Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2782 7. Wahlperiode 27.12.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Situation der Erziehungs- und Familienberatung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden alle Landkreise und kreisfreien Städte um Auskunft gebeten. Die Landkreise Rostock, Ludwigslust-Parchim, Vorpommern-Rügen und Nordwestmecklenburg haben geantwortet. Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen kooperieren in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere mit den Ehe- und Familienberatungsstellen, Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen , Beratungsstellen zu den Themen Trennung und Scheidung, sowie den Allgemeinen Sozialberatungen. Die Erziehungs- und Familienberatung ist eine Leistung nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und die Anerkennung und Förderung unterliegt seit dem Aufgabenzuordnungsgesetz zur Kreisgebietsreform 2011 den Landkreisen und kreisfreien Städten. Drucksache 7/2782 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Erziehungs- und Familienberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen auf Grundlage von § 28 SGB VIII mit welchen jeweiligen Stellenanteilen und bei welchen Trägern gibt es in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg- Vorpommern? Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl der Einrichtungen Träger/Standorte Stellenanteil in Vollzeitäquivalent (VzÄ) Mecklenburgische Seenplatte 8 Keine Angaben keine Angaben Landkreis Rostock 7 CJD Teterow Keine Angaben CJD Tessin Heilpädagogische Praxis Gräber Systemische Beratungsstelle Güstrow Familienberatungsstelle AWO Güstrow Diakonie Bützow GeBEG Bad Doberan Ludwigslust - Parchim 5 DRK Kreisverband Parchim (Sternberg, Crivitz) keine Angaben IB Südwestmecklenburg (Hagenow, Boizenburg, Wittenburg) Caritas Westmecklenburg (Hagenow) Diakoniewerk Kloster Dobbertin (Parchim, Lübz) Stift Bethlehem (Ludwigslust) Nordwestmecklenburg 3 Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ (Rehna) 1,325 VzÄ Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ (Grevesmühlen) 1,025 VzÄ Deutsches Rotes Kreuz Nordwestmecklenburg e. V. (Grevesmühlen) 2,003 VzÄ Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH (Wismar) 1,88 VzÄ Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2782 3 2. Werden Erziehungsberatungsstellen durch Landesministerien akkreditiert ? a) Wenn ja, durch welches Ministerium? b) Welche Beratungsstellen sind aktuell akkreditiert (bitte namentlich nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufführen)? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Durch Landesministerien wurden keine Erziehungsberatungsstellen akkreditiert. 3. Wie hat sich die Zahl und der Stundenumfang der Beratungsstellen in den einzelnen Jahren seit 2015 entwickelt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen)? Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl der Beratungsstellen Stundenumfang 2015 Stundenumfang 2016 Stundenumfang 2017 Landkreis Rostock Systemisches Beratungszentrum Güstrow (ab Juli 2017) - - 1.343,65 CJD Waren 2.256,00 1.712,70 1.148,95 Diakonie Güstrow 1.271,60 157,30 653,40 AWO 3.834,60 4.018,30 3.187,80 GeBEG 3.895,38 3.228,50 3.332,18 Heilpädagogische Praxis Gräber 3.242,50 3.242,50 3.574,00 Summe 14.500,08 12.888,80 13.239,98 Landkreise/ kreisfreie Städte Anzahl der Beratungsstellen Fachleistungsstunde im Monat je Beratungsstelle Bemerkungen Mecklenburgische Seenplatte Fallzahlen nach § 28 SGB VIII (mit Hilfeplan) 8 § 17 SGB VIII/10 h Bezüglich des Stundenumfangs wurde mit den Anbietern der Erziehungsberatungsstellen Pauschalen vereinbart. Zu allen Leistungen besteht ein niederschwelliger Zugang, ohne vorherige Antragsstellung. § 18 SGB VIII/10 h § 28 SGB VIII/ (ohne Hilfeplan) 44 h Drucksache 7/2782 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Landkreise/ kreisfreie Städte Anzahl der Beratungsstellen Jahr 2015 2016 2017 Nordwestmecklenburg Fallzahlen nach §28 SGB VIII (Stundenumfang richtet sich nach dem Einzelfall) 3 45 26 18 Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat keine Angaben gemacht. 4. Wie stellt sich die Anzahl der Fälle pro Einrichtung und nach Landkreisen dar [bitte nach Leistungsbereichen aufgliedern - §§ 8, 8a, 8b, 11, 16, 17, 18, 27, 28, 35a, 41 SGB VIII; § 156 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG); § 10 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)]? Der Landkreis Ludwigslust-Parchim finanziert die Beratungsstellen nach § 36a Absatz 2 SGB VIII mit Pauschalen. Weitere Aussagen kann der Landkreis nicht treffen, da ihm diese Daten nicht vorliegen. Der Landkreis Rostock kann keine Aussage dazu treffen, da ihm diese Daten nicht vorliegen. Der Landkreis Nordwestmecklenburg kann darüber keine detaillierte Aussage treffen und verweist auf Frage 3. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verweist auf Frage 3. Hilfen nach § 28 SGB VIII (mit Hilfeplan) wurden in den Jahren 2015 (118), 2016 (107), 2017 (129) und Januar bis November 2018 (106) erbracht. 5. Wie viele und welche Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern mussten wann aus welchen Gründen schließen bzw. stehen kurz vor der Schließung? Im Landkreis Ludwigslust-Parchim stehen keine Beratungsstellen vor der Schließung. Im Landkreis Rostock wurde die Einrichtung der Volkssolidarität-Güstrow geschlossen. Gründe hierfür sind dem Landkreis nicht bekannt. Es erfolgte nach Schließung die Gründung einer neuen Einrichtung. Im Landkreis Nordwestmecklenburg stehen keine Beratungsstellen vor der Schließung. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte stehen keine Beratungsstellen vor der Schließung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2782 5 6. Wie viele Fachkräfte für die Erziehungsberatung fehlen derzeit in welchen Beratungsstellen? Der Landkreis Ludwigslust-Parchim kann hierzu keine Angaben machen. Der Landkreis Rostock kann hierzu keine Angaben machen. Der Landkreis Nordwestmecklenburg kann hierzu keine Angaben machen. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte fehlen derzeit keine Fachkräfte in den Beratungsstellen . 7. In wie vielen Erziehungsberatungsstellen ist bei der Beachtung der fachlichen Standards die multidisziplinäre Arbeitsweise (mindestens 3- Fachlichkeit) gewährleistet? Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist die Besetzung mit geeigneten Fachkräften gemäß der Richtlinie für die Anerkennung von Beratungsstellen vom 17. September 1992 nach Punkt 3.1 Anstrich 8 vorgesehen. Im Landkreis Rostock ist die multidisziplinäre Arbeitsweise in allen sieben Beratungsstellen gegeben. Im Landkreis Nordwestmecklenburg ist die multidisziplinäre Arbeitsweise in allen vier Beratungsstellen gegeben. Gemäß den im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte geltenden Qualitätsstandards im Bereich der Hilfen zur Erziehung, trifft das für alle Einrichtungen zu. Dort, wo keine drei Fachkräfte tätig sind, bestehen Kooperationsvereinbarungen. 8. Wie ist die Inanspruchnahme der Erziehungsberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern je 10.000 der unter 21-Jährigen im Vergleich zu den anderen Bundesländern? a) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu vor? b) Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus vorliegenden Ergebnissen und Bewertungen? Die Fragen 8, a), und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2549 verwiesen. Vergleiche zu anderen Bundesländern liegen der Landesregierung nicht vor. Drucksache 7/2782 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 9. Wie ist die Inanspruchnahme der Erziehungsberatungsstellen je 10.000 der unter 21-jährigen im Vergleich der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern? a) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu vor? b) Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus vorliegenden Ergebnissen und Bewertungen? Siehe Antwort zu Frage 8. 10. Kann dem Rechtsanspruch auf vertrauliche und kostenfreie Beratung in Mecklenburg-Vorpommern vollumfänglich und flächendeckend entsprochen werden (bitte begründen)? a) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu vor? b) Gab es in der Vergangenheit Klagen oder Meldungen, bei denen das Recht auf Beratung nicht in Anspruch genommen werden konnte? c) Welche Gründe lagen dafür vor? Die Fragen 10, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Zur Beantwortung der Frage haben drei von acht Landkreisen/kreisfreien Städten mitgeteilt, dass dem Rechtsanspruch auf vertrauliche und kostenfreie Beratung entsprochen werden kann. Eigene Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Die Landesregierung hat keine Kenntnisse über Klagen oder Meldungen, bei denen das Recht auf Beratung nicht in Anspruch genommen werden konnte.