Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2839 7. Wahlperiode 07.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die vom Land gemäß der aktuell geltenden Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung (Amtsblatt M-V 2015, Seite 837 ff.) geförderten Interventionsstellen sind Teil des Beratungsund Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg- Vorpommern. Die Förderung des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt wird im Haushaltstitel 1001 684.04 Maßnahmengruppe (MG) 02 „Zuschüsse an freie Träger von Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie Menschenhandel und Zwangsverheiratung“ im Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Ministeriums Soziales, Integration und Gleichstellung abgebildet. Die Interventionsstellen werden darin im Rahmen der Umsetzung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt gefördert. Die veranschlagten Mittel für die Umsetzung des Landesaktionsplanes sind in den Erläuterungen zum oben genannten Haushaltstitel ausgewiesen. Aus den Mitteln zur Umsetzung des Landesaktionsplanes werden neben den Interventionsstellen auch die Gewaltberatungsstellen und die Landeskoordinierungsstelle CORA gefördert. Drucksache 7/2839 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking gibt es (bitte jeweils Ort und Zuständigkeitsbereich angeben)? Es gibt fünf Interventionsstellen im Land, die folgende regionale Zuständigkeitsbereiche haben: Interventionsstelle Schwerin: Landeshauptstadt Schwerin, Landkreis Nordwestmecklenburg und Landkreis Ludwigslust-Parchim Interventionsstelle Rostock: Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Landkreis Rostock Interventionsstelle Neubrandenburg: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Interventionsstelle Stralsund: Landkreis Vorpommern-Rügen Interventionsstelle Anklam: Landkreis Vorpommern-Greifswald 2. Wie hoch waren die Haushaltsmittel für diese Interventionsstellen in den vergangenen zehn Jahren (bitte Ansatz und Mittelabruf, Personalund Sachkosten für jede Interventionsstelle pro Jahr angeben)? Sowohl der Haushaltsansatz als auch der Mittelabruf werden im Haushaltsplan für das gesamte Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt dargestellt. Die Förderung der einzelnen Interventionsstellen wird nicht explizit ausgewiesen. Seit 2012 erfolgt die Förderung der freien Träger von Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie von Menschenhandel und Zwangsverheiratung aus Mitteln des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Zuvor erfolgte die Förderung aus Mitteln der Parlamentarischen Staatssekretärin in der Staatskanzlei des Landes. Seit 2014 bewilligt das Landesamt für Gesundheit und Soziales als Bewilligungsbehörde des Landes die Personal- und Sachkosten für die Interventionsstellen. Entsprechend der Vorbemerkung weist die folgende Tabelle den Ansatz der Haushaltsmittel für das gesamte Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt, den Anteil für die Umsetzung des Landesaktionsplanes sowie den Mittelabruf der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes aus. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2839 3 Jahr Haushaltsansatz (HH-Ansatz) des Beratungs - und Hilfenetzes (in Euro) HH-Ansatz für Umsetzung des Landesaktionsplanes (in Euro) Mittelabruf der Einrichtungen des Beratungsund Hilfenetzes (in Euro) 2009 1.880.200,00 815.400,00 1.878.400,00 2010 1.880.200,00 815.400,00 1.762.200,00 2011 1.912.800,00 826.700,00 1.895.800,00 2012 2.000.000,00 855.900,00 1.897.500,00 2013 2.100.000,00 895.100,00 2.108.500,00 2014 2.161.200,00 895.100,00 2.155.600,00 2015 2.161.200,00 895.100,00 2.153.500,00 2016 2.162.400,00 895.100,00 2.151.800,00 2017 2.162.400,00 895.100,00 2.126.500,00 2018 2.302.700,00 895.100,00 * * Mittelabruf noch nicht vollständig erfolgt In den folgenden Tabellen sind die bewilligten Personal- und Sachkosten für die einzelnen Interventionsstellen sowie der angegliederten Kinder- und Jugendberatungsstellen dargestellt. Interventionsstelle inklusive der Kinder- und Jugendberatung Schwerin Jahr Bewilligte Angegliederte Kinder- und Jugendberatung (Personal- und Sachkosten - in Euro) Personalkosten (in Euro) Sachkosten (in Euro) 2009 67.000,00 12.250,00 50.000,00 2010 67.000,00 12.250,00 50.000,00 2011 67.000,00 13.250,00 50.000,00 2012 67.000,00 13.250,00 50.000,00 2013 67.000,00 13.250,00 50.000,00 2014 66.431,36 14.250,00 50.000,00 2015 68.020,32 12.661,04 50.000,00 2016 66.431,36 14.250,00 50.000,00 2017 68.323,86 12.357,50 50.000,00 2018 67.000,00 14.250,00 50.000,00 Drucksache 7/2839 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Interventionsstelle inklusive der Kinder- und Jugendberatung Rostock Jahr Bewilligte Angegliederte Kinder- und Jugendberatung (Personal- und Sachkosten - in Euro) Personalkosten (in Euro) Sachkosten (in Euro) 2009 71.000,00 12.250,00 50.000,00 2010 71.000,00 12.250,00 50.000,00 2011 85.386,18 13.250,00 50.000,00 2012 74.672,12 13.250,00 50.000,00 2013 85.386,18 13.250,00 50.000,00 2014 85.386,18 14.250,00 50.000,00 2015 85.386,18 14.250,00 50.000,00 2016 85.386,18 14.250,00 50.000,00 2017 85.386,18 14.250,00 50.000,00 2018 88.827,81 14.250,00 50.000,00 Interventionsstelle inklusive der Kinder- und Jugendberatung Neubrandenburg Jahr Bewilligte Angegliederte Kinder- und Jugendberatung (Personal- und Sachkosten - in Euro) Personalkosten (in Euro) Sachkosten (in Euro) 2009 71.000,00 12.250,00 50.000,00 2010 71.000,00 12.250,00 50.000,00 2011 59.500,00 13.250,00 40.500,00 2012 71.000,00 13.250,00 44.554,33 2013 66.779,19 13.250,00 50.000,00 2014 72.870,00 12.380,00 50.000,00 2015 71.389,28 13.860,72 50.000,00 2016 71.000,00 14.250,00 50.000,00 2017 71.996,45 13.253,55 50.000,00 2018 74.110,75 14.250,00 50.000,00 Interventionsstelle inklusive der Kinder- und Jugendberatung Stralsund Jahr Bewilligte Angegliederte Kinder- und Jugendberatung (Personal- und Sachkosten - in Euro) Personalkosten (in Euro) Sachkosten (in Euro) 2009 77.000,00 12.250,00 50.000,00 2010 77.000,00 12.250,00 50.000,00 2011 77.000,00 13.250,00 50.000,00 2012 77.000,00 13.250,00 50.000,00 2013 77.000,00 13.250,00 50.000,00 2014 78.814,43 12.435,57 50.000,00 2015 79.310,10 11.939,90 50.000,00 2016 78.578,38 12.671,62 50.000,00 2017 77.000,00 14.250,00 50.000,00 2018 80.248,75 14.250,00 50.000,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2839 5 Interventionsstelle inklusive der Kinder- und Jugendberatung Anklam Jahr Bewilligte Angegliederte Kinder- und Jugendberatung (Personal- und Sachkosten - in Euro) Personalkosten (in Euro) Sachkosten (in Euro) 2009 80.000,00 12.250,00 50.000,00 2010 80.000,00 12.250,00 50.000,00 2011 74.496,48 13.250,00 50.000,00 2012 65.346,91 13.250,00 50.000,00 2013 77.060,70 13.250,00 50.000,00 2014 83.052,53 11.197,47 50.000,00 2015 82.809,65 11.440,35 50.000,00 2016 82.390,23 11.859,77 50.000,00 2017 81.309,77 12.309,77 50.000,00 2018 80.000,00 14.250,00 50.000,00