Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2830 7. Wahlperiode 29.11.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE 6.200 Planstellen und Stellen bei der Landespolizei durch Pakt für Sicherheit und ANTWORT der Landesregierung 1. Bis zu welchem Zeitpunkt wird nach Auffassung der Landesregierung die Zielstärke 6.200 Planstellen und Stellen zu erreichen sein (bitte auch den dafür notwendigen jährlichen Aufwuchs angeben)? Vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2019 durch den Landtag werden die zusätzlichen 150 Planstellen für die Polizei aus dem Pakt für Sicherheit zum 1. Januar 2019 eingerichtet, sodass zu diesem Zeitpunkt die Zielstärke an Planstellen und Stellen erreicht werden kann. 2. Gibt es zu den bisherigen Aussagen zu den Ruhestandseintritten im Polizeivollzugsdienst (Drucksache 7/1947) neue Erkenntnisse? Wie stellen sich diese gegebenenfalls dar? Zu den in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1947 gemachten Aussagen zur Anzahl der Ruhestandseintritte gibt es keine neuen Erkenntnisse. Die Möglichkeit des Hinausschiebens von Eintritten in den Ruhestand wird nicht im Jahr 2019 beendet, sondern um ein weiteres Jahr verlängert. Drucksache 7/2830 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie viele Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte der Landespolizei sind 2018 aus dem aktiven Dienst bzw. Arbeitsverhältnis ausgeschieden ? a) Wie stellt sich die entsprechende Prognose für die Jahre bis 2021 dar? b) Welche Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Vom 1. Januar 2018 bis zum 1. November 2018 sind insgesamt 180 Mitarbeiter der Landespolizei aus dem aktiven Dienst beziehungsweise Arbeitsverhältnis ausgeschieden. Zu a) Prognose der planmäßigen Abgänge aus der Landespolizei 2019: 228 2020: 212 2021: 179 Zu b) Beim planmäßigen Ausscheiden der Beschäftigten nach langen Berufsjahren geht es um das gesetzlich beziehungsweise tarifvertraglich vorgesehene Ausscheiden aus dem Dienst. Dem wird nicht entgegengewirkt. Es wird allerdings, wie schon oben aufgeführt, die Möglichkeit verlängert, freiwillig den Eintritt in den Ruhestand hinauszuschieben. Hinsichtlich weiterer Maßnahmen, um auf die Personalentwicklung zu reagieren, wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/893 verwiesen. Diese Maßnahmen, insbesondere die Erhöhung der Einstellungszahlen, sind weiterhin aktuell. 4. Wann ist das Präventionskonzept, wonach jedem Polizeirevier eine Präventionsbeamtin bzw. ein Präventionsbeamter zugeordnet wird, umgesetzt? Im Verlauf des Jahres 2019 soll jedem Polizeirevier beziehungsweise jedem Polizeihauptrevier eine Präventionsberaterin oder ein Präventionsberater zugeordnet werden. Teilweise ist die Zuordnung bereits erfolgt. Beispiele sind unter anderem die Standorte Bad Doberan, Greifswald, Malchin, Schwerin und Parchim.