Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2823 7. Wahlperiode 29.11.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Corporate Social Responsibility in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU haben 2014 die Richtlinie 2014/95/EU zur Erweiterung der Berichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen verabschiedet (sogenannte CSR-Richtlinie). CSR steht für „Corporate Social Responsibility “. Ziel dieser Richtlinie ist es insbesondere, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen zu erhöhen. Dabei geht es um Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Richtlinie wurde in Deutschland durch das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie -Umsetzungsgesetz) vom 11. April 2017 umgesetzt. Nach dem Gesetz sind große Unternehmen und Konzerne, die jeweils kapitalmarktorientiert sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, betroffen. Drucksache 7/2823 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche Rolle misst die Landesregierung den Corporate Social Responsibility (CSR)-Aktivitäten der Unternehmen in Mecklenburg- Vorpommern bei? 2. Welcher gesellschaftliche Mehrwert wird dabei nach Auffassung der Landesregierung generiert? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Wirtschaftsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern ist durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt, die in der Regel von den gesetzlichen CSR-Berichtspflichten nicht betroffen sind. Diese mittelständischen Unternehmen und deren Beschäftigte schaffen mit Fleiß, Können und Kreativität wettbewerbsfähige Produkte und Leistungen. Hierdurch entstehen im Land mehr Wertschöpfung, mehr Beschäftigung und höhere Einkommen. Die Unternehmen sind fest in der Region verankert und auf eine nachhaltige Entwicklung bedacht. Sie übernehmen gesellschaftliche und soziale Verantwortung, Verantwortung für ihre Beschäftigten und deren Familien und zeichnen sich oft durch großes gesellschaftliches Engagement aus. So schaffen die Unternehmen durch ihre CSR-Aktivitäten einen Mehrwert für ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Arbeitnehmer. CSR-Aktivitäten und eine entsprechende Kommunikation darüber können die Attraktivität eines Unternehmens als Geschäftspartner und als Arbeitgeber steigern. Darüber hinaus können solche CSR-Aktivtäten einen Mehrwert für die Wirtschaftskraft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Region leisten. Die CSR-Aktivitäten der mittelständischen Unternehmen erfolgen freiwillig und werden von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt und anerkannt. 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um CSR- Aktivitäten von Unternehmen zu fördern? CSR-Aktivitäten von Unternehmen werden gewürdigt und unterstützt. Im Rahmen des jährlich durchgeführten Landeswettbewerbs „Unternehmer des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern“ werden Unternehmerinnen und Unternehmer ausgezeichnet, die in besonderen Maße unternehmerische und gesellschaftliche Verantwortung übernommen haben. Die Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erfolgt mit Hilfe eines Bonussystems. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Basisfördersätze bei Vorliegen bestimmter Kriterien um bis zu fünf Prozentpunkte (maximal bis zum Förderhöchstsatz) erhöht werden können. Bonuskriterien sind unter anderem die Anstrengungen des Unternehmens zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben oder beim Umweltmanagement. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2823 3 4. Welche Rolle nimmt das Themenfeld CSR bei der Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes ein? Da der Prozess der Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes noch andauert, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über die Rolle des Themenfeldes CSR gemacht werden. 5. Wie ist die Position der Landesregierung hinsichtlich von weiterführenden Berichtspflichten über CSR-Maßnahmen? Weiterführende Berichtspflichten über CSR-Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen werden kritisch gesehen, da sie zu zusätzlichen bürokratischen Belastungen führen können. Eine freiwillige Berichterstattung sollte Vorrang haben.