Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2841 7. Wahlperiode 07.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Zusammenarbeit der Landesregierung mit der dwif-Consulting GmbH und Landestourismuskonzeption und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Beträge wurden der dwif-Consulting GmbH in den vergangenen zehn Jahren für Beraterleistungen, Gutachten, Studien oder sonstige Dienstleistungen durch das Land oder seine Untergliederungen ausgezahlt (bitte auflisten nach Auftraggeber, Jahr, ausgezahlter Betrag, Bezeichnung der Dienstleistung, Dauer der Leistungserstellung , Zweck und Ergebnis)? Auftraggeber Jahr der Zuschlagserteilung Ausgezahlter Betrag in Euro Bezeichnung der Dienstleistung Dauer der Leistungserstellung Zweck und Ergebnis Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit (WM) 2008 94.456,25 Fortschreibung der Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern 2010 2008 - 2010 Fortschreibung WM 2010 5.057,50 Ergänzung zur Fortschreibung der Landestourismuskonzeption Mecklenburg- Vorpommern 2010 Ergänzung zur Fortschreibung WM 2011 10.789,00 Umsetzung der Fortschreibung der Landestourismuskonzeption Mecklenburg- Vorpommern 2011 Umsetzung Drucksache 7/2841 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Auftraggeber Jahr der Zuschlagserteilung Ausgezahlter Betrag in Euro Bezeichnung der Dienstleistung Dauer der Leistungserstellung Zweck und Ergebnis WM 2012 27.000,00 Die Auswirkungen von Ferienhäusern und Ferienwohnungen auf die Regionalentwicklung in Mecklenburg- Vorpommern 2012 Gutachten WM 2018 198.135,00 Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern - Branche mit Zukunft gestalten 2016 - 2018 Evaluierung und Neuentwicklung der strategischen Ausrichtung im Tourismus 2. Welche der Dienstleistungen von Frage 1 wurden ausgeschrieben? Welche Dienstleistungen wurden nicht ausgeschrieben und warum nicht? Alle von der Landesregierung vergebenen Dienstleistungen unterliegen dem geltenden Vergaberecht, speziell der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A). 3. Aus welchem Grund wird die Expertise aus Berlin herangezogen? Aus welchem Grund kann die Landesregierung die beauftragten Dienstleistungen nicht eigenständig erstellen oder durch Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern erstellen lassen? Gemäß VOL/A wurde für jede der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Leistungen ein entsprechendes Vergabeverfahren durchgeführt. Dieses stellt sicher, dass ein Wettbewerb gewährleistet wird. Bei der „Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern - Branche mit Zukunft gestalten“ wurde beispielsweise ein Teilnahmewettbewerb der Vergabe vorgeschaltet, um einen möglichst breiten Teilnehmerkreis anzusprechen. Die dwif Consulting GmbH hat im darauffolgenden Auswahlverfahren den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot erhalten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2841 3 4. Welche Erkenntnisse aus der „Landestourismuskonzeption Mecklenburg -Vorpommern 2018“ konnten durch die Landesregierung gewonnen werden? Die neue Landestourismuskonzeption setzt die Leitplanken, sie ist aber keine segmentale Betrachtung einzelner touristischer Angebotsbereiche, sondern verfolgt mit der Ermittlung und Beschreibung der Strategie- und Zukunftsfelder einen übergreifenden problemlösenden Ansatz. Strategische Themen sind Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Internationalisierung. Für den touristischen Arbeitsmarkt, die Organisation und Finanzierung des Tourismus, das Tourismusbewusstsein und seine Akzeptanz, die Infrastruktur und Mobilität, die Innovation und Qualität sind konkrete Schlüsselaufgaben beschrieben, die von allen Beteiligten angegangen werden sollen. Die Landestourismuskonzeption gilt für das gesamte Urlaubsland, akzeptiert und berücksichtigt aber die regionalen Unterschiede, insbesondere zwischen dem Küstengebiet und den ländlichen Regionen, aber auch auf Ortsebene. Das verantwortliche Miteinander der touristischen Akteure im Land stärken und Kooperationen weiter auszubauen, ist ein Ziel bei der Umsetzung dieser Konzeption für eine Branche mit Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern. Die Konzeption plädiert unter anderem für die Modernisierung des Kurortgesetzes und fordert, dass jedwede erhobene Fremdenverkehrsabgabe - besser wäre der Begriff Tourismusbeitrag - tourismusrelevant, transparent, erhebungsrecht und bezahlbar sein muss. Der in der Konzeption verankerte Prüfauftrag für Kurorte, ob dort der Tourismus als eine pflichtige Aufgabe normierbar ist, soll zunächst eine Erprobung und Umsetzung in diesen Orten ermöglichen, um Erfahrungen sammeln und evaluieren zu können. 5. Welche Dienstreisen wurden Mitarbeitern der dwif-Consulting GmbH finanziert, um vor Ort in Mecklenburg-Vorpommern die praktische Tourismusgestaltung zu analysieren? a) Welche Beträge wurden dazu ausgezahlt? b) Wie viele Gespräche gab es zwischen Vertretern des Landes und der dwif-Consulting GmbH in den vergangenen drei Jahren (bitte auflisten nach Datum, Grund des Treffens und anwesenden Personen)? Zu 5 und a) Anfallende Reisekosten sind Bestandteil des Honorars (vertraglich geregelt) und damit abgegolten . Drucksache 7/2841 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu b) Ebenfalls vertraglich festgelegt sind die Anzahl der Veranstaltungen und Gespräche. Dazu zählen die drei Regional- und fünf Themenkonferenzen, drei öffentliche Präsentationstermine zu jedem Phasenabschluss: Zwischenergebnis, Konzept und Umsetzung. Darüber hinaus wurden drei Gespräche mit der Hausleitung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit sowie ein Gespräch mit den beteiligten Ressorts geführt. Außerdem wurde das Unternehmen zu den Tourismustagen 2017 und 2018 als Fachredner eingeladen. In der noch ausstehenden dritten Phase (Umsetzungsmanagement) sind zehn Coachingtage und drei Workshops vertraglich vorgesehen.