Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2838 7. Wahlperiode 29.11.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV „Pakt für den Rechtsstaat“ - Beteiligung des Bundes an Justizkosten und ANTWORT der Landesregierung 1. Beinhalten die im „Pakt für den Rechtsstaat“ in Aussicht gestellten 2.000 Stellen in der Justiz auch Stellen im gehobenen, mittleren und einfachen Dienst der Justiz, insbesondere im Justizvollzug? Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 auf Bundesebene enthält zu den in im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat in Aussicht gestellten 2.000 neuen Richterstellen folgende Vereinbarung: „Bestandteil dieses Paktes sind 2.000 neue Richterstellen bei den Gerichten der Länder und des Bundes sowie entsprechendes Folgepersonal.“ 2. In welcher Höhe und über welchen Zeitraum wird vom Bund durch den „Pakt für den Rechtsstaat“ Geld für die Personal- und Sachausstattung der Justiz in den Bundesländern zur Verfügung gestellt? 3. In welcher Höhe und über welchen Zeitraum wird vom Bund durch den „Pakt für den Rechtsstaat“ Geld für die Personal- und Sachausstattung der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt? Drucksache 7/2838 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Wie sollen nach Plänen der Landesregierung diese zusätzlichen finanziellen Mittel für die gesamte Justiz in Mecklenburg-Vorpommern verwendet werden? Die Fragen 2, 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Bund und Länder befinden sich aktuell in Verhandlungen zur Umsetzung des Paktes für den Rechtsstaat. Ergebnisse liegen noch nicht vor. 5. Welche Position vertritt die Landesregierung bei der Justizministerkonferenz in Bezug auf den „Pakt für den Rechtsstaat“, insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Stellen in Mecklenburg- Vorpommern und deren Finanzierung? Die Justizministerkonferenz hat am 15. November 2018 zum Thema „Pakt für den Rechtsstaat - Beteiligung des Bundes“ auf Antrag aller Länder den folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Justizministerinnen und Justizminister bekräftigen die hohe Bedeutung eines funktionierenden Rechtsstaates für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die innere Sicherheit. Sie stellen fest, dass die Justiz in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung vor ständig wachsenden Herausforderungen steht. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auf diese Herausforderungen in vielen Bereichen bereits mit hoher Priorität reagiert. Sie werden weiterhin in ihre personelle und sachliche Ausstattung investieren und den Weg hin zu einer digitalen Justiz konsequent beschreiten. 2. Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen die Absicht der Bundesregierung, einen Pakt für den Rechtsstaat zu schließen, dessen Bestandteil 2.000 neue Richterstellen bei den Gerichten der Länder und des Bundes mit entsprechendem „Folgepersonal“ sowie die konsequente und einheitliche Digitalisierung der Justiz in allen Bereichen sein werden. 3. Die Justizministerinnen und Justizminister stellen klar, dass der Pakt für den Rechtsstaat nur gelingen kann, wenn der Bund den wesentlichen Teil einer nachhaltigen Finanzierung übernimmt. 4. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, zeitnah gemeinsam mit den Ländern die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.