Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2778 7. Wahlperiode 26.11.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Zukunft des Leistungssportes in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Inwieweit plant die Landesregierung die Einführung eines verbindlichen Bewegungschecks für alle Kinder im Grundschulalter, um frühzeitig Talente erkennen und fördern zu können? Die Einführung eines verbindlichen Bewegungschecks für alle Kinder im Grundschulalter ist derzeit von der Landesregierung nicht geplant. 2. Sind in Bezug auf Frage 1 die Schaffung von Sichtungstrainer-Stellen geplant? In Bezug auf die Frage 1 ist derzeit keine Schaffung von Sichtungstrainerstellen geplant. Drucksache 7/2778 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Sporttalente an den drei Sporteliteschulen hält die Landesregierung für notwendig, um die Weiterentwicklung des Nachwuchsleistungssports in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern? Die Landesregierung hält die Rahmenbedingungen für Sporttalente an den drei Eliteschulen des Sports zur Weiterentwicklung des Nachwuchsleistungssports in Mecklenburg -Vorpommern für ausreichend. 4. Ist in Bezug auf Frage 3 eine Änderung von § 132a des Schulgesetzes geplant? Im Rahmen der derzeitigen Schulgesetznovelle ist vorgesehen, § 132a des Schulgesetzes aufzuheben und dessen Regelungsinhalt in § 69 des Schulgesetzes aufzunehmen, um alle Ermächtigungen bezüglich der Spezialgymnasien im § 69 des Schulgesetzes zusammenzufassen . 5. Inwieweit plant die Landesregierung eine Neuordnung der Regularien des Landes zum Schullastenausgleich, der Internatskosten und der Schülerbeförderungskosten, um unter anderem auch für Talente aus anderen Bundesländern attraktiver zu werden? Die Landesregierung überprüft derzeit im Rahmen der aktuellen Vorbereitungen zu einer Schulgesetznovellierung neben vielen anderen Vorschriften die Regelungen zum Schul- und Internatslastenausgleich sowie der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, unter anderem auch, um die Zukunftschancen für den Fortbestand der Bundesstützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern auch über die Jahr 2020/2024 hinaus zu sichern. Dabei werden auch Regelungen für sportliche Talente aus anderen Bundesländern zur Attraktivitätssteigerung der Verbundsysteme Schule-Leistungssport in die Überlegungen einbezogen. Die Meinungsbildung der Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen. 6. Erwägt die Landesregierung die Schaffung zusätzlicher Lehrer- Trainerstellen, um Schulsport und Nachwuchsförderung besser zu verknüpfen und Betreuung und Training verlässlicher und besser zu gestalten? Die Landesregierung erwägt derzeit keine Schaffung zusätzlicher Lehrer-Trainer-Stellen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2778 3 7. Inwieweit plant die Landesregierung eine Anhebung der Trainergehälter in den Olympiastützpunkten und der Trainer GmbH sowie ein gemeinsames Vorgehen mit Kreisen, Kommunen, Verbänden und Vereinen zur altersarmutssicheren Finanzierung der im Sport Tätigen? Die Trainergehälter des Olympiastützpunktes werden gemeinsam durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Land finanziert. Die Kofinanzierungsanteile des Landes orientieren sich dabei an der Förderung des Bundes auf der Grundlage des Leistungssportprogramms vom 28. September 2005 (GMBl 2005. S. 1270 ff) sowie der Förderrichtlinien Stützpunktsystem vom 10. Oktober 2005 (GMBl 2005. S. 1280 ff), in der Fassung vom 7. November 2008 (GMBl 2008. S. 1331), zuletzt geändert am 19. März 2015 (GMBl 2015, S. 302). Die Zuwendungsempfänger tragen in der Regel jeweils die Hälfte der Gesamtvergütung; die Höchstzuwendungen des Bundes sind begrenzt (2019 30.000 Euro/ Stelle). Die Zuwendungsbeträge werden regelmäßig nach oben angepasst. Die Trainerinnen und Trainer in der Landessportbund Personalmanagement gGmbH werden durch Landesmittel bezuschusst. Der Landessportbund ist bestrebt, die Trainerinnen und Trainer zukünftig in Anlehnung an den Tarifvertrag der Länder einzugruppieren und zu vergüten. Dazu ist es jedoch erforderlich, die Fördermittel des Landes schrittweise aufzustocken und eine adäquate Finanzausstattung des § 10 des Sportfördergesetzes herbeizuführen. In 2018 hat die Landesregierung die Zuwendungen an den Landessportbund für tarifnähere Vergütungen erhöht. Eine weitere Erhöhung der Finanzierungsanteile der Kommunen, Verbände und Vereine ist aufgrund des bereits hohen finanziellen Eigenanteils nicht realisierbar. 8. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung des Landessportbundes , Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst für Leistungssportlerinnen und -sportler zu schaffen, um so der Abwanderung von Athletinnen und Athleten entgegenzuwirken ? Mit der Einrichtung der Sportfördergruppe der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung bereits ein geeignetes Instrument geschaffen, um Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern unseres Landes die berufliche Entwicklung parallel zum Leistungssport zu ermöglichen. Weiterhin gibt es Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Olympiastützpunkt Mecklenburg -Vorpommern und den Universitäten beziehungsweise den Hochschulen des Landes, um Spitzenathletinnen und Spitzenathleten dahingehend zu unterstützen, einen von den Athletinnen und Athleten gewünschten Studienplatz in der Nähe des Trainingsortes zu erhalten. Die Landesregierung sieht in der Optimierung der Rahmenbedingungen für eine duale Karriere der Athletinnen und Athleten eine wichtige Aufgabe und befürwortet entsprechendes Engagement öffentlicher Arbeitgeber, die die leistungssportliche Karriere unterstützen und Zukunftsperspektiven aufzeigen. Drucksache 7/2778 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 9. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung in Hinsicht auf Ausbau und Sicherung der für den Leistungssport notwendigen Sportstätten? Gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung zur Neuordnung der Finanzierungsbeiträge anlässlich der Neustrukturierung des olympischen und paralympischen Leistungssportes und der Spitzensportförderung (B-L-V Sport) teilen Bund und Länder die Auffassung, dass grundsätzlich ausreichend Sportstätten für den Spitzensport in Deutschland vorhanden sind und Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben gegenüber Neubaumaßnahmen der Vorrang einzuräumen ist. Die Planungen des Landes werden jährlich mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat abgestimmt und fortgeschrieben. Für den Bundesstützpunkt Wasserspringen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird derzeit die Untere Turnhalle in der Neptunschwimmhalle als Trainingsstätte saniert. Dieses Bauvorhaben wird durch Landes- und Bundesmittel unterstützt. Für das Jahr 2019 ist am Bundesstützpunkt Rudern in Kessin die Dachsanierung des Hauptgebäudes vorgesehen. Die Landesregierung hat diese Maßnahme beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Förderung angemeldet. 10. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der wissenschaftlichen Begleitung leistungssportlicher Entwicklungsprozesse bei? Sind in diesem Kontext Kooperationen mit anderen Bundesländern geplant? Die Landesregierung misst der wissenschaftlichen Begleitung leistungssportlicher Entwicklung eine hohe Bedeutung zu. Im Zuge der Leistungssportreform wird ein wissenschaftliches Verbundsystem für den Leistungssport angestrebt, von dem auch der Nachwuchsleistungssport in den Ländern profitieren wird. Dazu werden die Länder zukünftig eine Finanzierungsbeteiligung an den Leistungen des Institutes für angewandte Trainingswissenschaften (IAT) leisten. Dem IAT obliegt die prozessbegleitende Trainings- und Wettkampfforschung im Spitzen- und Nachwuchssport. Die Länderbeteiligung an der Finanzierung des IAT dient der Erstellung von länderübergreifenden Projekten im Nachwuchsleistungssport, die in besonderer Weise in den Themenfeldern Talentsichtung und Talentförderung angesiedelt sind.