Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2775 7. Wahlperiode 14.12.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Eine differenzierte Aufschlüsselung nach Landkreis und kreisfreier Stadt ist statistisch nicht erfasst, sodass die Datenerfassung des ganzen Landes betrachtet wird. Statistische Daten sind in den statistischen Berichten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern nur für den Zeitraum ab 2012 bis 2016 erfasst. 1. Wie viele gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls gab es in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren von 2010 bis heute insgesamt (bitte nach Jahr, Landkreis oder kreisfreier Stadt aufschlüsseln )? Jahr Anzahl 2012 411 2013 327 2014 261 2015 247 2016 449 Drucksache 7/2775 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Gebote gab es in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 2010 bis heute, öffentliche Hilfen, wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge, in Anspruch zu nehmen (bitte nach Jahr, Landkreis oder kreisfreier Stadt aufschlüsseln )? Auferlegung der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 1666 Absatz 3 Nummer 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Jahr Anzahl 2012 176 2013 123 2014 98 2015 92 2016 128 3. Wie viele Gebote gab es in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 2010 bis heute, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen (bitte nach Jahr, Landkreis oder kreisfreier Stadt aufschlüsseln)? 4. Wie viele Verbote gab es in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 2010 bis heute, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält (bitte nach Jahr, Landkreis oder kreisfreier Stadt aufschlüsseln)? 5. Wie viele Verbote gab es in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 2010 bis heute, eine Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen (bitte nach Jahr, Landkreis oder kreisfreier Stadt aufschlüsseln)? Die Fragen 3, 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet, da die Daten im Statistischen Bericht ebenfalls zusammengefasst sind. Aussprache von anderen Geboten oder Verboten gegenüber Personensorgeberechtigten oder Dritten gemäß § 1666 Absatz 2 bis 4 BGB: Jahr Anzahl 2012 27 2013 25 2014 31 2015 27 2016 43 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2775 3 6. Wie viele Ersetzungen von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge gab es in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 2010 bis heute (bitte nach Jahr, Landkreis oder kreisfreier Stadt aufschlüsseln)? Jahr Anzahl 2012 22 2013 14 2014 12 2015 16 2016 13 7. Wie häufig kam es in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 2010 bis heute zur teilweisen oder vollständigen Entziehung der elterlichen Sorge (bitte nach Jahr, Landkreis oder kreisfreier Stadt aufschlüsseln)? Gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge: Jahr Anzahl 2012 74 2013 73 2014 66 2015 59 2016 265 Übertragung des Personensorgerechts ganz oder teilweise auf das Jugendamt: Jahr Anzahl 2012 112 2013 92 2014 54 2015 53 2016 233 Drucksache 7/2775 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 8. Wie viele Fälle der Gefährdung des Kindeswohles oder Misshandlung durch die Inhaber der elterlichen Sorge führten in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren von 2010 bis heute für diese zur Anzeige, strafrechtlichen Verfolgung oder Verurteilung (bitte nach Jahr, Landkreis oder kreisfreier Stadt aufschlüsseln)? Fälle von Kindesschutzgefährdung werden regelmäßig beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bekannt. Dieser behandelt diese Fälle in eigener Zuständigkeit. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung hat hier weder Rechts- noch Fachaufsicht. Deshalb liegen ihm diese Daten auch nicht vor.