Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2821 7. Wahlperiode 30.11.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Zusammenarbeit zwischen der ENERTRAG AG und der Eisengießerei Torgelow GmbH und ANTWORT der Landesregierung Laut Pressemeldungen vom 14. Mai 2018 haben die brandenburgische ENERTRAG AG und die Eisengießerei Torgelow GmbH aus Mecklenburg-Vorpommern eine enge Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energieversorgung u. a. unter Nutzung von Windenergie aus dem noch zu bauenden Windfeld Lübs vereinbart. Dazu wurde eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet (www.enertrag.com). Die Vereinbarung beinhaltet einen Maßnahmenkatalog mit einem ersten gemeinsamen Investitionsrahmen von ca. 1,7 Mio. EUR. 1. Wann hat die Landesregierung von den Kooperationsabsichten der beiden Unternehmen erfahren? Wie hat die Landesregierung von den Kooperationsabsichten der beiden Unternehmen erfahren? In der Sitzung des Vorstandes des Regionalen Planungsverbandes am 11. Juli 2018 hat der damalige Bürgermeister der Stadt Torgelow, Herr Gottschalk, die Vorstandsmitglieder über die Kooperation zwischen der ENERTRAG AG und der Eisengießerei Torgelow GmbH informiert. Die Bedeutung der Kooperation liege nach seiner Aussage in der erheblichen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Eisengießerei Torgelow GmbH gegenüber asiatischen Mitbewerbern durch eine deutliche Reduzierung des Strompreises von ca. 9 ct/kWh auf ca. 5 ct/kWh. Da die Eisengießereien Torgelow GmbH viel Energie verbraucht, spiele der Strompreis eine wichtige Rolle. Er hat dabei auch auf die in der Frage genannte Pressemitteilung hingewiesen. Drucksache 7/2821 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 An der Vorstandssitzung des Regionalen Planungsverbandes hat ein Beschäftigter des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung als Gast teilgenommen. Eine E-Mail, in der der Geschäftsführer der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH auf die Bedeutung der Kooperation aufmerksam macht, wurde am Tag vor der Sitzung an die Vorstandsmitglieder versandt und in der Sitzung an alle Teilnehmer verteilt. Der Text der Kooperationsvereinbarung liegt der Landesregierung nicht vor. 2. War die Landesregierung oder einer ihrer zugeordneten Geschäftsbereiche in die Kooperationsverhandlungen involviert? Wenn ja, in welcher Form erfolgte die Beteiligung? Nein. 3. Wie schätzt die Landesregierung diese Kooperation und deren Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern aus ihrer Sicht ein? Da der Text der Kooperationsvereinbarung der Landesregierung nicht vorliegt, kann keine Einschätzung vorgenommen werden. 4. Liegen für die geplanten Investitionen aus dem Maßnahmenkatalog Förderanträge vor? a) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden in welcher Höhe beantragt (bitte einzeln auflisten)? b) Wenn nicht, ist der Landesregierung bekannt, ob zukünftig Anträge auf Förderung der Maßnahmen zu erwarten sind? c) In welcher Höhe sollen Förderungen beantragt werden? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Förderanträge und keine Informationen über geplante Förderanträge vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2821 3 5. Ist der Landesregierung bekannt, warum die Absichtserklärung bereits im Mai 2018 unterzeichnet wurde, obwohl das Windfeld Lübs bis zum heutigen Zeitpunkt weder rechtskräftig als Windeignungsgebiet ausgewiesen noch eine Genehmigung für den Bau der Windenergieanlagen erteilt wurde? Wenn ja, bitte die konkreten Gründe benennen. Nein. 6. Welche Auswirkungen hat diese Absichtserklärung der Unternehmen auf die Abwägungen und Entscheidungen des zuständigen Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur bezüglich der Genehmigung zur Errichtung der von ENERTRAG beantragten Windenergieanlagen im Windfeld Lübs? Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBL. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) sind als gebundene Entscheidungen zwingend zu erteilen, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG erfüllt sind. Abwägungsprozesse , in deren Rahmen Absichtserklärungen von Unternehmen zu berücksichtigen wären, finden nicht statt. 7. Welche Auswirkungen hat diese Absichtserklärung der Unternehmen auf die Abwägungen und Entscheidungen des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern bezüglich der Ausweisung des Windfeldes Lübs als Windeignungsgebiet? Wirtschaftliche Interessen der Region können in die Abwägung von Restriktionskriterien im Einzelfall einbezogen werden. Im vorliegenden Fall haben jedoch laut Abwägungsdokumentation des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern aktualisierte Umweltunterlagen den Ausschlag gegeben, das potenzielle Windeignungsgebiet Lübs/Friedländer Große Wiese in die von der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes am 25. September 2018 beschlossene Kulisse für die 4. öffentliche Beteiligung aufzunehmen.