Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2776 7. Wahlperiode 18.12.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz in der Hansestadt Rostock und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gab es im Zeitraum von 2012 bis 2017 in der Hansestadt Rostock (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die dazu in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Delikte sind nachstehend abgebildet. Rauschgiftdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz in Rostock Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Fälle 494 546 596 809 869 1.020 2. Bei wie vielen dieser Verstöße im oben genannten Zeitraum waren die Tatverdächtigen unter 18 Jahre alt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik entsprechend erfassten Delikte sind nachstehend abgebildet. Drucksache 7/2776 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Rauschgiftdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz in Rostock Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Aufgeklärte Fälle mit Tatverdächtigen unter 18 Jahren 22 56 39 90 115 169 3. Wie viele Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden im Zeitraum 2012 bis 2017 an Rostocker Schulen registriert (bitte nach Jahren und Schulen aufschlüsseln)? Die Landesregierung erfasst Daten zu meldepflichtigen Vorfällen nach der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen Mecklenburg- Vorpommerns vom 29. Januar 2010. Die Schulen sind verpflichtet, alle meldepflichtigen Vorfälle entsprechend oben genannter Verwaltungsvorschrift der zuständigen Schulbehörde sowie dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern umgehend zu melden (Meldebogen A und Meldebogen B). Grundsätzlich werden alle gemeldeten Vorfälle in der obersten Schulbehörde statistisch erfasst, schulaufsichtlich und (sofern angezeigt) schulpsychologisch begleitet. In den Schuljahren 2012/2013 bis 2015/2016 wurden die gemeldeten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz statistisch nicht nach Schularten erfasst. In diesen Schuljahren beschränkte sich die statistische Erhebung auf die Kategorie „Vorkommnis mit Drogen/Alkohol“ aufgegliedert nach den Schulamtsbereichen. Ab dem Schuljahr 2016/2017 wurde die statistische Erhebung um die Erfassung nach den Schularten erweitert. Schuljahr Anzahl gemeldeter Vorkommnisse in der Kategorie „Vorkommnis mit Drogen/Alkohol“ im Schulamtsbereich Rostock GS FS RegS Gym IGS/KGS BS gesamt Schulamtsbereich Rostock 2012/2013 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 0 2013/2014 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 2 2014/2015 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 4 2015/2016 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 1 2016/2017 0 1 2 4 0 7 2017/2018 0 1 0 0 0 1 Legende: GS - Grundschule FS - Förderschule RegS - Regionale Schule Gym - Gymnasium IGS - Integrierte Gesamtschule KGS - Kooperative Gesamtschule BS - Berufliche Schule k.A. - keine Angaben Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2776 3 4. Welche Programme zur Suchtprävention kamen und kommen seit 2012 bis heute an Rostocker Schulen zum Einsatz (bitte nach Jahr, Programm, Höhe der Fördermittel und Empfänger der Fördermittel aufschlüsseln )? Diese Frage kann die Landesregierung nicht in der von der Fragestellerin gestellten Form beantworten. Dies hat folgende Gründe: Die Landesregierung fördert seit dem Jahr 2012 bis heute im Rahmen des landesweiten Projektes „Regionale Suchtprävention Mecklenburg-Vorpommern“ (RSP) Maßnahmen und Aktivitäten der Suchtprävention in allen Landkreisen und kreisfreien Städten (somit auch im Landkreis Rostock und in der Hansestadt Rostock) in Höhe von 10.000 Euro/Jahr. Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte und das Projekt wird koordiniert und begleitet von der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST M-V). In den Jahren 2014 und 2015 nutzten die in der Suchtprävention tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Fachstellen und/oder Beratungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern erstmals landesweit die den Bundesländern von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Verfügung gestellte Dokumentationssoftware „Dot.sys“. Die Daten werden im Rahmen dieser Software aggregiert auf Landes- und Bundesebene ausgewertet. Zudem hat jede Einrichtung auch die Möglichkeit einer Auswertung beziehungsweise Dokumentation der eigenen Maßnahmen. Eine kommunale Auswertung der Daten ist programmseitig jedoch nicht vorgesehen. Für das Jahr 2014 wurden von den drei Suchtberatungsstellen in Rostock insgesamt 113 Präventionsmaßnahmen und 9 Öffentlichkeitsmaßnahmen für die Hansestadt dokumentiert . Knapp die Hälfte der Maßnahmen, 50 an der Zahl, fanden in Schulen statt. Zielgruppe dieser 50 Maßnahmen waren je zur Hälfte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte (Lehrerfortbildungen, Multiplikatorenschulungen). Im Jahr 2015 wurden ebenfalls insgesamt 113 suchtpräventive Maßnahmen in der Hansestadt Rostock in Dot.sys dokumentiert. Davon fanden 40 Maßnahmen in Schulen statt. 25 Maßnahmen waren auf die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler, 15 Maßnahmen auf die Zielgruppe der Lehrkräfte ausgerichtet. Zu den vorstehend genannten Daten ist anzumerken, dass diese keinen vollständigen Überblick bieten. Zum einen sind die Schulen frei in der Wahl der Anbieter von Suchtpräventionsveranstaltungen , das heißt es führen nicht nur Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus den Suchtberatungsstellen des Landes, die die Dokumentationssoftware nutzten, diese Veranstaltungen durch. Zum anderen werden vor Ort von den Akteuren häufig auch nur Einzelmaßnahmen (wie beispielsweise die aufgeführten Multiplikatorenschulungen und Veranstaltungen mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern) durchgeführt und nicht die in der Frage genannten komplexen Suchtpräventionsprogramme. Im Gegensatz zu den Jahren 2014 und 2015 sind für die Jahre 2012 und 2013 seitens der Landesregierung keine Aussagen möglich, da von den Akteuren in diesem Zeitraum kein einheitliches landesweites Dokumentationssystem genutzt wurde. Für die Jahre 2016 und 2017 können ebenfalls keine validen Daten aufgeführt werden, da die BZgA die Software seit 2016 überarbeitet und diese trotz anderweitiger Zusagen wegen Ausschreibungsverzögerungen bis heute nicht zur Verfügung steht. Drucksache 7/2776 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die Dokumentation in einer von der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST M-V) erarbeiteten als Übergang angedachten Dokumentationsalternative erfolgt derzeit qualitativ nur unzureichend, so dass eine valide Landesauswertung und valide Auswertungen auf kommunaler Ebene für die Jahre 2016 und 2017 nicht möglich sind. Die Landesregierung kann ergänzend zu den bisherigen Ausführungen noch nachfolgenden Überblick über Präventionsmaßnahmen beziehungsweise Programme, die speziell durch die LAKOST M-V an Rostocker Schulen in den Jahren 2012 bis 2018 durchgeführt wurden, geben. Der Tabelle sind die einzelnen suchtpräventiven Maßnahmen an Rostocker Schulen sowie das Veranstaltungsdatum zu entnehmen. Überblick über suchtpräventive Maßnahmen und Veranstaltungsdaten der LAKOST M-V an Rostocker Schulen in den Jahren 2012 bis 2018 Suchtpräventive Maßnahme(n) Veranstaltungsdatum Lehrerfortbildung Elternabend Lehrerfortbildung Trainerausbildung „Klarsicht-Kofferparcours“ Trainerausbildung „Klarsicht-Kofferparcours“ Lehrerfortbildung Lehrerfortbildung Trainerausbildung „acht bis zwölf“ Trainerausbildung „acht bis Zwölf“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Elternabend Elternabend Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Parcours „Volle Pulle leben-auch ohne Alkohol“ Schülerworkshops 31.07.2012 11.02.2013 11.02.2013 20.05.2014 21.05.2014 04.12.2014 10.12.2014 14.09.2015 02.12.2015 18.02.2015 19.02.2015 20.02.2015 11.06.2015 12.06.2015 08.07.2016 29.11.2016 30.11.2016 01.03.2016 30.11.2016 16.05.2017 17.05.2017 19.05.2017 20.05.2017 18.12.2017 19.12.2017 13.04.2018 14.04.2018 15.04.2018 16.04.2018 04.07.2018 05.07.2018 11.04.2018 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2776 5 Anmerkung: Quelle: LAKOST M-V Adressaten waren jeweils eine (vor allem im Kontext von Elternabenden und Lehrerfortbildungen) beziehungsweise häufig auch mehrere Rostocker Schulen gleichzeitig (zum Beispiel im Rahmen der Teilnahme am Alkohol- Parcours oder der Trainerausbildung „acht bis zwölf“). Darüber hinaus ist die Sucht- und Drogenprävention als Teil der Gesundheitserziehung gemäß § 5 Absatz 5 des Schulgesetzes eine bildungsgangunabhängige Querschnittsaufgabe für Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist ein Aufgabengebiet, das in den Rahmenplänen des Landes ausgewiesen und im Bildungs- und Erziehungsprozess umgesetzt wird. Die Sucht- und Drogenprävention ist Bestandteil des Fachunterrichts Biologie, mehrerer Unterrichtsfächer sowie unterschiedlicher Lernbereiche. Dabei arbeiten die Schulen in Umsetzung der Rahmenpläne des Landes, schulinterner Lehrpläne sowie eigener Schulkonzepte nach Bedarf und in eigenverantwortlicher Entscheidung mit externen Partnern zusammen. Eine enge Zusammenarbeit erfolgt in diesem Zusammenhang mit den Beratungslehrkräften für Gesundheitsförderung und Prävention an den vier Staatlichen Schulämtern, mit den Krankenkassen, Suchtberatungsstellen, mit Suchtpräventionskräften in den Regionen, mit Präventionsberatern der Landespolizei sowie mit der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST M-V). Den Schulen stehen folgende unterstützende Angebote im Bereich der Sucht- und Drogenprävention zur Verfügung: - schulinterne Fortbildungsangebote zu suchtpräventiven Themen, - unterstützende Einzel- und Teamberatung zur Planung und Umsetzung von Unterrichtsvorhaben und suchtpräventiven Projekten, - Bereitstellung von Unterrichts- und Informationsmaterialien, - Handreichungen wie die „Handlungsempfehlungen für Schulen im Umgang mit Drogen“ sowie - Elternabende. Des Weiteren ist im Landesprogramm „Gute Gesunde Schule M-V“ die Sucht- und Drogenprävention ein wichtiger Bestandteil in der Zusammenarbeit der Krankenkassen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Zur Prävention und Aufklärung gegen den Substanzmittelmissbrauch an den Schulen stellt die für Gesundheit zuständige Abteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit seit vielen Jahren Fördermittel zur Aufklärung und Prävention für den gesamten Themenbereich Sucht in Form der Förderung der Aktivitäten der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen M-V sowie der bereits erwähnten kommunalen Suchtpräventionsfachkräfte zur Verfügung . Außerdem wurden im Rahmen der polizeilichen Präventionsprojekte im Jahr 2015 34, im Jahr 2016 14 und im Jahr 2017 22 Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Thematik Drogenprävention mit Jugendlichen im Bereich der Polizeiinspektion Rostock durchgeführt. Die Zielgruppe entspricht der Beschreibung im Modulkatalog (Schüler ab der 8. Klasse, Berufsschüler, Eltern, Lehrer/Erzieher). Hierzu wurden jährlich 200 Euro als finanzielle Mittel für die Drogenprävention im Haushalt bereitgestellt. Zahlen zu den durchgeführten Veranstaltungen in den Jahren 2012 bis 2014 liegen nicht mehr vor. Drucksache 7/2776 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 5. Welche Bestrebungen seitens des Landes oder der Hansestadt Rostock gibt es, zukünftig die Maßnahmen zur Prävention im Zusammenhang mit dem Substanzmittelmissbrauch in der Hansestadt Rostock aufzustocken oder auszubauen? Schulen werden sich stetig inhaltlich zum Thema engagieren. Die Sucht- und Drogenprävention wird auch weiterhin an den Rostocker Schulen Teil des Fachunterrichtes Biologie sein, darüber hinaus selbstverständlich auch weiterhin fachübergreifend bearbeitet werden. Auch weiterhin kooperieren Schulen mit dem Beratersystem des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) und etablierten externen Partnern. Die Angebote seitens der LAKOST M-V werden auch zukünftig weiter beworben und durchgeführt und die LAKOST M-V steht für alle zentralen suchtpräventiven Anliegen in der Hansestadt Rostock als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Ebenso werden die Suchtberatungsstellen im Rahmen ihrer Suchtpräventionsarbeit auch zukünftig weiterhin den Schulen Angebote unterbreiten und den Schulen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Seit 2018 gibt es darüber hinaus ein weiteres Seminarangebot für Lehrkräfte zum Thema „Handlungsempfehlungen für Schule im Umgang mit Drogen“.