Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2820 7. Wahlperiode 07.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Mehrfach- und Intensivtäter in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In Drucksache 7/2623 schreibt die Landesregierung zur Frage einer gesetzlich möglichen Ausweisung von ausländischen Intensivtätern: „Die Landesregierung weist daraufhin, dass bei Erfüllung der Voraussetzungen des gesetzlichen Tatbestandes die Ausweisung der betroffenen Person verfügt wird. […] Davon zu trennen ist jedoch die Frage, ob und welche Folgen aus der Ausweisung erwachsen. Eine Ausweisung kann erfolgen, obwohl eine tatsächliche Abschiebung […] zumeist nicht möglich sein wird.“ Hierzu ergeben sich Nachfragen. 1. In wie vielen Fällen haben Ausländerbehörden in Mecklenburg- Vorpommern seit 2014 eine Ausweisung gemäß § 53 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz verfügt (bitte aufgliedern nach Kommune, Anzahl und Jahr)? In wie vielen dieser Fälle erfolgte seit 2014 auch eine tatsächliche Abschiebung (bitte aufgliedern nach Kommune, Anzahl und Jahr)? Es wird darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von Ausweisungsinteressen auch die Erteilung eines erstmalig beantragten Aufenthaltstitels oder die Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels abgelehnt werden kann (§ 5 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz - Umkehrschluss). Nach § 5 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu versagen, wenn ein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 54 Absatz 1 Nummer 2 oder 4 Aufenthaltsgesetz besteht. Insofern ist die Ausweisung nur eines von mehreren Mitteln der Aufenthaltsbeendigung. Drucksache 7/2820 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Ausweisungen der Jahre 2014 bis heute (Stand: 18. November 2018) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: AdA bedeutet „Anzahl der Ausweisungen“, AdtA bedeutet „Anzahl der tatsächlichen Abschiebungen“, HRO bedeutet „Hansestadt Rostock“, LUP bedeutet „Landkreis Ludwigslust-Parchim“, SN bedeutet „Landeshauptstadt Schwerin“, VG bedeutet „Landkreise Vorpommern-Greifswald“, VR bedeutet „Landkreis Vorpommern-Rügen“, NWM bedeutet „Landkreis Nordwestmecklenburg“, MSE bedeutet „Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“, LKR bedeutet „Landkreis Rostock“, LAiV, Abt. 5 bedeutet „Landesamt für innere Verwaltung, Abteilung 5“. Aufgrund der nicht detaillierten Fragestellung haben die Ausländerbehörden tatsächlich erfolgte Abschiebungen teilweise dem Jahr der Ausweisungen zugeordnet. Eine Präzisierung war in der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Jahr AdA (HRO) AdtA (HRO) AdA (LUP) AdtA (LUP) AdA (SN) AdtA (SN) AdA (VG) AdtA (VG) AdA (VR) AdtA (VR) 2014 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 2015 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2016 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 2017 1 0 0 0 0 1 (aus 2016) 5 0 0 0 2018 1 0 0 0 0 0 2 0 0 0 Jahr AdA (NWM) AdtA (NWM) AdA (MSE) AdtA (MSE) AdA (LKR) AdtA (LKR) AdA LAiV, Abt. 5) AdtA (LAiV), Abt. 5 2014 1 1 0 0 2 2 0 0 2015 1 0 0 0 0 0 0 0 2016 0 0 2 1 2 2 0 0 2017 0 0 3 3 3 3 0 0 2018 2 0 1 0 0 0 2 0 Es wurden in den Jahren 2014 bis zum 18. November 2018 insgesamt 32 Ausweisungen verfügt. Daraus folgten in den Jahren 2014 bis zum 18. November 2018 insgesamt 15 Abschiebungen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2820 3 2. Ist nach Kenntnis der Landesregierung im Fall des terrorverdächtigen Syrers Yamen A. eine Ausweisungsverfügung ergangen? a) Wenn nicht, aus welchen Gründen ist dies nicht passiert? b) Wenn nicht, ist diese im Falle einer baldigen Verurteilung nach Einschätzung der Landesregierung zu erwarten? Bislang ist keine Ausweisungsverfügung gegen Yamen A. ergangen. Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Eine Ausweisungsverfügung erfolgte bisher nicht, weil das strafrechtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das Motiv, die Straftat und das Strafmaß stehen noch nicht (zur Überzeugung der zuständigen Ausländerbehörde) fest. Diese bilden aber maßgebliche Kriterien (in Betracht kommen unter anderen schwerwiegende Ausweisungsinteressen nach § 54 Absatz 1 Nummer 1, 1a, 2, und 4 Aufenthaltsgesetz) für eine Ausweisung. Eine aufenthaltsrechtliche Entscheidung vor Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens ist insbesondere daher nicht zwingend erforderlich, da sich der Tatverdächtige in Untersuchungshaft befindet. 3. Wie viele Mehrfachtäter sind seit 2014 in Mecklenburg-Vorpommern kriminalstatistisch von den Sicherheitsbehörden erfasst worden (bitte nach Anzahl pro Nationalität und Jahr aufgliedern)? In der anliegenden Tabelle werden die angefragten Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtäter dargestellt, die innerhalb eines Berichtsjahres mit mindestens zwei Straftaten als Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst wurden. Bei den zugrundeliegenden Fällen sind Straftaten gegen das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG), das Asylgesetz und das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz /EU) enthalten. Statistisch ist es möglich, dass eine Person in mehreren Kalenderjahren als Mehrfachtäterin oder Mehrfachtäter gezählt wird. Eine jahresübergreifende Summenbildung führt insofern zu Fehlinterpretationen. Unter Berücksichtigung des großen Datenvolumens wurde die Anzahl der deutschen Tatverdächtigen rechnerisch ermittelt, indem von der Gesamtzahl aller Tatverdächtigen die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen subtrahiert wurde. Im Ergebnis führt das dazu, dass bei den in dieser Tabelle ausgewiesenen deutschen Tatverdächtigen diejenigen nicht gezählt wurden, welche im selben Berichtsjahr zwischen zwei Tatbegehungen ihre Staatsangehörigkeit von Nichtdeutsch auf Deutsch gewechselt haben. Drucksache 7/2820 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Staatsangehörigkeit Anzahl erfasster Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtäter 2014 2015 2016 2017 afghanisch 17 26 76 83 ägyptisch 12 29 17 34 albanisch 6 70 53 54 algerisch 11 10 11 17 amerikanisch 2 1 1 argentinisch 1 armenisch 26 40 36 35 aserbaidschanisch 9 11 7 12 äthiopisch 1 australisch 1 bangladeschisch 1 1 4 2 belgisch 3 beninisch 1 1 1 bosnisch 17 17 13 19 brasilianisch 6 6 1 2 britisch 5 3 2 3 bulgarisch 17 9 11 26 burkinisch 3 chilenisch 1 chinesisch 2 1 1 dänisch 4 5 deutsch 12.250 11.144 11.340 10.386 dominicanisch 1 2 2 eritreisch 5 6 11 18 estnisch 4 2 finnisch 2 französisch 1 3 2 1 gabunisch 1 gambisch 3 1 1 6 georgisch 13 11 8 8 ghanaisch 24 30 33 27 griechisch 8 9 8 12 guayanisch 1 5 guinea-bissauisch 1 honduranisch 1 1 3 indisch 9 6 7 5 indonesisch 1 1 irakisch 35 18 27 22 iranisch 7 4 25 37 irisch 1 israelisch 4 1 3 italienisch 15 19 16 13 ivorisch 1 jemenitisch 1 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2820 5 Staatsangehörigkeit Anzahl erfasster Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtäter 2014 2015 2016 2017 jordanisch 9 3 3 5 kamerunisch 4 3 1 kanadisch 2 kasachisch 6 5 4 2 kenianisch 1 2 2 2 kirgistanisch 1 2 2 kolumbianisch 1 2 1 kongolesisch 1 kongolesisch (Demokratische Republik) 1 1 koreanisch, Süd 1 kosovarisch 6 11 11 10 kroatisch 3 4 5 kubanisch 2 1 kuwaitisch 1 1 lettisch 6 6 5 8 libanesisch 4 3 2 libysch 1 1 2 litauisch 21 44 35 34 luxemburgisch 2 makedonisch 3 8 6 2 malisch 1 marokkanisch 10 7 18 20 mauretanisch 16 19 32 35 mauritisch 1 1 1 mexikanisch 1 1 moldauisch 2 4 5 6 mongolisch 1 montenegrisch 1 6 3 mosambikanisch 1 niederländisch 8 7 6 7 nigerianisch 6 2 3 4 nigrisch 1 norwegisch 1 1 1 österreichisch 4 4 2 9 pakistanisch 2 4 9 3 polnisch 244 268 243 197 portugiesisch 3 2 3 4 rumänisch 69 66 67 72 russisch 76 76 93 91 salvadorianisch 1 saudiarabisch 1 schwedisch 5 5 4 3 schweizerisch 4 5 4 2 Drucksache 7/2820 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Staatsangehörigkeit Anzahl erfasster Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtäter 2014 2015 2016 2017 senegalesisch 1 1 serbisch 39 66 52 32 slowakisch 2 3 3 4 slowenisch 1 1 1 1 somalisch 6 13 23 32 spanisch 4 1 4 12 srilankisch 2 staatenlos 2 6 14 22 sudanesisch 1 syrisch 18 75 385 372 tadschikisch 1 1 thailändisch 2 1 3 togoisch 5 2 4 4 tschechisch 16 10 8 10 tunesisch 6 6 5 4 türkisch 41 34 41 42 turkmenisch 2 1 1 ugandisch 1 ukrainisch 23 87 101 108 ungarisch 8 10 15 7 usbekisch 5 3 1 vietnamesisch 13 15 12 8 weißrussisch 1 1 2 2 4. Wie viele Intensivtäter sind seit 2014 in Mecklenburg-Vorpommern kriminalstatistisch von den Sicherheitsbehörden erfasst worden (bitte nach Anzahl pro Nationalität und Jahr aufgliedern)? Für die Jahre 2014 bis einschließlich 2016 liegen keine Daten zur Nationalität vor, deshalb können erst ab dem Zeitraum 1. Januar 2017 die Intensivtäterinnen und Intensivtäter nach ihrer Nationalität aufgegliedert werden. Die starken Unterschiede bei der Gesamtzahl der Intensivtäterinnen und Intensivtäter sind auch auf die Aktualisierung des Definitionssystems zurückzuführen. Demnach wurden von 2014 bis 2016 die Anzahl der Intensivtäterinnen und Intensivtäter im Zweijahreszeitraum überprüft. Ab 2017 beträgt der Erhebungszeitraum für Intensivtäterinnen und Intensivtäter zwölf Monate, darüber hinaus ist eine Überprüfung der Intensivtäterzahlen in einem halbjährlichen Turnus festgelegt. Zahlen für das Jahr 2018 können noch nicht mitgeteilt werden, weil das Jahr noch nicht beendet ist. Die Anzahl und Nationalität der Intensivtäterinnen und Intensivtäter sind der anliegenden Tabelle zu entnehmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2820 7 2013/2014 2015/2016 Anfang 1. Halbjahr 2017 bis Ende 2. Halbjahr 2017 gesamt 332 235 67 ägyptisch - - 1 algerisch - - 1 deutsch - - 52 lettisch - - 0 mauretanisch - - 0 kosovarisch - - 1 russisch - - 1 somalisch - - 1 syrisch - - 8 türkisch - - 1 ungeklärt - - 1 5. Wie definiert die Landesregierung kriminalstatistisch einen Intensivtäter ? Es werden die Tatverdächtigen als Herausragende Intensivtäterinnen und Intensivtäter erfasst, die durch eine besondere soziale Schädlichkeit auffallen. Dabei werden nicht nur die Anzahl, sondern auch die Art und Schwere der Straftaten, die durch die Tatverdächtigen begangen wurden, berücksichtigt. Die Landespolizei definiert Herausragende Intensivtäterinnen und Intensivtäter wie folgt: „Als Herausragender Intensivtäter (‚HInt‘) ist eine Person anzusehen, die - innerhalb eines Jahres - mindestens 30 Straftaten, wovon mindestens eine Straftat einer der folgenden Hauptgruppen der PKS M-V zugeordnet sein muss: - Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit - Diebstahl unter erschwerenden Umständen oder - mindestens 8 Straftaten in folgenden Hauptgruppen der PKS M-V - Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit im Sinne eines Anfangsverdachts nach § 152 Abs. 2 StPO verdächtig ist. Soweit im Einzelfall angezeigt, können auch Tatverdächtige - die nicht unter o. a. Definition fallen - als herausragende Intensivtäter geführt werden, wenn dies die Art und Schwere vorliegender Einzelstraftaten gebieten. Drucksache 7/2820 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Dazu zählen beispielsweise auch Tatverdächtige, - die schwerwiegenden und auffälligen Gewalttaten begangen haben, insbesondere wenn die Opfer oder die Allgemeinheit vor der Gefahr von Wiederholungen geschützt werden müssen, oder - deren Taten auf eine politische, insbesondere rassistisch-fremdenfeindliche Motivation schließen lassen oder - bei denen die Gefahr besteht, dass sie durch ein kriminelles Umfeld (z. B. Banden, Cliquen) in weitere nicht unerhebliche Straffälligkeit abgleiten.“ 6. Wie viele Asylbewerber, Personen mit Bleiberecht und Ausreisepflichtige sind seit 2014 im Zuge einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden? a) Wie viele Asylbewerber, Personen mit Bleiberecht und Ausreisepflichtige sind seit 2014 im Zuge einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr verurteilt worden? b) Wie viele Personen sind aufgrund einer Freiheitstrafe seit 2014 abgeschoben worden (bitte aufgliedern nach Anzahl, Jahr und Nationalität)? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Ausländerzentralregister werden bisher keine Straftaten gespeichert, insofern können hierzu keine statistischen Angaben erhoben werden. Eine händische Auswertung von Verurteilungen und Abschiebungen aufgrund von Freiheitsstrafen würde erfordern, alle Ausländerakten des Landes seit dem Jahr 2014 zu überprüfen. Dabei würde es sich zurzeit (Stand: 31. Oktober 2018 - Ausländerzentralregister) um circa 21.865 Ausländerakten handeln. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre.