Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2796 7. Wahlperiode 22.11.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Bordrechner und Fahrkartendrucker in Bussen/Rufbussen des ÖPNV und ANTWORT der Landesregierung Einzelne Bundesländer fördern Bordrechner und Fahrkartendrucker für Fahrzeuge, die im ÖPNV eingesetzt werden bzw. kaufen sie selbst und vermieten diese an die mit dem ÖPNV beauftragten Verkehrsunternehmen . 1. Inwieweit gibt es Überlegungen oder Planungen, Bordrechner und Fahrkartendrucker für im ÖPNV eingesetzte Fahrzeuge der Verkehrsunternehmen durch das Land zu fördern? Die Förderung von Bordrechnern ist nach der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Mecklenburg- Vorpommern vom 21. Juli 2017 (AmtsBl. M-V S. 538), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 26. März 2018 (AmtsBl. M-V S. 255), möglich. Überlegungen zu einem eigenen Förderprogramm für Bordrechner und Fahrkartendrucker gibt es seitens der Landesregierung nicht. Drucksache 7/2796 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Inwieweit gibt es Überlegungen oder Planungen, ein landesweit einheitliches System unabhängig von Kreisgrenzen und Zuständigkeiten aufzubauen, indem etwa über die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern Bordrechner und Fahrkartendrucker erworben und an die mit dem ÖPNV beauftragten Verkehrsunternehmen vermietet werden? Seitens der Landesregierung gibt es dazu keine Überlegungen oder Planungen. 3. Was planen Landesregierung oder landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, um sicherzustellen, dass Bordrechner und Fahrkartendrucker in für den ÖPNV genutzten Fahrzeugen über Verwaltungs - und Zuständigkeitsgrenzen hinweg kompatibel sind bzw. über einheitliche Standards verfügen? Nach § 4 Absatz 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg- Vorpommern (ÖPNVG M-V) vom 15. November 1995 (GVOBl. M-V S. 606), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. November 2009 (GVOBl. M-V S. 606) obliegt die Erstellung der Verkehrsleistungen im ÖPNV den Verkehrsunternehmen. Insofern obliegt auch die Auswahl der Technik grundsätzlich dem jeweiligen Verkehrsunternehmen. Für Bordrechner und Fahrkartendrucker liegen nach Kenntnis der Landesregierung Branchenstandards beispielsweise durch den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) e. V., Köln vor, die von den Herstellern entsprechend berücksichtigt werden. Eigene Initiativen der Landesregierung werden auf diesem Feld für nicht erforderlich gehalten. 4. Welche alternativen Möglichkeiten werden zudem verfolgt, um sicherzustellen, dass Informationen jeglicher Art in Echtzeit sowie Möglichkeiten der Kommunikation bis hin zum Lösen von Fahrscheinen künftig landesweit verfügbar sind? Die Landesregierung ist bestrebt, Echtzeitinformationen über die Fahrplanauskunft „MV fährt gut“ zukünftig in noch stärkerem Maße bereitzustellen. Hierzu wurden die Verkehrsunternehmen des Landes nach ihrem Bedarf an Unterstützung abgefragt. Hinsichtlich des technisch deutlich anspruchsvolleren Fahrscheinverkaufes über verschiedene Verkehrsunternehmen hinweg, verfolgt die Landesregierung aktuelle Branchenbestrebungen zu möglichen Lösungen (beispielsweise die Vernetzungsinitiative VDV Mobility Inside). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2796 3 5. Welche Kenntnisse liegen zum gegenwärtigen Ausrüstungsstand mit ITCS/RBL-Systemen (Betriebsleittechnik) der mit dem ÖPNV beauftragten Verkehrsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor? a) Ist bekannt, ob und wann solche Systeme angeschafft oder aktualisiert werden sollen? b) Wenn ja, ist dabei etwa durch Online-Schnittstellen sichergestellt, dass Kommunikation und die Nutzung von Datenpools verschiedener Verkehrsunternehmen miteinander möglich sind oder wären? c) Wenn nicht, wie wird das begründet? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH hat zur Möglichkeit der Übermittlung von Echtzeitdaten im Frühjahr 2018 eine Befragung der Verkehrsunternehmen im Land durchgeführt. Danach waren zum damaligen Zeitpunkt fünf Unternehmen dazu in der Lage, ein Unternehmen in der Umsetzung einer Lösung und 14 Unternehmen waren technisch nicht in der Lage. Technische Einzelheiten zu den Systemen sind der Landesregierung nicht bekannt. 6. Inwieweit erwägt das Land, die Weiterführung und Ausweitung des Modellvorhabens ILSE zu unterstützen, ergänzend oder im Anschluss an eine Bundesförderung? Ist beispielsweise geplant oder vorstellbar, dass das Land den Landkreis Vorpommern-Greifswald beim Kauf der genutzten Software unterstützt und sogar erwägt, diese auch anderen Kreisen für ähnliche Projekte zur Verfügung zu stellen? Die Erwägungen der Landesregierung zu einer möglichen Unterstützung zur Weiterführung des Modellvorhabens ILSE sind noch nicht abgeschlossen. Eine Förderung für den Kauf der Software ist nach der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Mecklenburg- Vorpommern grundsätzlich denkbar. Ein entsprechender Antrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald liegt jedoch nicht vor. Eine Förderung auch der anderen Landkreise ist grundsätzlich denkbar.