Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2791 7. Wahlperiode 26.11.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger und Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Entwicklung studentischen Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. An welchen Standorten und mit welcher Kapazität werden durch die beiden Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern Wohnheimplätze an den jeweiligen Hochschulstandorten vorgehalten (bitte Entwicklung der Kapazität je Standort seit 2017 angeben)? Anzahl der Wohnheimplätze an den jeweiligen Hochschulstandorten Standort Wintersemester (WS) 2016/2017 WS 2017/2018 WS 2018/2019 Greifswald 1.007 866 866 Neubrandenburg 401 401 401 Stralsund 274 274 274 Rostock 1.476 1.472 1.472 Wismar 616 616 616 Drucksache 7/2791 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hat sich die Anzahl der Studierenden seit dem Jahr 2017 an den einzelnen Hochschulstandorten entwickelt? Entwicklung der Studierenden an den Hochschulstandorten (ohne Fernstudierende) Standort WS 2016/2017 WS 2017/2018 WS 2018/2019* Greifswald 10.414 10.246 - Neubrandenburg 2.056 2.170 - Stralsund 2.201 2.172 - Rostock 14.376 14.325 - Wismar 3.728 3.461 - * vorläufige Ergebnisse liegen dem statistischen Landesamt für das WS 2018/2019 noch nicht vor, deshalb keine Angaben möglich 3. Wie hoch war die Unterbringungsquote der Studierenden in den Wohnheimen je Hochschulstandort im Wintersemester in den Jahren 2017 und 2018, zzgl. derzeitig bis 2. November 2019? Unterbringungsquote der Studierenden an den Hochschulstandorten Standort WS 2016/2017 (in Prozent) WS 2017/2018 (in Prozent) WS 2018/2019* Greifswald 9,70 8,45 - Neubrandenburg 19,50 18,48 - Stralsund 12,40 12,60 - Rostock 10,30 10,28 - Wismar 16,50 17,80 - * Anzahl der Studierenden für WS 2018/2019 liegt noch nicht vor, deshalb Ermittlung der Quote für WS 2018/2019 nicht möglich 4. Wie gestaltet sich der Mittelabfluss mit Stichtag 1. Oktober 2018 für den Wohnheimneubau und die Sanierung in Bezug auf die vom Land in Aussicht gestellten Fördermittel nach der Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 6/4033 (bitte nach Neubauten und Sanierungen getrennt angeben)? Zur Sicherung der Versorgung der Studierenden mit günstigem Wohnraum wurden bislang für zwei Vorhaben in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Städtebau- und Wohnraumfördermittel bereitgestellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2791 3 Für den Umbau und die Sanierung des Studierendenwohnheims in Greifswald, Johann- Sebastian-Bach-Str. 27, wurden mit Zuwendungsbescheid vom 19. Dezember 2014 an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald Städtebaufördermittel in Höhe von 500.000 Euro aus dem landeseigenen Städtebauförderprogramm bewilligt. Die Fördermittel sind in voller Höhe ausgezahlt worden. Für die Modernisierung des Wohnheimes in Greifswald, Makarenkostraße 47 a-c, wurden mit Zuwendungsbescheid vom 13. Dezember 2016 an das Studierendenwerk Greifswald Wohnraumfördermittel in Höhe von 3.900.000 Euro aus dem Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung bewilligt. Für das Vorhaben wurde auf Antrag des Studierendenwerks eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis zum 31. Oktober 2019 eingeräumt. Die Fördermittel sind bisher nicht abgerufen worden.