dieses Personal jeweils im Landesamt aus? Die teilnehmende Mitarbeiterin ist Abteilungsleiterin der Abteilung „Naturschutz und Naturparke “ im LUNG. 4. Übt dieses Personal, insbesondere im Hinblick auf das Vorhaben der NABU-Stiftung, im Anklamer Stadtbruch eine Funktion aus? Die teilnehmende Mitarbeiterin übt keine Funktion im Hinblick auf das Vorhaben der NABU-Stiftung bezüglich des Anklamer Stadtbruchs aus. 5. Inwiefern ist dieses Personal in die Bearbeitung des diesbezüglichen Förderantrags der NABU-Stiftung einbezogen? Als Abteilungsleiterin steht die teilnehmende Mitarbeiterin einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihrer Abteilung, die Förderanträge nach der Naturschutzförderrichtlinie bearbeiten , vor. 6. War die Mitarbeiterin vor Ort, um Informationen für die Landesregierung zu gewinnen? Wenn ja, welche Informationen hat sie gewonnen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Mitarbeiterin hat ein differenziertes Meinungsbild der Anwesenden zum Vorhaben in der damals geplanten Form aufgenommen. 7. War die Mitarbeiterin vor Ort, um die Bürger über Landesangelegenheiten und Landesinteressen im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu informieren? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2771 3 8. Nehmen Mitarbeiter des oben genannten Landesamtes regelmäßig an Einwohnerversammlungen teil? a) Wenn ja, nur auf Einladung der Veranstalter? b) Wenn ja, eigenständig im Auftrag des Landesamtes? Die Fragen 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Über die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LUNG wird im Einzelfall situationsbedingt entschieden. Das trifft sowohl für die Teilnahme auf Einladung des Veranstalters als auch für öffentliche Veranstaltungen zu. Aspekte, die bei der Entscheidung unter anderem eine Rolle spielen, sind die fachliche Betroffenheit des LUNG, die Bedeutung des Themas und die sonstigen Verpflichtungen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.