Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2825 7. Wahlperiode 07.12.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Anträge zur Überschreitung des Personalschlüssels in Kitas in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Anträge oder Sondergenehmigungen auf Überschreitung des Personalschlüssels bei der Kinderbetreuung in Kitas wurden in den Jahren 2010 bis heute in Mecklenburg-Vorpommern gestellt (bitte nach Jahren, Antragsteller und Grund der Antragstellung aufschlüsseln)? 2. Wie vielen dieser Anträge oder Sondergenehmigungen wurde in den Jahren 2010 bis heute stattgegeben (bitte nach Jahren, Antragsteller, Höhe der Überschreitung und zeitlicher Begrenzung der Genehmigung aufschlüsseln)? 3. Welche Auflagen gab oder gibt es bei der Erteilung dieser Genehmigungen ? 4. Von wem und wie wird regelmäßig bei Erteilung dieser Genehmigungen überprüft, dass die Überschreitung des Personalschlüssels nicht zur Verletzung der Aufsichtspflicht und Kindswohlgefährdung führt? 5. Wie viele dieser Genehmigungen wurden im Zeitraum 2010 bis heute zurückgezogen (bitte begründen)? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/2825 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Gemäß § 11a Absatz 1 des Kindertagesförderungsgesetzes stellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Satzung das durchschnittliche Fachkraft-Kind-Verhältnis mit der Maßgabe sicher, dass die Ausgestaltung dieses Merkmals einrichtungsbezogen und auf einen Zeitraum von sechs Monaten bezogen erfolgt. Anträge auf Abweichungen oder Sondergenehmigungen auf Überschreitungen des durchschnittlichen Fachkraft-Kind-Verhältnisses sieht das Gesetz nicht vor. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung hat keine Dienst- und Fachaufsicht gegenüber den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Gleichwohl sind die Landkreise und kreisfreien Städte aus Anlass der Kleinen Anfrage gebeten worden mitzuteilen, ob ihnen Anträge auf Überschreitung des durchschnittlichen Fachkraft-Kind-Verhältnisses vorgelegt wurden oder ob sie etwaige Sondergenehmigungen ausgestellt haben. Kein Landkreis und keine kreisfreie Stadt haben von einer solchen Praxis berichtet.