Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2781 7. Wahlperiode 20.12.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Förderung der Erziehungs- und Familienberatung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden alle Landkreise und kreisfreien Städte um Auskunft gebeten. Die Landkreise Rostock, Ludwigslust-Parchim, Vorpommern-Rügen und Nordwestmecklenburg haben geantwortet. Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen kooperieren in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere mit den Ehe- und Familienberatungsstellen, Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen , Beratungsstellen zu den Themen Trennung und Scheidung, sowie den Allgemeinen Sozialberatungen. Die Erziehungs- und Familienberatung ist eine Leistung nach dem SGB VIII und die Anerkennung und Förderung unterliegt seit dem Aufgabenzuordnungsgesetz zur Kreisgebietsreform 2011 den Landkreisen und kreisfreien Städten. Drucksache 7/2781 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche finanziellen Mittel in welcher Höhe gibt das Land anteilig an die Erziehungs- und Familienberatungsstellen für die Erfüllung der Aufgaben nach §28 SGB VIII? a) Wie hat sich die Beteiligung an den Kosten seit 2015 entwickelt? b) Welche Finanzierungsanteile bestehen für die örtlichen Träger, die Kommunen und den Bund? c) Welche Anteile müssen aus Eigenmitteln erbracht werden? Die Förderung der Erziehungs- und Familienberatung liegt im eigenen Wirkungskreis der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Eine Finanzierung durch das Land erfolgt nicht. 2. Welche Strukturhilfen für Erziehungsberatung sind geplant, um die Erziehungsberatungsstellen in ihrer Leistungsfähigkeit und mit ihrer Fachkompetenz für die Landkreise und kreisfreien Städte nutzbarer zu machen und an eine annähernde Inanspruchnahme an den Bundesdurchschnitt heranzuführen? Es sind keine Strukturhilfen für Erziehungsberatungsstellen geplant. 3. Wie steht die Landesregierung dazu, Erziehungs- und Familienberatungsstellen pauschal und institutionell zu fördern, anstatt nach Fachleistungsstunden abzurechnen (bitte begründen)? Da die Förderung und Anerkennung von Erziehungs- und Familienberatungsstellen seit dem Aufgabenzuordnungsgesetz zur Kreisgebietsreform 2011 durch die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt, obliegt es den jeweiligen Gebietskörperschaften, eine entsprechende Regelung zu finden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2781 3 4. Wieviel Zeit steht den Fachkräften in den Beratungsstellen auf welcher rechtlichen Grundlage pro Jahr für Weiterbildung, Supervision und Vernetzungsarbeit zur Verfügung (bitte insgesamt und unterteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)? Inwiefern bestehen Förderungen bzw. sind finanzielle Förderungen für die Weiterbildung, Supervision und Vernetzungsarbeit der Fachkräfte in den Beratungsstellen seitens des Landes vorgesehen? Dem Landkreis Ludwigslust-Parchim liegen dazu keine Daten vor. Im Landkreis Rostock stehen einer Vollzeitkraft dafür insgesamt 208 Stunden im Jahr zur Verfügung. Die Regelung wurde durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses getroffen. Im Landkreis Nordwestmecklenburg richtet sich die zur Verfügung stehende Zeit nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem entsprechenden Leistungserbringer. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte werden je Vollzeitäquivalent (VzÄ) in der individuellen Vereinbarung fünf Tage an Fortbildung zuzüglich einem wöchentlichen Stundenvolumen für Supervision und Vernetzungsarbeit berücksichtigt.