Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2787 7. Wahlperiode 26.11.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD Schulabsentismus an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und ANTWORT der Landesregierung Auf die Kleine Anfrage zum Thema Schulabsentismus, Drucksache 7/2584, hat die Landesregierung Auskunft über unentschuldigte Fehltage von Schülern an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gegeben. Da hiermit lediglich ganztägiges Fehlen erfasst ist, jedoch auch einzelne Unterrichtsstunden oder Teile eines Unterrichtstages von Schulabsentismus betroffen sind, ergeben sich weitere Fragen. 1. Erhebt die Landesregierung auch die Anzahl unentschuldigter Fehlstunden , die sich nicht zu ganzen Fehltagen summierten an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen? a) Wenn ja, wie hat sich die Anzahl unentschuldigter Fehlstunden seit dem Schuljahr 2010/2011 bis heute entwickelt (bitte nach Schuljahr, Anzahl der Fehlstunden im Schuljahr und Zahl der Schüler mit Fehlstunden aufschlüsseln)? b) Wenn nicht, warum verzichtet die Landesregierung auf die Erhebung dieser Daten? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung erfasst auf der Grundlage der nachstehenden zwei Verwaltungsvorschriften Fehlzeiten. Drucksache 7/2787 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Gemäß der Verwaltungsvorschrift „Allgemeine Bestimmungen über die Zeugnisse und für die Zeugniserteilung allgemeinbildender Schulen“ vom 24. Januar 2018 erhebt die Landesregierung von den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen jene Fehlzeiten, die für die Berechnung der Fehltage auf den Halbjahres- und Endjahreszeugnissen erforderlich sind. Es wird entsprechend der Regelung unter Punkt 5.4 dabei nach entschuldigten und unentschuldigten Fehltagen entschieden, nicht jedoch nach der Anzahl der jeweiligen Fehlstunden. Die Verwaltungsvorschrift „Umgang mit Klassenbüchern, Kurs- und Nachweisheften sowie Notenbüchern/-listen an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“ vom 21. Februar 2017 regelt unter Punkt I.1. zu k. Versäumnisse der Schülerinnen und Schüler das Verfahren zur Aufrechnung einzelner Fehlstunden. Hier heißt es: „An den allgemeinbildenden Schulen werden einzelne Fehlstunden in die monatliche Erfassung der Versäumnisse übernommen und am Monatsende addiert (fünf Fehlstunden ergeben jeweils einen Fehltag).“ Weniger als fünf unentschuldigte Fehlstunden werden der zuständigen Schulbehörde nicht angezeigt. 2. Ist für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 inzwischen bekannt, wie viele Schüler Fehltage aufwiesen? Wenn ja, wie hoch war diese Zahl im jeweiligen Schuljahr? Die Fehltage werden nach entschuldigten und unentschuldigten Fehltagen unterschieden. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit entschuldigten Fehltagen wird nicht von der Landesregierung erhoben. Im Schuljahr 2016/2017 wurden insgesamt 5.596 Schülerinnen und Schüler (4,4 Prozent der Gesamtschülerschaft im Schuljahr 2016/2017) mit unentschuldigten Fehltagen ermittelt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2584 verwiesen. Im Schuljahr 2017/2018 wurden insgesamt 5.468 Schülerinnen und Schüler (4,2 Prozent der Gesamtschülerschaft im Schuljahr 2017/2018) mit unentschuldigten Fehltagen ermittelt. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Umsetzung ihres Handlungsleitfadens „Schulabsentismus“ derzeit vor? Auf welche Art und Weise beabsichtigt die Landesregierung, aufgrund dieser Erkenntnisse bei den Maßnahmen gegen Schulabsentismus nachzusteuern? Derzeit liegen der Landesregierung noch keine umfassenden und belastbaren Erkenntnisse vor. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Handlungsleitfaden evaluiert. Die Ergebnisse werden dazu genutzt, gegebenenfalls bei den Maßnahmen gegen Schulabsentismus nachzusteuern.